Kredit Nr.067ERP-Gründerkredit – StartGeld

Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb

Das Wichtigste in Kürze

  • ab -,-- % p.a. effektiver Jahreszins
  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • kein Eigenkapital erforderlich
  • bis zu zwei tilgungsfreie Jahre
  • leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80 % des Kreditrisikos

Anhebung Förderhöchstbetrag

Ab sofort erhalten Sie

  • für Ihren Gesamt­finanzierungs­bedarf bis zu 200.000 Euro und
  • für Ihre Betriebs­mittel­finanzierungen bis zu 80.000 Euro.

Während der tilgungs­freien Anlauf­zeit zahlen Sie nur Zinsen, aber keine Tilgung. Dadurch ist Ihre monatliche Belastung zunächst kleiner. Aber: Je länger die tilgungs­freie Anlauf­zeit ist, umso größer ist Ihre spätere monatliche Belastung und Ihre Rest­schuld zum Ende der Zinsbindung.

Sie zahlen nicht nur das geliehene Geld zurück, sondern auch einen Soll­zins pro Jahr auf den noch nicht abbezahlten Kreditbetrag.

Der effektive Jahres­zins berück­sichtigt neben dem Soll­zins auch eventuelle sonstige Kosten. Der hier ausge­wiesene effektive Jahres­zins bezieht jedoch keine von der Haus­bank im Einzel­fall nach der Preis­angaben­verordnung zu berück­sichtigenden Kosten ein, z. B. im Zusammen­hang mit einer grund­pfand­recht­lichen Besicherung. Daher kann der für Sie maß­gebliche effektive Jahres­zins von dem hier ausge­wiesenen effektiven Jahres­zins abweichen.

Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit vor dem vertrag­lich verein­barten Zeit­punkt zurück­gezahlt wird. Die Vorfälligkeits­entschädigung entschädigt Ihren Finanzierungs­partner dafür, dass ihm Zins­einnahmen entgehen. Wie hoch diese Gebühr in Ihrem Fall ist, berechnet Ihr Finanzierungs­partner individuell für Sie. Wichtig sind dabei u.a. Ihr Kredit­zins­satz und das aktuelle Zinsniveau.

Der Tilgungsplan ist Teil des Kreditvertrages. Er ist eine Zusammenstellung aller nach Fälligkeitszeitpunkten geordneten Tilgungs- und Zinsanteile bis zur endgültigen Tilgung eines langfristigen Kredits.

Werthaltiges Äquivalent für eine Kreditschuld. Die Bank verwertet die Sicherheiten, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist. Bankübliche Sicherheiten sind zum Beispiel:

  • Grundschulden
  • Sicherungsübereignung von Maschinen
  • Forderungen
  • Bürgschaften, zum Beispiel von Bürgschaftsbanken oder Privatpersonen
  • Privatvermögen

Das kann Ihre Bank sein – aber auch eine andere Geschäfts­bank, Spar­kasse oder Genossen­schafts­bank.