In der Beratung spielen Sie eine zentrale Rolle, wenn Kundinnen und Kunden sich für die Fördermöglichkeiten der KfW interessieren. Sie kennen ihre Bedürfnisse und wissen, welches Fördermittel für welches Vorhaben geeignet ist. Damit Sie stets auf dem Laufenden sind, unterstützen wir Sie gezielt mit Informationen und Anwendungen speziell für Finanzierungspartner.
Die neue gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) können Sie ab 18.04.2024 im gBzA-Center erstellen.
Bitte beachten Sie: Bis dahin erstellte Bestätigungen für den Investitionskredit Nachhaltige Mobilität (268, 269) können Sie nur noch nutzen, wenn eine vollständige Bearbeitung durch die KfW und eine Abholung der Refinanzierungszusage bis einschließlich 17.04.2024 möglich ist. Danach verlieren die gBzA-IDs - unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer - ihre Gültigkeit und müssen neu erstellt werden.