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Sie möchten als Fachunternehmerin bzw. als Fachunternehmer eine Bestätigung zum Antrag (BzA) oder eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur jeweiligen Anwendung sowie technische Hilfestellung und Dokumente zum Download.
Hinweis: Eine vorliegende BzA ist nicht gleichbedeutend mit einer Antragstellung für einen Zuschuss. Die Antragstellung für den Zuschuss muss durch die jeweilige Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Immobilie selbst erfolgen. Eine Antragstellung durch Sie als Fachunternehmerin bzw. Fachunternehmer ist nicht zulässig.
Wenn Sie Einzelmaßnahmen im Bereich der Heizungstechnik begleiten möchten, benötigen Sie einen Zugang zum Prüftool der KfW. Im Prüftool werden alle relevanten Angaben zur geplanten Maßnahme erfasst. Je Antrag sind eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) und nach Durchführung der Maßnahme eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) zu erstellen.
Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen ist eine Registrierung bei der Deutschen Energieagentur (dena) im Portal für Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer.
Als Login-Daten für die jeweilige Anwendung verwenden Sie bitte den Benutzernamen und das Passwort, dass Sie sich bei der Anmeldung am Portal für Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer bei der Deutschen Energieagentur vergeben haben.
Für eine fehlerfreie Anwendung müssen in Ihrem System sowohl JavaScript ausgeführt, als auch Cookies aktiviert werden können.
Jede BzA bzw. BnD erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID bzw. BnD-ID), die 6 Monate gültig ist. Danach verliert sie automatisch ihre Gültigkeit.
Werden Angaben in einer BzA korrigiert, wird automatisch eine neue BzA-ID erstellt. Diese ist dann wiederum 6 Monate gültig.
Im ersten Schritt erfassen Sie in der Bestätigung zum Antrag die genauen Angaben zum Gebäude und zum geplanten Vorhaben Ihrer Kundinnen und Kunden. Hierfür ist im Prüftool die Förderung „BEG Wohngebäude - Heizungsförderung“ auszuwählen. Anschließend erfassen Sie folgende Informationen in der Anwendung:
Eine erfolgreich erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis, dass die Eingaben plausibel sind. Auf dieser Grundlage kann ein Förderantrag für dieses Vorhaben gestellt werden.
Bitte achten Sie darauf, die Daten vollständig und korrekt in der Anwendung zu erfassen. Fehlende oder falsche Angaben können dazu führen, dass Ihren Kundinnen bzw. Ihren Kunden gegebenenfalls ein geringerer Zuschuss ausgezahlt wird, als Ihnen laut Produktbedingungen zustehen würde.
Mit der Anwendung können Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) für folgende Produkte erstellen:
Hinweis zu den BEG-Produkten: Die Auswahl "Neubau" im Prüftool ist nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestandszusagen zulässig.
Damit Ihre Kundinnen und Kunden den Zuschussantrag stellen können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, der eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthält. Darin wird vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn von der KfW eine Förderzusage für das geplante Vorhaben vorliegt.
Im Lieferungs- oder Leistungsvertrag geben Sie auch das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme an, z. B. Oktober 2024 oder 01.12.2024 oder im Jahr 2025.
Bitte beachten Sie: Die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingung in einen bereits abgeschlossenen Vertrag ist nicht zulässig.
Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung. Passen Sie diese einfach auf das individuelle Vorhaben Ihrer Kundin bzw. Ihres Kunden an.
Wurde das Vorhaben durch Ihre Kundinnen und Kunden planmäßig umgesetzt, erstellen Sie im Anschluss die Bestätigung nach Durchführung. In dieser bestätigen Sie die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der neuen Heizungstechnik und die fachgerechte Durchführung des Vorhabens. Nur mit einer gültigen BnD können Ihre Kundinnen und Kunden die Auszahlung des Zuschusses beantragen.
Hinweise zur Anwendung und zur Erstellung einer Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Produkte zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG) (261, 262, 461) finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Infoblatt - Bestätigung nach Durchführung
Eine erfolgreich erstellte BnD ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag (BzA) durchgeführt wurde.
Mit der Anwendung erstellen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für folgende Produkte:
Hinweis: Die Erstellung der BnD für das Produkt BEG - Heizungsförderung für Privatpersonen - Wohngebäude (458) ist ab September 2024 möglich.
Die Angabe der BzA-ID vereinfacht das Erstellen der BnD: Alle relevanten Daten zum Vorhaben, dem Investitionsobjekt und zum Antragsteller werden mit den Daten aus der BzA vorbelegt und geprüft.
Wenn Abweichungen bei einem Vorhaben eine neue BzA erfordern, dann klicken Sie auf der Seite Durchführungsbestätigung den Button "BzA erstellen". Sie werden auf die zum ursprünglichen Erstellungszeitpunkt gültige Version der BzA geführt und eingeloggt. Jetzt können Sie die neue BzA erstellen und über den Link "Link zur BnD" die Bearbeitung abschließen. Bei Fehlern und Anwendungsfragen erhalten Sie zielgerichtete Hinweise.