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In der Beratung spielen Sie eine zentrale Rolle, wenn Kundinnen und Kunden sich für die Fördermöglichkeiten der KfW interessieren. Sie kennen ihre Bedürfnisse und wissen, welches Fördermittel für welches Vorhaben geeignet ist. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, unterstützen wir Sie gezielt mit Informationen und Anwendungen speziell für Finanzierungspartner.
Ab 01.08.2024 können Sie die neue gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) mit verbesserter Nutzerführung im gBzA-Center für folgende Produkte erstellen:
Bitte beachten Sie: IDs der aktuellen gBzA können Sie nur noch bis einschließlich 30.07.2024 für die Beantragung von Sofortbestätigungen oder Sofortzusagen nutzen. Danach verlieren sie - unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer - ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.
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