Förderfähige Kosten
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Produktes Nichtwohngebäude – Zuschuss (463) erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie
- im Merkblatt inklusive der Richtlinie und
- im Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
So berechnen Sie die förderfähigen Kosten
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
- Materialkosten
- Arbeitskosten (Handwerker, Energieeffizienz-Experten und Sachverständige)
- Sofern Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, Mehrwertsteuer auf diese Kosten
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt haben
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