Hände halten Tablet auf einem Tisch. Auf dem Tablet ist die Login Maske für die Erstellung einer Bestätigung zum Antrag zu sehen.

    Bestätigung erstellen

    Sie möchten als Fachunter­nehmerin bzw. als Fach­unter­nehmer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durch­führung (BnD) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur jeweiligen Anwendung sowie technische Hilfe­stellung und Dokumente zum Down­load.

    Hinweis: Eine vorliegende BzA ist nicht gleich­bedeutend mit einer Antrag­stellung für einen Zuschuss. Die Antrag­stellung für den Zuschuss muss durch die jeweilige Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Immobilie selbst erfolgen. Eine Antrag­stellung durch Sie als Fach­unter­nehmerin bzw. Fach­unter­nehmer ist nicht zulässig.

    Aufgaben der Fachunternehmerin bzw. des Fachunternehmers

    Wenn Sie Einzel­maß­nahmen im Bereich der Heizungs­technik begleiten möchten, benötigen Sie einen Zugang zum Prüf­tool der KfW. Im Prüf­tool werden alle relevanten Angaben zur geplanten Maß­nahme erfasst. Je Antrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Durch­führung der Maß­nahme eine „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) zu erstellen.

    Registrierung als Fachunternehmen

    Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen ist eine Registrierung bei der Deutschen Energie­agentur (dena) im Portal für Fach­unter­nehmerinnen und Fach­unternehmer.

    https://fachunternehmer.energie-effizienz-experten.de/

    Daten für die Anmeldung

    Als Login-Daten für die jeweilige Anwendung verwenden Sie bitte den Benutzer­namen und das Pass­wort, dass Sie sich bei der Anmeldung am Portal für Fach­unter­nehmerinnen und Fach­unternehmer bei der Deutschen Energie­agentur vergeben haben.

    Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System sowohl JavaScript ausgeführt, als auch Cookies aktiviert werden können.

    Gültigkeit der BzA / BnD

    Jede BzA bzw. BnD erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID bzw. BnD-ID), die 6 Monate gültig ist. Danach verliert sie automatisch ihre Gültigkeit.

    Werden Angaben in einer BzA korrigiert, wird automatisch eine neue BzA-ID erstellt. Diese ist dann wiederum 6 Monate gültig.

    BzA für Wohngebäude

    Login BzA für Wohngebäude

    Im ersten Schritt erfassen Sie in der Bestätigung zum Antrag die genauen Angaben zum Gebäude und zum geplanten Vorhaben Ihrer Kundinnen und Kunden. Hierfür ist im Prüf­tool die Förderung „BEG Wohn­gebäude - Heizungs­förderung“ auszuwählen. Anschließend erfassen Sie folgende Informationen in der Anwendung:

    • die Art der alten Heizungs­anlage
    • Details zur neuen Heizungs­anlage
      Sollte später eine andere Heizung eingebaut werden, kann dies bei der Erstellung der Bestätigung nach Durch­führung (BnD) dokumentiert werden. Eine Änderung der bestehenden Zusage ist nicht notwendig. Bei einem Wechsel der Anlagen­technik können gegebenen­falls beantragte Boni später entfallen (siehe nächsten Punkt).
    • Angabe zur Inanspruch­nahme der einzelnen Boni
      Geben Sie hier alle Boni (Klima­geschwindig­keits­bonus, Effizienz­bonus, Emissions­minderungs­zuschlag) an, für die die Förder­voraus­setzungen erfüllt sind. Eine nach­trägliche Bean­tragung einzelner Boni ist nicht möglich.
    • Angaben zu den geplanten förder­fähigen Kosten
      Berücksichtigen Sie hier die Kosten aller Gewerke (einschließlich der Kosten für Umfeld­maßnahmen), die bei einem Heizungs­austausch aktiv sind. Geben Sie die Brutto­werte an. Bitte beachten Sie bei der Angabe der Kosten in der BzA, dass eine nachträgliche Erhöhung der angegebenen Kosten nicht möglich ist.
    • Angabe der Investitions­adresse

    Eine erfolg­reich erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nach­weis, dass die Eingaben plausibel sind. Auf dieser Grund­lage kann ein Förder­antrag für dieses Vorhaben gestellt werden.

    Hinweis:

    Bitte achten Sie darauf, die Daten voll­ständig und korrekt in der Anwendung zu erfassen. Fehlende oder falsche Angaben können dazu führen, dass Ihren Kundinnen bzw. Ihren Kunden gegebenen­falls ein geringerer Zuschuss aus­gezahlt wird, als Ihnen laut Produkt­bedingungen zustehen würde.

    Produktliste

    Mit der Anwendung können Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) für folgende Produkte erstellen:

    • BEG - Wohngebäude (261)
    • BEG - Kommunen (264, 464) - für Wohn­gebäude
    • BEG - Heizungs­förderung für Privat­personen - Wohn­gebäude (458)

    Hinweis zu den BEG-Produkten: Die Auswahl "Neubau" im Prüf­tool ist nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestands­zusagen zulässig.

    Lieferungs- oder Leistungsvertrag

    Damit Ihre Kundinnen und Kunden den Zuschuss­antrag stellen können, muss ein Lieferungs- oder Leistungs­vertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Darin wird vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förder­zusage für das geplante Vorhaben vorliegt.

    Im Lieferungs- oder Leistungs­vertrag geben Sie auch das voraus­sichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme an, z. B. Oktober 2024 oder 01.12.2024 oder im Jahr 2025.

    Bitte beachten Sie: Die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung in einen bereits abgeschlossenen Vertrag ist nicht zulässig.

    Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Muster­formulierung zur Verfügung. Passen Sie diese einfach auf das individuelle Vorhaben Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden an.

    Musterformulierung aufschiebende Bedingung

    Musterformulierung auflösende Bedingung

    BnD für Wohngebäude

    Login BnD für Wohngebäude

    Wurde das Vorhaben durch Ihre Kundinnen und Kunden plan­mäßig umgesetzt, erstellen Sie im Anschluss die Bestätigung nach Durch­führung. In dieser bestätigen Sie die Einhaltung der technischen Mindest­anforderungen der neuen Heizungs­technik und die fach­gerechte Durch­führung des Vorhabens. Nur mit einer gültigen BnD können Ihre Kundinnen und Kunden die Auszahlung des Zuschusses beantragen.


    Hinweise zur Anwendung und zur Erstellung einer Bestätigung nach Durch­führung (BnD) für die Produkte zur Bundes­förderung für effiziente Gebäude - Wohn­gebäude (BEG) (261, 262, 461) finden Sie im nach­folgenden Dokument:

    Infoblatt - Bestätigung nach Durch­führung


    Eine erfolgreich erstellte BnD ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag (BzA) durchgeführt wurde.

    Produktliste

    Mit der Anwendung erstellen Sie die Bestätigung nach Durch­führung (BnD) für folgende Produkte:

    • BEG - Kommunen (264, 464) - für Wohn­gebäude
    • BEG - Wohn­gebäude (261, 262)
    • BEG - Wohn­gebäude Zuschuss (461)

    Hinweis: Die Erstellung der BnD für das Produkt BEG - Heizungs­förderung für Privat­personen - Wohn­gebäude (458) ist ab September 2024 möglich.

    Hinweise zur Bearbeitung

    Die Angabe der BzA-ID verein­facht das Erstellen der BnD: Alle relevanten Daten zum Vorhaben, dem Investitions­objekt und zum Antrag­steller werden mit den Daten aus der BzA vor­belegt und geprüft.

    Wenn Abweichungen bei einem Vor­haben eine neue BzA erfordern, dann klicken Sie auf der Seite Durch­führungs­bestätigung den Button "BzA erstellen". Sie werden auf die zum ursprüng­lichen Erstellungs­zeit­punkt gültige Version der BzA geführt und eingeloggt. Jetzt können Sie die neue BzA erstellen und über den Link "Link zur BnD" die Bearbeitung abschließen. Bei Fehlern und Anwendungs­fragen erhalten Sie ziel­gerichtete Hinweise.

    Weitere Informationen

    Häufige Fragen

    Antragstellung

    Kombination mit anderen Förderprodukten

    Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung (BzA / BnD)

    Förderfähige Heizungen

    Lieferungs- und Leistungsvertrag

    Eigenleistung

    Klimageschwindigkeitsbonus