Als Vertriebspartner unterstützen Sie angehende Akademikerinnen und Akademiker bei der Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Studierende und zugleich Vermittler für den KfW-Studienkredit.
Seit Ende 2020 können Studierende den Antrag für den KfW-Studienkredit auch digital stellen. Die Studierenden geben auf dem vom digitalen Vertriebspartner zur Verfügung gestellten Frontend ihre Antragsdaten ein und laden benötigte Dokumente hoch. Mittels Programmierschnittstelle (open API) der KfW werden die Daten an die KfW übermittelt und die automatisierte formale Antragsprüfung angestoßen. Im Anschluss erfolgen die automatisierte Vertragserstellung und die Übermittlung des Vertragsangebotes durch die KfW. Erfolgt die elektronische Zeichnung des Vertragsangebotes und die Online-Legitimation beim digitalen Vertriebspartner, werden die Anlagen ebenfalls über die API an die KfW übermittelt. Die Kreditentscheidung erfolgt durch die KfW und wird den Studierenden per Post zugesandt.
Für die Akkreditierung der digitalen Vertriebspartner schließt die KfW mit allen Unternehmen einen Akkreditierungsvertrag ab. Die Voraussetzungen dafür werden in dem Akkreditierungsvertrag und der Leistungsbeschreibung Open Banking Bildung näher erläutert. Wenn Sie bereits als analoger Vertriebspartner für den KfW-Studienkredit akkreditiert sind, beachten Sie bitte, dass eine erneute Akkreditierung für den digitalen Vertrieb notwendig ist. Für das Zustandekommen eines über Sie beantragten KfW-Studienkredites und für die Überprüfung förderrelevanter Dokumente werden Vertriebspartner mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.