Zuschuss Nr.498, 499Klimafreundlicher Neubau – Kommunen

Mit Zuschuss energieeffizient und nachhaltig bauen

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 10 % Ihrer Kosten
  • für Wohn­gebäude, Wohn­einheiten und Nicht­wohngebäude
  • bei Neubau und Erstkauf
Grüner Haken

Antragstellung wieder möglich

Ab sofort können Sie wieder einen Antrag auf die Förderung „Klima­freundlicher Neubau – Kommunen (498, 499)“ stellen.

Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Beispiel: Wenn Sie ein neu gebautes Gebäude kaufen, sind die Grund­stück­kosten nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt.