Für Probleme und Fragen, die Sie mit den verfügbaren Hilfe-Texten nicht lösen können, steht Ihnen das KfW-Infocenter über das Kontaktformular mit Rat und Hilfe zur Verfügung.
Nach 15 Minuten Inaktivität werden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit automatisch vom Online-Kreditportal (OKP) der KfW abgemeldet.
Unter der Rubrik Meine „Zugangsdaten“ im Online-Kreditportal verwalten Sie die zur Anmeldung benötigte persönliche Identifikationsnummer (PIN) und die Verfahren für die Freigabe eines Auftrages (TAN-Verfahren). Wichtige Informationen rund um das Online-Kreditportal (OKP) finden Sie unter www.kfw.de/online-banking. Bitte beachten Sie die dort aufgeführten Hinweise im „Infoblatt Sicherheitshinweise KfW-Online-Banking“.
Nicht jede beauftragte Änderung ist für Sie sofort sichtbar. Auf der Seite „Offene Aufträge an die KfW“ werden alle von Ihnen erteilten Aufträge angezeigt, die noch nicht abschließend bearbeitet wurden.
Schreiben Sie uns ganz einfach über das Kontaktformular, wenn Sie Ihre Fragen nicht mit den verfügbaren Informationen lösen können.
Beachten Sie bitte die folgenden Sicherheitshinweise für die Vergabe Ihrer neuen PIN:
Aus Sicherheitsgründen werden nur die folgenden Zeichen unterstützt:
Das Online-Kreditportal (OKP) der KfW erreichen Sie über www.kfw.de/online-banking oder auch direkt mit https://onlinekreditportal.kfw.de.
Für die Anmeldung benötigen Sie
Die KfW-GP-Nr. finden Sie in dem Ihnen zugesandten Zusageschreiben der KfW. Bei einer Neuregistrierung erhalten Sie Ihre persönliche Identifikationsnummer (PIN) per Post.
Ändern Sie diese Initial-PIN nach der Aktivierung des TAN-Verfahrens und auch Ihre selbst vergebene PIN in regelmäßigen Abständen.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Abmelden“ in der Navigationsleiste können Sie sich vom Online-Kreditportal der KfW abmelden.
Der korrekte Abmeldevorgang wird auf einer separaten Seite bestätigt. Nicht gespeicherte Daten gehen bei der Abmeldung verloren.
Sie haben zwei Möglichkeiten, eine neue PIN anzufordern:
a) Versand eines Aktivierungslinks an Ihre im Portal hinterlegte E-Mail-Adresse, mit der Möglichkeit anschließend selbst eine neue PIN zu vergeben
Die E-Mail mit Ihrem Aktivierungslink kann in Ihrem Spam-Ordner landen, schauen Sie bitte auch dort nach. Länger als eine Stunde darf der Versand nicht dauern. Wenn doch, stimmt etwas mit Ihrer E-Mail-Adresse nicht. Bitte wiederholen Sie dann den Vorgang mit der Option „Postversand“.
Der Aktivierungslink ist 30 Minuten gültig. Ist diese Zeit überschritten, starten Sie den Vorgang bitte erneut. Fordern Sie innerhalb der 30 Minuten einen neuen Aktivierungslink über das Portal an, wird der vorherige automatisch ungültig.
b) Versand Ihrer neuen PIN per Post an die uns bekannte Anschrift.
Die Abfrage Ihres Geburtsdatums erfolgt ausschließlich aus Sicherheitsgründen.
Für das Zurücksetzen der PIN ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, die aufgeführten Fragen zu beantworten.
Bitte erfassen Sie unter „Kontonummer“ die Darlehenskontonummer eines Ihrer im OKP geführten KfW-Darlehen. Geben Sie im folgenden Feld die letzten 5 Ziffern Ihrer Kontonummer ein (gemeint ist die IBAN Ihres Girokontos, die bei der KfW für Buchungen zu Ihrem zuvor angegebenen Darlehenskonto hinterlegt ist).
Beachten Sie bitte die folgenden Sicherheitshinweise für die Vergabe Ihrer neuen PIN:
Aus Sicherheitsgründen werden nur die folgenden Zeichen unterstützt:
Ziffern:
Sonderzeichen:
Nach Ihrer Anmeldung gelangen Sie automatisch auf die „Startseite“.
Sollten sich seit Ihrer letzten Anmeldung neue Nachrichten in Ihrem Postkorb befinden, sehen Sie hier einen entsprechenden Hinweis.
Die Startseite zeigt eine Übersicht zu Ihren onlinegeführten Darlehen bei der KfW mit Angabe von Kreditprogramm, Vertragsdatum, aktuellem Sollzinssatz und der Kreditphase, in der sich das jeweilige Darlehen zurzeit befindet. Außerdem werden Ihnen zu jedem Darlehen der maximal zugesagte Betrag sowie der aktuelle Kapitalsaldo angezeigt.
Durch einen Klick auf die jeweilige Darlehensnummer erhalten Sie weitere Informationen zu dem ausgewählten Darlehen.
Der elektronische Postkorb besteht aus dem Posteingang für neue oder noch nicht gelesene Nachrichten und einem Archiv. Die Zahl ungelesener Nachrichten wird Ihnen in Klammern im Navigationsmenü angezeigt.
Prüfen Sie regelmäßig, mindestens einmal im Quartal, Ihren elektronischen Postkorb. Alle wichtigen Informationen stellen wir dort für Sie ein. Über „Anzeige Zeilen“ lässt sich die Anzahl der angezeigten Nachrichten erhöhen.
Zusätzlich können Sie sich bei neuen und wichtigen Mitteilungen im elektronischen Postkorb per E-Mail informieren lassen.
Unter „Kontodetails“ erhalten Sie detaillierte Informationen zu dem ausgewählten Darlehen. Zusätzlich zu den auf der Startseite angezeigten Daten finden Sie hier Informationen zu den Auszahlungs- und Rückzahlungsvereinbarungen.
Den genauen Auszahlungsplan können Sie über die Navigationsleiste unter „Auszahlungsplan anzeigen“ aufrufen. Die Funktionen zum Ändern der Auszahlungshöhe oder zur Beendigung der Auszahlungsphase erreichen Sie unter „Auszahlungsplan ändern“.
Diese Funktion ist nur für den KfW-Studienkredit (Kreditprogramm 174) relevant und zeigt einen Überblick über die nächsten von Ihnen bei der KfW einzureichenden Nachweise.
Die jeweiligen Nachweise müssen immer bis zu den angezeigten Terminen eingereicht werden.
Hier wird zu dem ausgewählten Darlehen der Auszahlungsplan angezeigt. Für Studienkredite (Programm 174) gilt dabei: der auszuzahlende Betrag errechnet sich aus Ihrem momentanen Betrag abzüglich der aktuell anfallenden Zinsen. Da die Verzinsung von der Kapitalmarktentwicklung abhängt, kann der auszuzahlende Betrag nur für den aktuellen Auszahlungszeitraum (01.04. – 30.09. bzw. 01.10. – 31.03.) angezeigt werden.
Auf diesen Seiten können Sie den monatlichen Darlehensbetrag ändern oder die Auszahlung beenden. Dazu geben Sie bitte unter „Art der Änderung“ an, ob Sie die Auszahlungshöhe anpassen oder die Auszahlung wegen Studienabschluss, Exmatrikulation oder aus sonstigen Gründen beenden möchten.
Bei Anpassung der Auszahlungshöhe beachten Sie bitte, dass beim KfW-Studienkredit der monatliche Finanzierungsbetrag zwischen 100 und 650 Euro liegt. Um die Auszahlungsrate auf 0 Euro zu setzen, ist ein Zinsaufschub erforderlich.
Änderungen der Auszahlungshöhe sind nach Ablauf Ihres ersten Fördersemesters monatlich möglich. Erfassen Sie Ihren Auftrag dazu spätestens bis zum 15. des Vormonats über die Schaltfläche „Auszahlungsplan ändern“.
Beim KfW-Studienkredit erfolgt die Beendigung der Auszahlung monatlich:
Bei Beendigung der Auszahlung wegen Studienabschlusses geben Sie bitte zusätzlich Art, Datum, Studienfach und die Note des Abschlusses an.
Diese Funktion wird nur für das Kreditprogramm 174 (KfW-Studienkredit) angeboten, wenn der Vertrag eine Förderdauer bis zum 14. Fördersemester vorsieht.
Bitte beachten Sie, dass nach erfolgreicher Verlängerung der Auszahlungsphase die Einreichung eines gültigen Immatrikulationsnachweises für jedes weitere Fördersemester erforderlich ist, um die Auszahlung der monatlichen Beträge in der Verlängerungsphase zu gewährleisten.
Diese Funktion steht nur für das Programm 174 (KfW-Studienkredit) zur Verfügung.
Die Zinsen werden bei einem Zinsaufschub nicht mehr von dem monatlichen Auszahlungsbetrag bzw. von Ihrem Konto abgezogen, sondern bis zum Beginn der Tilgungsphase aufgeschoben. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Kredit in der Auszahlungs- oder Karenzphase befindet. Bei Darlehen für grundständige Studiengänge, die sich in der Auszahlungsphase befinden, ist es erforderlich, dass der Leistungsnachweis erbracht wurde.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Entscheidung für den Zinsaufschub nicht widerrufen können.
Der Erstwohnsitz ist die Adresse, unter der Sie beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind, d. h. die Adresse, die auch auf Ihrem Personalausweis angegeben ist. Als Postanschrift können Sie die Adresse angeben, an welche Ihre Post gesendet werden soll. Diese kann abweichend zum Erstwohnsitz sein.
Fällige rückständige Beträge sind Raten, die wir mittels Lastschrift bislang nicht von Ihrem Konto einziehen konnten.
Die Summe der Rückstände gibt den Gesamtwert aller fälligen rückständigen Beträge an.
Wenn Sie für Ihre Rückstände eine Stundung/Freistellung wünschen, wählen Sie bitte das Auswahlfeld "Vorhandene Rückstände stunden/freistellen“ aus.
Wenn Sie für Ihre Rückstände eine Stundung/Freistellung wünschen, wählen Sie bitte das Auswahlfeld „Vorhandene Rückstände stunden/freistellen“ und „Künftige Raten stunden/freistellen“ aus.
Wenn Sie mit Ihren Zahlungen nicht im Rückstand sind, Sie aber für zukünftige Raten eine Stundung beantragen möchten, wählen Sie bitte die Option „Künftige Raten stunden/freistellen“ aus.
Wenn Sie für Ihre Rückstände eine Stundung/Freistellung wünschen, wählen Sie bitte die Option „Vorhandene Rückstände stunden/freistellen“ sowie für die Ratenreduzierung die Option „Künftige Raten reduzieren“.
Der Stundungszeitraum beginnt im Monat der ältesten fälligen Rate.
Beim Studienkredit ist eine Ratenreduzierung nur über die Funktion „Tilgungsplan ändern“ möglich.
Nein, dies ist nicht möglich. Beachten Sie bitte, dass gestundete Rückstände in den Stundungszeitraum eingerechnet werden.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründen können nur ledige Personen. Mit der Eintragung ist die Registrierung in das Lebenspartnerschaftsregister gemeint, das die Standesämter neben dem Eheregister führen.
Zuwendungen Dritter (beispielsweise durch Verwandte) sind regelmäßige Geld-, Sach- oder sonstige Leistungen ohne vereinbarte Gegenleistung. In der Praxis sind gängige Zuwendungen, dass Sie beispielsweise bei jemandem kostenfrei wohnen oder monatlich Geld für Ihre Lebenshaltungskosten erhalten.
Wir benötigen eine schriftliche Bestätigung durch die unterstützende Person über die Art und gegebenenfalls die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Sofern Sie aus verschiedenen Quellen Einkommen beziehen, geben Sie bitte die gesamte Höhe an (beispielsweise das Nettogehalt zzgl. Wohngeld oder SGB II Zahlungen). Auch Zuwendungen privater Dritter müssen hier eingerechnet werden. Kindergeld zählt nicht zu Ihrem Einkommen und soll daher nicht angegeben werden.
Dann benötigen wir einen vollständigen Grundbuchauszug sowie weitere Angaben (Beleihungsquote und Besitzverhältnisse).
Unterhaltsberechtigte Personen sind Personen, für deren Lebenshaltungskosten Sie aufkommen. Dazu zählen beispielsweise eigene Kinder, Ehepartner – sofern diese kein eigenes oder nur ein geringes Einkommen beziehen.
Sofern die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder aus ihrem Einkommensnachweis hervorgeht, ist dies ausreichend. Falls nicht, können Sie uns dies durch die Geburtsurkunden Ihrer Kinder belegen.
Sofern Sie nicht verheiratet sind oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden, ist dieses Nettoeinkommen nicht aufzuführen.
Außergewöhnliche Zahlungsverpflichtungen sind Ausgaben, die neben den üblichen Lebenshaltungskosten, wie Miete und Ausgaben für Lebensmittel, Strom, Telefon, etc. anfallen.
Darunter fallen zum Beispiel weitere Bildungsdarlehen (außerhalb der KfW), Fortbildungskosten oder Inkassokosten.
Sobald Sie beim Abschnitt „Dokumente“ angekommen sind, rufen Sie über „Datei(en) auswählen“ Ihre zuvor abgelegten Nachweise auf. Anschließend wählen Sie bitte aus dem Dropdownmenü für jede Datei die passende Dokumentenart aus.
Wichtig: Erst durch Anklicken des Pfeils, rechts neben dem Dropdown, laden Sie das Dokument in die Antragsmaske. Erscheint ein Häkchen hinter der Dokumentenart, ist der Vorgang abgeschlossen und Sie können Ihren Auftrag über „Weiter“ fortführen.
Hinweise zum Ablegen Ihrer Unterlagen vor dem Ausfüllen des Stundungsantrages sind auf der Einstiegsseite unter „Schritt 1“ hinterlegt.
Die Funktion zur Beantragung eines Festzinses steht Ihnen ausschließlich im Rahmen des KfW-Studienkredits (Kreditprogramm 174) zur Verfügung und ermöglicht es Ihnen, einen Festzins (maximale Laufzeit 10 Jahre) für Ihr Darlehen zu beantragen. Beim Aufruf dieser Funktion erfolgt eine Prüfung, ob die erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie nach dem Klick auf „Festzinsangebot anfordern“ eine neue Rückzahlungsrate eingeben. Das Eingabefeld für den monatlichen Rückzahlungsbetrag ist standardmäßig mit der aktuellen Annuität vorbelegt, die Gesamtrückzahlungsdauer darf 25 Jahre nicht überschreiten.
Das Vertragsangebot für die Festzinsvereinbarung wird Ihnen am nächsten Tag in Ihrem elektronischen Postkorb bereitgestellt. Sie haben die Möglichkeit, beliebig viele Festzinsvereinbarungen mit unterschiedlichen Rückzahlungsbeträgen zu erstellen. Entscheidend für den Abschluss der Vereinbarung ist das Exemplar, das Sie bei der KfW einreichen.
Angezeigt wird hier die aktuell nicht zahlbare, d. h. aufgeschobene Zins- oder Tilgungsleistung.
Pro Stundungstyp (beispielsweise während der Karenzphase) und Leistungsart (beispielsweise Zinsen) wird der aktuell aufgeschobene bzw. gestundete Betrag angezeigt.
Die Entscheidung für einen Zinsaufschub kann nicht widerrufen werden. Die aufgeschobenen Zinsen werden am Beginn der Tilgungsphase in einem Gesamtbetrag fällig. Zu diesem Zeitpunkt können Sie den Gesamtbetrag entweder leisten oder das Angebot der KfW auf Kapitalisierung der Zinsen annehmen.
Diese Funktion steht nur für die Programme 174 (KfW-Studienkredit), 175 (Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen), 176 (Bayerisches Studienbeitragsdarlehen), 177 (Hamburger Studiendarlehen) und 178 (Studiengebührendarlehen Saarland) zur Verfügung.
Sie können die Karenzphase eines Darlehens vorzeitig beenden. Mit dem Ende der Karenzphase tritt die Tilgungsphase ein. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Kredit entweder in der letzten Roll-Over-Periode der Auszahlungsphase oder in der Karenzphase befindet. Die Beantragung muss bis 6½ Monate vor dem gewünschten Tilgungsbeginn erfolgen.
Wählen Sie hierzu bitte den von Ihnen gewünschten Tilgungsbeginn und bestätigen Sie die Erklärung zur Beendigung der Karenzphase.
Bitte beachten Sie, dass Sie die Entscheidung für die vorzeitige Beendigung der Karenzphase nicht widerrufen können.
Die Funktion zur Wiederaufnahme von Auszahlungen ist ausschließlich für den KfW-Studienkredit (Kreditprogramm 174) verfügbar. Bei Nutzung dieser Funktion erfolgt eine Prüfung, ob ein Wiedereintritt in die Auszahlungsphase für Ihr Darlehen möglich ist. Dieser kann erfolgen, wenn sich das Darlehen in der Karenz- oder Tilgungsphase befindet, nicht gekündigt ist und noch mindestens eines der vertraglich zugesagten Fördersemester offen ist.
Zu dem ausgewählten Darlehen wird Ihnen hier der Tilgungsplan angezeigt. Die Annuität errechnet sich aus dem Tilgungsbetrag zuzüglich der zu dem entsprechenden Zeitpunkt angefallenen Zinsen.
Zum Ändern Ihres Tilgungsplan geben Sie bitte die von Ihnen gewünschte neue monatliche Annuität (=Rückzahlungsrate) ein und wählen Sie das Datum aus, ab dem die Änderung gültig sein soll.
Beim KFW-Studienkredit (Kreditprogramm 174) können Sie die Annuität bis zu sechs Monate im Voraus anpassen. Änderungen, die bis zum 15. des laufenden Monats bei uns eingehen, werden zum 1. des übernächsten Monats umgesetzt, d.h. Sie können beispielsweise bis zum 15.06. die Annuität ab dem 01.08. ändern. Wurde eine Festzinsvereinbarung geschlossen, sind für die Dauer der Zinsfestschreibung keine Änderungen am Tilgungsplan möglich.
Beim BAföG-Bankdarlehen ist eine Änderung zu jedem beliebigen Termin möglich. Diese muss spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin veranlasst werden.
Für die von uns verwalteten Studienbeitrags- bzw. Gebührendarlehen sind Änderungen des Tilgungsplans grundsätzlich nur zum folgenden Roll-Over-Termin (01.04. bzw. 01.10. eines Jahres) möglich und müssen bis zum Beantragungsstichtag (hier: 15.03. für den Zeitraum 01.04. - 30.09. bzw. 15.09. für den Zeitraum 01.10. - 31.03.) veranlasst werden.
Eine außerplanmäßige Rückzahlung mittels Lastschrifteinzug können Sie selbst beauftragen. Beachten Sie hierbei bitte den erforderlichen Mindestbetrag gemäß Programmbestimmungen.
Sofern der angegebene Termin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, werden wir den Einzug erst am nächsten Bankarbeitstag vornehmen.
Beim KfW-Studienkredit (Kreditprogramm 174) beauftragen Sie außerplanmäßige Teilrückzahlungen in jeder Darlehensphase bis zu 6 Monate im Voraus – für eine Umsetzung im Folgemonat erteilen Sie uns Ihren Auftrag bis spätestens zum 15. des laufenden Monats.
Beim Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen (Kreditprogramm 175), Hamburger Studiendarlehen (Kreditprogramm 177) und beim Studiengebührendarlehen Saarland (Kreditprogramm 178) sind außerplanmäßige Rückzahlungen in der Tilgungsphase und nur zum folgenden Roll-Over-Termin (01.04. bzw. 01.10. eines Jahres) möglich. Beim Bayerischen Studienbeitragsdarlehen (Kreditprogramm 176) sind außerplanmäßige Zahlungen in jeder Darlehensphase zum folgenden Roll-Over-Termin möglich. Wichtig: Außerplanmäßige Tilgungen können Sie bei diesen Darlehen bis zum 15.03. für den 01.04. und bis zum 15.09. für den 01.10. erfassen.
Beim BAföG-Bankdarlehen (Kreditprogramm 170), Aufstiegs-BAföG (Kreditprogramm 172) und beim Bildungskredit (Kreditprogramm 173) ist eine außerplanmäßige Rückzahlung jederzeit möglich. Diese muss spätestens 2 Wochen vor dem gewünschten Termin veranlasst werden.
Diese Funktion steht nur für das Kreditprogramm 172 (AFBG) zur Verfügung.
Sie können einen Teilerlass Ihres AFBG-Darlehens beantragen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Sofern Sie einen Punkt nicht erfüllen, ist eine Beantragung über das Online-Kreditportal nicht möglich. Der entsprechende Grund wird Ihnen angezeigt.
So beantragen Sie den Erlass Schritt für Schritt:
Für den elektronischen Antrag benötigen wir von Ihnen den Abschlussnachweis als Datei. Wir unterstützen ausschließlich diese Dateiformate: JPG / JPEG, PDF oder PNG.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Weiter“ gelangen Sie auf die Maske, auf der Sie Ihre Angaben zum Abschluss erfassen.
Der in Ihrem Darlehenskonto hinterlegte angestrebte Abschluss wird Ihnen automatisch angezeigt. Bitte wählen Sie durch Anklicken aus, ob Sie diesen Abschluss oder einen abweichenden Abschluss erreicht haben. Haben Sie einen anderen Abschluss erreicht, wird Ihnen ein Freitextfeld angezeigt. Bitte tragen Sie hier Ihren tatsächlich erreichten Abschluss ein.
Danach erfassen Sie das Datum des Abschlussnachweises im Format TT.MM.JJJJ im dafür vorgesehenen Feld.
Im nächsten Feld tragen Sie die ausgebende Stelle Ihres Abschlussnachweises ein. Es sind maximal 100 Zeichen möglich.
Laden Sie jetzt Ihren Abschlussnachweis hoch. Dafür wählen Sie die Art des Nachweises über das Dropdown-Auswahlmenü aus, klicken dann auf „Durchsuchen“ und fügen die Datei Ihres Abschlussnachweises ein. Bestätigen Sie Ihre Auswahl bitte mit „Hochladen“. Die Dateigröße darf 10 MB nicht überschreiten. Insgesamt können Sie maximal 5 Dokumente hochladen.
Bitte beachten Sie, dass Sie den elektronischen Antragsprozess nur abschließen können, wenn Sie alle mit einem * gekennzeichneten Felder ausgefüllt haben.
Die Funktion „Anderes“ dient der Übermittlung von Aufträgen an die KfW, die nicht durch spezielle Menüpunkte abgedeckt werden.
Falls sich Ihr Auftrag auf ein bestimmtes Darlehen bezieht, so wählen Sie dieses bitte aus der Liste aus.
Auf dieser Seite werden alle von Ihnen erteilten Aufträge an die KfW angezeigt, die noch nicht abschließend bearbeitet wurden. Nach abschließender Bearbeitung wird der jeweilige Vorgang aus dieser Anzeige gelöscht.
Durch Anklicken der Schaltfläche „Auftrag anzeigen“ können Sie sich das zugehörige Dokument für den gewählten Auftrag aus dem elektronischen Postkorb anzeigen lassen.
Diese Funktion steht nur für ausgewählte Studien-Kreditprogramme zur Verfügung und wird angezeigt, wenn noch ein Nachweis ansteht. Dort erhalten Sie einen Überblick über die für Sie gespeicherten Daten zum Studium. Eine Änderung der Daten ist beim Nachweis der Immatrikulation möglich. Hierzu klicken Sie bitte in der Navigationsleiste auf den Abschnitt „Immatrikulation“.
Mit Hilfe dieser Funktion können Sie Ihre Studienbescheinigung bei einem der angezeigten Vertriebspartner einreichen. Bitte achten Sie darauf, Ihre Daten korrekt einzugeben.
Alle Angaben, die Sie benötigen, können Sie Ihrer Studienbescheinigung entnehmen.
Diese Funktion wird nur für das Kreditprogramm 174 (KFW-Studienkredit) angeboten.
Spätestens zum Ende des 6. Fördersemesters muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Infoblatt KfW-Studienkredit(PDF, 151 KB, barrierefrei). Die für Sie gültigen Nachweiszeitpunkte werden auf der entsprechenden Seite dieses Online-Kreditportals angezeigt.
Das Formular für den Leistungsnachweis finden Sie unter www.kfw.de/174-Leistungsnachweis(PDF, 149 KB, barrierefrei). Nutzen Sie für die Einreichung einfach das Kontaktformular der KfW.
Falls sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie uns bitte die aktuellen Daten über die entsprechende Änderungsfunktion dieses Online-Bankings mit.
Hier wird Ihre aktuell gespeicherte Bankverbindung angezeigt.
Eine Änderung Ihrer Bankverbindung können Sie selbstständig beauftragen. Diese ist für Sie am nächsten Arbeitstag im Online-Kreditportal sichtbar.
Um Ihre Bankdaten online zu ändern, ist es erforderlich, dass Sie Kontoinhaber oder Mitinhaber des Kontos sind. Falls Sie nicht Kontoinhaber oder Mitinhaber sind, bitten wir Sie, die Änderung der Bankverbindung schriftlich an uns zu übermitteln. Nutzen Sie hierfür das Formular Nr. 600 000 2715 „SEPA-Lastschriftmandat“(PDF, 924 KB, barrierefrei), das Sie im Download-Center der KfW finden.
Bitte beachten Sie die Programmbedingungen zu Ihrem Darlehen. So muss in den Programmen KfW-Studienkredit (Kreditprogramm 174) und Studienbeitragsdarlehen der/die Darlehensnehmer/in auch Inhaber/in oder Mitinhaber/in der angegebenen Kontoverbindung sein. Ein abweichender Kontoinhaber ist in den Programmen KfW-Studienkredit und Studienbeitragsdarlehen nicht möglich.
Unter „Personendaten“ werden Ihnen die personenbezogenen Daten wie Staatsangehörigkeit, Familienstand und Anzahl unterhaltsberechtigter Kinder angezeigt.
Eine Änderung dieser Daten können Sie selbstständig beauftragen. Diese ist für Sie am nächsten Arbeitstag im Online-Kreditportal sichtbar.
Zum Ändern der Anrede und der Staatsangehörigkeit wenden Sie sich bitte schriftlich an die KfW, beispielsweise über das Kontaktformular.
Auf dieser Seite werden alle Adress- und Kontaktdaten, wie Erstwohnsitz, eine abweichende Postanschrift sowie Telefonnummern und Ihre E-Mail-Adresse angezeigt.
Eine Änderung können Sie selbstständig beauftragen. Diese ist für Sie am nächsten Arbeitstag im Online-Kreditportal sichtbar.
Hinterlegen Sie Ihre E-Mail-Adresse in den Kontaktdaten. Zusätzlich können Sie sich bei neuen und wichtigen Mitteilungen im elektronischen Postkorb per E-Mail informieren lassen.
Ein TAN-Verfahren (Transaktionsnummer-Verfahren) ist eine Methode zur Authentifizierung von Aufträgen im Online-Banking. Es dient der Sicherheit und verhindert unbefugte Zugriffe.
Für das Online-Banking im Online-Kreditportal können Sie zwischen dem Mobile-TAN-Verfahren und dem OTP-Verfahren (One-Time Password) wählen.
Nähere Erläuterungen zu den Verfahren finden Sie in den jeweiligen Abschnitten.
Zum Ändern der PIN geben Sie bitte die gewünschte neue PIN ein und bestätigen Sie diese im Bestätigungsfeld.
Beachten Sie bitte die folgenden Sicherheitshinweise für die Vergabe einer neuen PIN:
Aus Sicherheitsgründen werden nur die folgenden Zeichen unterstützt:
Hier haben Sie die Möglichkeit das Mobile-TAN-Verfahren zu sperren. Bitte veranlassen Sie die Sperre bei Verlust des Mobilgeräts dessen Rufnummer in Ihrem Online-Banking hinterlegt ist. Die Sperre in Ihrem Online-Banking ersetzt nicht das Sperren Ihrer SIM-Karte über Ihren Mobilfunkanbieter.
Wichtig: Sperren Sie das Mobile-TAN-Verfahren, können keine TAN-pflichtigen Aufträge über das Online-Banking erteilt werden.
Ein Aufheben der Sperre ist unter „Meine Zugangsdaten“, „Mobile-TAN verwalten“ möglich. Aus Sicherheitsgründen erhalten Sie auch bei einer Entsperrung einen neuen Aktivierungscode per Post. Erst nach der erneuten Aktivierung des Mobile-TAN-Verfahrens sind wieder TAN-pflichtige Aufträge über das Online-Banking möglich.
Unter diesem Menüpunkt ändern Sie ihre hinterlegte Mobilfunknummer oder heben selbstständig die Sperre Ihrer Mobilfunknummer auf. Wir senden Ihnen in jedem Fall einen neuen Aktivierungscode per Post, mit dem Sie die Entsperrung bestätigen können.
Ihre Mobilfunknummer ist zunächst für die Nutzung des Mobile-TAN-Verfahrens freizuschalten. Dazu erhalten Sie einen Aktivierungscode, der Ihnen postalisch an die im Online-Banking hinterlegte Adresse zugesandt wird. Erst nach Aktivierung der Mobilfunknummer kann das Mobile-TAN-Verfahren genutzt werden. Mit dem Wechsel auf das Mobile-TAN-Verfahren wird Ihre bisheriges TAN-Verfahren ungültig.
Beim OTP-Verfahren wird ein Einmalpasswort (TAN) per Authentifizierungsanwendung (Authenticator App) generiert und auf Ihrem separaten Endgerät (beispielsweise Smartphone, Tablet) angezeigt. Alle 30 Sekunden wird die angezeigte TAN aktualisiert.
Sie können den Anbieter für diese App frei wählen.
Ein Versand der TAN erfolgt beim OTP-Verfahren nicht. Die TAN wird direkt auf Ihrem Endgerät erzeugt und ist damit vor dem Zugriff unberechtigter Personen geschützt. Weitere Informationen zur Aktivierung des OTP-Verfahrens finden Sie nachfolgend unter OTP einrichten.
Um das OTP-Verfahren einzurichten, lesen Sie bitte unter „Meine Zugangsdaten“ und "Wechsel zu OTP" die Nutzungsbedingungen und akzeptieren diese. Mit dem Wechsel auf das OTP-Verfahren wird Ihr bisheriges TAN-Verfahren ungültig.
Ist bei Ihnen bereits das OTP-Verfahren hinterlegt, heißt die Funktion „OTP einrichten“.
In den folgenden Schritten erklären wir Ihnen, wie Sie das OTP-Verfahren einrichten und damit für die Freigabe von Aufträgen im Online-Kreditportal nutzen können.
Diese Funktion bietet Ihnen die Möglichkeit, beispielsweise bei einem Gerätetausch das hinterlegte Endgerät zu löschen.
Wichtig: Nachdem Sie die Funktion „OTP-Gerät löschen“ ausgeführt haben, bleibt der Eintrag „KfW“ in der Authenticator App erhalten. Wenn Sie das OTP-Verfahren erneut einrichten, wird Ihnen ein neuer, veränderter QR-Code angezeigt. Daher löschen Sie bitte zusätzlich auch den veralteten Eintrag in der App oder überschreiben ihn.
Ohne aktiviertes TAN-Verfahren können Sie keine TAN-pflichtigen Aufträge erfassen. Starten Sie daher direkt im Anschluss nach der Gerätelöschung die Aktivierung des TAN-Verfahrens neu.
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