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Sie erhalten Ihr Geld immer am 1. Werktag des Monats im Laufe des Tages auf Ihr Konto.
Die Zinsen auf Ihre aktuelle Kreditsumme ziehen wir von der monatlichen Auszahlung ab. Am Anfang sind das noch kleine Beträge, später wird es mehr.
Hinweis: Wegen der Coronakrise liegt der Zinssatz bei 0%. Deshalb bleibt Ihre monatliche Auszahlung bis zum 30.09.2022 unverändert und Sie erhalten den vollen Betrag.
Sie haben 300 Euro monatliche Kreditsumme vereinbart, der Effektivzins liegt bei 4,16 % p. a. Die Übersicht zeigt, welche Summe nach Abzug der Zinsen auf Ihrem Konto ankommt; Werte in Euro. Der Zinssatz ist beispielhaft und wird nicht aktualisiert.
Zeitraum | Kontoeingang | Zinsabzug auf Ihre aktuelle Kreditsumme | Ihre aktuelle Kreditsumme |
---|---|---|---|
1. Monat | 300,00 | 0,00 | 300 |
2. Monat | 298,98 | 1,02 | 600 |
3. Monat | 297,96 | 2,04 | 900 |
nach 1 Jahr | 288,78 | 11,22 | 3.600 |
nach 2 Jahren | 276,54 | 23,46 | 7.200 |
nach 3 Jahren | 264,30 | 35,70 | 10.800 |
Brauchen Sie den vollen Auszahlungsbetrag? Vereinbaren Sie einen Zinsaufschub.
Das können Sie an Ihrem Kredit ändern
Brauchen Sie den vollen Auszahlungsbetrag? Vereinbaren Sie einen Zinsaufschub, die Zinsen werden dann erst später fällig. Das geht aber nur, wenn Sie einen Leistungsnachweis für Ihr Erst- oder Zweitstudium vorlegen können. Bei einem Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium und Promotion gibt es keine weiteren Bedingungen.
Zu 2 Terminen im Jahr ist das möglich mit der Funktion "Zinsaufschub beantragen".
- bis zum 15.03. für einen Zinsaufschub ab 01.04.
- bis zum 15.09. für einen Zinsaufschub ab 01.10.
Das passiert mit den Zinsen
- Zu Beginn der Rückzahlung ziehen wir die aufgeschobenen Zinsen in einer Summe per Lastschrift ein. Bitte schauen Sie auf Ihrem Kontoauszug nach, wie viele Zinsen bis dahin angefallen sind.
- Alternativ können Sie die aufgeschobenen Zinsen kapitalisieren, das heißt Kreditbetrag und aufgeschobene Zinsen werden addiert. Sie zahlen beides zusammen zurück.
Sie erhalten von uns im April bzw. Oktober vor Beginn der Rückzahlung ein "Angebot zur Kapitalisierung der aufgeschobenen Zinsen". Wenn Sie das Angebot annehmen möchten, reichen Sie uns das Original bitte bis zum 30.06. bzw. 31.12. per Post ein.
KfW Niederlassung Bonn, Abteilung BKb6
53170 Bonn
Ihre finanzielle Lage hat sich geändert, und Sie brauchen vielleicht weniger oder auch mehr Kredit?
Mit der Funktion „Auszahlungsbetrag ändern“ können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbetrag immer bis zum 15. eines Monats an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen.
Eine Änderung im ersten Fördersemester nach Auszahlungsbeginn ist nicht möglich.
Das können Sie jederzeit, auch mitten im Semester veranlassen.
- bis zum 15. des Monats für den nächsten Monatsersten
Nach der letzten Auszahlung beginnt die Karenzzeit. Das ist eine Pause bis zum Beginn der Rückzahlung. Alles was dann wichtig wird, finden Sie hier:
Sie haben diesen Monat kein Geld bekommen?
Haben Sie vielleicht einen Termin verpasst?
Die Studienbescheinigung ist der Nachweis, dass Sie immatrikuliert sind. Sie muss immer zu Beginn eines neuen Semesters vorgelegt werden.
Bitte halten Sie sich unbedingt an die Termine 15.04. und 15.10. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.
Legen Sie folgende Unterlagen beim Vertriebspartner vor oder reichen sie per E-Mail - gescannt oder fotografiert - beim Vertriebspartner ein:
- das Nachweisprotokoll Ihrer Immatrikulation
- Ihre Immatrikulationsbescheinigung
- eine gut lesbare Kopie Ihres aktuellen Ausweisdokumentes (Vorder- und Rückseite)
Ihr Vertriebspartner prüft die Unterlagen und schaltet sie elektronisch frei, so dass uns diese für Ihre weitere Auszahlung vorliegen.
Den Leistungsnachweis legen Sie nur einmal vor, spätestens am Ende des 6. Fördersemesters.
Bitte halten Sie sich unbedingt an den Termin 15.04. bzw. 15.10. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.
- Daten des Leistungsnachweises erfassen
- Ausdrucken und senden an:
KfW Niederlassung Bonn, Abteilung NKa2
53170 Bonn
Wenn es sehr eilt, senden Sie uns den Nachweis bitte über unser Kontaktformular.
Sie benötigen den KfW-Studienkredit noch über das 10. Fördersemester hinaus? Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über Ihren voraussichtlichen Studienabschluss.
Zum 31.03 bzw. 30.09. legen Sie die Bescheinigung vor. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.
- Unter "Konto/Nachweiszeitpunkte" prüfen, ob die Bescheinigung fällig ist
- Bescheinigung aufrufen unter "Auszahlung verlängern", Daten der Hochschule und Angaben zum Studium erfassen
- Bescheinigung ausdrucken, von der Hochschule bestätigen lassen und senden an:
KfW Niederlassung Bonn
Abteilung NKa2
53170 Bonn
Wenn es sehr eilt, senden Sie uns den Nachweis bitte über unser Kontaktformular.
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Die Auszahlung wird unterbrochen. Zinsen werden weiter berechnet und immer am Monatsersten von Ihrem Konto abgebucht.
Für jedes Urlaubssemester legen Sie eine Studienbescheinigung vor, die letzte zeigt dann an, dass Sie Ihr Studium wieder aufgenommen haben. Dann bekommen Sie auch wieder Ihre Zahlungen.
Insgesamt können Sie 4 Urlaubssemester nehmen, einzeln oder zusammen. Ab dem 5. Urlaubssemester geht Ihr Kredit in die Karenzzeit und dann in die Rückzahlung über.
Der Kreditvertrag bleibt gültig. Sie bekommen auch weiterhin Ihre Zahlungen. Über den Fachrichtungswechsel informieren Sie uns mit der Studienbescheinigung, die Sie ohnehin halbjährlich vorlegen.
Der Zeitpunkt des Leistungsnachweises zum Ende des 6. Fördersemesters ändert sich aber nicht, auch wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium vielleicht erst im 2. Fachsemester sind. Die früher geförderten Semester zählen mit.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Ihr Leistungsnachweis fällig wird, schauen Sie bitte unter "Konto/Kontodetails" nach.