Wir fördern Ihre Arbeit

In der Beratung spielen Sie eine zentrale Rolle, wenn Kundinnen und Kunden sich für die Förder­möglich­keiten der KfW interessieren. Sie kennen ihre Bedürfnisse und wissen, welches Fördermittel für welches Vorhaben geeignet ist. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, unterstützen wir Sie gezielt mit Informationen und Anwendungen speziell für Finanzierungs­partner.

Neue gBzA für die Produkte 360, 361, 364 und 380

Ab 01.08.2024 können Sie die neue gewerbliche Be­stätigung zum Antrag (gBzA) mit verbesserter Nutzer­führung im gBzA-Center für folgende Produkte erstellen:

  • ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit (380)
  • ERP-Mezzanine für Innovation (360, 361, 364)

Bitte beachten Sie: IDs der aktuellen gBzA können Sie nur noch bis einschließlich 30.07.2024 für die Be­antragung von Sofort­bestätigungen oder Sofort­zusagen nutzen. Danach verlieren sie - unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeits­dauer - ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.

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