Gut gepflegtes Einfamilienhaus mit Solaranlagen auf dem Dach

    Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

    Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 entwickelt die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude kontinuierlich weiter. Die aktuelle „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ gilt nach dem Gebäude­energie­gesetz

    • für alle Wohn­gebäude, z. B. für Eigentums­wohnungen, Ein- und Mehr­familien­häuser oder Wohn­heime
    • für alle Nicht­wohngebäude, z. B. für Gewerbe­gebäude, kommunale Gebäude oder Kranken­häuser

    Die KfW fördert im Rahmen der BEG die Finanzierung von klima­freundlichen Neu­bauten sowie die energetische Sanierung von Wohn- und Nicht­wohngebäuden in Deutschland. Zudem unterstützt sie den Einbau effizienter Wärme­erzeuger und den Anschluss an Wärme­netze zur Verbesserung der Energie­effizienz.

    Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

    Die Bundesregierung hat die Eck­punkte zur Anpassung der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge passt die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen in folgenden Produkten zum 21.07.2026 an:

    Welche Anpassungen im Einzelnen geplant sind, können Sie unserer Übersichtsseite entnehmen.

    Haben Sie noch keinen Förder­antrag eingereicht, aber von ihrer Expertin bzw. ihrem Experten für Energie­effizienz oder dem beauftragten Fach­unter­nehmen bereits eine „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag“ ((g)BzA) erhalten? Dann können Sie bis zum Ende der Umstellungs­phase am 20.07.2026 um 20:00 Uhr einen Antrag zu den bisherigen Konditionen stellen.

    Die Erstellung neuer (g)BzA ist während der am 09.07.2026 beginnenden Umstellungs­phase bis zum Start der neuen Förder­bedingungen in den oben genannten Produkten sowie bei den Förderungen Wohn­eigentum für Familien – Neubau (300) und Gewerbe zu Wohnen (266) nicht mehr möglich.

    Bitte beachten Sie:

    • Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
    • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeit­punkt der Antrag­stellung eine vollständige und korrekte (g)BzA vorliegt und die geltenden Förder­bedingungen eingehalten sind.
    • Werden bereits bestehende (g)BzA in der Umstellungs­phase nicht für die Beantragung der Förderung genutzt, so kann mit diesen ab dem 21.07.2026 die Förderung nach den dann geltenden, neuen Bedingungen beantragt werden

    Für die persönliche Information bitten wir Sie noch um etwas Geduld. Ab dem 20. Juli sind unsere Beraterinnen und Berater mit den geplanten Anpassungen der Förder­bedingungen vertraut und beantworten Ihre Fragen gerne.

    Wohngebäude

    Sie können für den Bau eines Effizienz­hauses oder die Sanierung zum Effizienz­haus die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­begleitung.

    Nichtwohngebäude

    Sie können für den Bau eines Effizienz­gebäudes oder die Sanierung zum Effizienz­gebäude die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ beantragen – einschließlich weiterer Förder­mittel für eine qualifizierte Bau­begleitung.

    Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE)

    Auftraggeber

    Diese Förderung wird im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie durchgeführt.

    Energie-Logo

    Energiewechsel

    Mit dieser Förderung unterstützt die KfW den Energiewechsel.

    Kontakt

    Haben Sie noch Fragen?

    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.