Wir finanzieren Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums unabhängig vom Studienfach. Es spielt keine Rolle, ob Sie in Vollzeit, Teilzeit oder berufsbegleitend studieren. Auch Fernstudiengänge sind möglich. Auslandssemester fördern wir, wenn Sie weiterhin in Deutschland immatrikuliert sind.
Ihre Hochschule muss ihren Sitz in Deutschland haben und staatlich oder staatlich anerkannt sein.
Diese Studiengänge fördern wir:
- grundständiges Erststudium
- Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium)
- Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium) oder
- Master (postgraduales Studium)
Außerdem:
- Promotion
- Fernstudium
- berufsbegleitendes Studium
Der KfW-Studienkredit ist kombinierbar mit BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) und mit dem Bildungskredit.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Studiengänge an Berufsakademien
- vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge