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KfW-Zuschussportal: Nachweise für Unternehmen

Für eine erfolgreiche Antrag­stellung für Ihr Unter­nehmen sind je nach Unter­nehmenstyp und Rechts­form unter­schiedliche Unterlagen im KfW-Zuschuss­portal hochzu­laden. Welche Unterlagen für Sie relevant sind, finden Sie in der nach­folgenden Aufstellung.

Aktuelle Registerauszüge

Sollten Ihnen keine aktuellen Registerauszüge aus dem Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie dem Vereinsregister aller Bundesländer vorliegen, können Sie unter www.handelsregister.de kostenfrei die entsprechenden Dokumente anfordern.

Aktuelle Registerauszüge anfordern

Hinweis für Contracting­vorhaben

Beantragt ein Contractor die Förderung, so ist zusätzlich die gemeinsam durch den Contractor und den oder die Contracting­nehmer zu unter­zeichnende Erklärung abzugeben, dass:

  • ein konsentierter Entwurf eines Contracting­vertrages vorliegt, der den Contractor und den oder die Contracting­nehmer als Vertrags­parteien benennt und das Contracting­verhältnis abschließend regelt. Der Vertrag muss inhaltlich die mit dem Förder­antrag geltend gemachten Förder­bestand­teile umfassen. Unterschreitet die Laufzeit des Vertrages die in Nummer 7.1 der jeweiligen Richtlinie für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude geregelte Nutzungs­pflicht, so gelten die für den Fall einer Veräußerung geltenden Hinweis-, Übertragungs- und Anzeige­pflichten gemäß Nummer 7.1 der Richtlinie entsprechend. Zum Ausschluss einer Doppel­förderung muss der Vertrag einen Verzicht des Contracting­nehmers auf die Geltend­machung eines eigenen Förder­anspruchs enthalten;
  • der Contractor den Contracting­nehmer über die Inanspruch­nahme der Förderung sowie über die Höhe des maximalen Förder­betrages informiert hat;
  • alle Parteien der Prüfung gemäß Nummer 9.7 der jeweiligen Richtlinie für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude zustimmen;
  • der Contractor und der oder die Contracting­nehmer sich mit der Verwendungs­nachweis­prüfung durch den Förder­geber, von ihm mit der Prüfung beauftragte Stellen sowie den Bundes­rechnungshof einverstanden erklären. Dazu muss ausdrücklich auch die Bereitschaft erklärt werden, dass Bücher, Belege und sonstige mit dem Förder­vorhaben verbundene geschäftliche und technische Unterlagen bereit­gehalten und auf Anforderung vorgelegt werden, Auskünfte auch zu Zwecken der Evaluierung erteilt und Vor-Ort-Prüfungen zugelassen werden.