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Wir fördern Ihre Arbeit
Als Berater spielen Sie eine zentrale Rolle, wenn Kunden sich für die Fördermöglichkeiten der KfW interessieren. Sie kennen sich mit Finanzierungen aus und wissen, welches Finanzierungs- und Fördermittel für welches Vorhaben geeignet ist. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, unterstützen wir Sie mit speziellen Informationen und Anwendungen für Steuer- und Unternehmensberater.
Neu: die Bundesförderung für effiziente Gebäude
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 macht die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude noch attraktiver. Die neue „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ startet bei der KfW zum 01.07.2021. Bis zum 30.06.2021 können Ihre Kunden noch die bisherigen Förderkredite und Zuschüsse beantragen.
KfW-Corona-Hilfe: Verlängert bis 30.06.2021, KfW-Schnellkredit erweitert
Der KfW-Schnellkredit wird auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung gestellt. Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite mit einer Höhe von bis zu 300.000 Euro beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.
Unsere Hilfsangebote auf einen Blick: für Unternehmen, Start-ups und Studierende
Direkt zu den KfW-Produkten
- für Unternehmen: KfW-Schnellkredit 2020 (078) , ERP-Gründerkredit - Universell (075, 076) , KfW-Unternehmerkredit (037, 047) , Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)
- für gemeinnützige Organisationen: Globaldarlehen an Landesförderinstitute für gemeinnützige Organisationen (279)
- für Studierende: KfW-Studienkredit (174)