Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 entwickelt die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäudeenergiegesetz
Die KfW fördert im Rahmen der BEG die Finanzierung von klimafreundlichen Neubauten sowie die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Deutschland. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärmeerzeuger und den Anschluss an Wärmenetze zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftraggebenden Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förderbedingungen in folgenden Produkten zum 21.07.2026 an:
Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.
Haben Sie noch keinen Förderantrag eingereicht, aber von ihrer Expertin bzw. ihrem Experten für Energieeffizienz oder dem beauftragten Fachunternehmen bereits eine „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) erhalten? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungsphase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.
Die Erstellung neuer (g)BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungsphase bis zum Start der neuen Förderbedingungen in den oben genannten Produkten sowie bei den Förderungen Wohneigentum für Familien – Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) nicht mehr möglich.
Bitte beachten Sie:
Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förderbedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.
Sie können für den Bau eines Effizienzhauses oder die Sanierung zum Effizienzhaus die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
Sie können für den Bau eines Effizienzgebäudes oder die Sanierung zum Effizienzgebäude die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Fördermittel für eine qualifizierte Baubegleitung.
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