Zuschuss Nr.444Natürlicher Klimaschutz in Kommunen

Grünflächen schaffen und Artenvielfalt im Siedlungsbereich fördern

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss in Höhe von 80 % bis 90 % Ihrer Kosten
  • für Grünflächen und heimische Artenvielfalt
  • für Sach- und Personalkosten von Kommunen
  • Kombination mit weiteren Förder­mitteln möglich

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die För­derung steht unter dem Vor­behalt der Ver­füg­bar­keit von Bundes­mitteln.

Kosten, die für Ihre Förderung anrechen­bar sind, nennen wir "förder­fähige Kosten".

Ihre Kommune gilt als finanzschwach, wenn Sie eine Haushalts­notlage nachweisen können.

ab Datum der Zuschusszusage