Für die Rückzahlung können Sie einen festen Zinssatz vereinbaren. Das hat den Vorteil, dass Sie diesen Zinssatz behalten, auch wenn die Zinsen wieder steigen sollten. Das geht vor Beginn, aber auch noch während der Rückzahlung. Die Umstellung auf einen Festzins ist kostenfrei.
Wenn Sie sich für den Festzins entscheiden, ist die Rate für Sie innerhalb der gesamten Zinsbindungsfrist festgelegt. Eine Änderung ist damit für Sie nicht mehr möglich. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Sondertilgungen zu leisten.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihren Zahlungen nicht im Rückstand
- Ihr Kredit ist nicht gestundet, Sie haben auch keine Stundung beantragt
- Sie haben keine neuen Auszahlungen beantragt.
Hinweis: Nach einer Stundung ist es so, dass Sie mit Ihrer Zahlung im Rückstand sind, da Sie nach Beendigung der Stundung erstmal die aus der Stundung resultierenden Zinsen abbezahlen. Solange können Sie keinen Festzins vereinbaren. Dies ist auf ihrem Kontoauszug ersichtlich.
So funktioniert's:
- Im Online-Kreditportal "Festzinsvereinbarung" aufrufen, ein oder mehrere Angebote mit unterschiedlichen Laufzeiten anfordern
- Am nächsten Arbeitstag Angebote sichten und passendes Angebot auswählen
- Angebot ausdrucken, unterschreiben und im Original senden an
KfW Niederlassung Bonn, Abteilung BKb6
53170 Bonn
Termine
Festzins ab | 01.04. | 01.10. |
Antrag im Online-Kreditportal | 15.02. bis 15.03. | 15.08. bis 15.09. |
Posteingang des Angebots bei der KfW | 20.03. | 20.09. |
Entscheidung der KfW bis | 31.03. | 30.09. |
Lohnt es sich für mich, einen Festzins zu vereinbaren?
Beispiel
Weitere Beispielrechnungen finden Sie auf der Produktseite zum KfW-Studienkredit.