Sie erhalten Ihr Geld immer am 1. Werktag des Monats im Laufe des Tages auf Ihr Konto.
Die Zinsen auf Ihre aktuelle Kreditsumme ziehen wir von der monatlichen Auszahlung ab. Am Anfang sind das noch kleine Beträge, später wird es mehr.
Sie haben 300 Euro monatliche Kreditsumme vereinbart, der Effektivzins liegt bei 4,16 % p. a. Die Übersicht zeigt, welche Summe nach Abzug der Zinsen auf Ihrem Konto ankommt; Werte in Euro. Der Zinssatz ist beispielhaft und wird nicht aktualisiert.
Die Zinsen berechnen wir auf die Kreditsumme des jeweiligen Vormonats.
Zeitraum | Kontoeingang | Zinsabzug auf Ihre aktuelle Kreditsumme | Ihre aktuelle Kreditsumme |
---|---|---|---|
1. Monat | 300,00 | 0,00 | 300 |
2. Monat | 298,98 | 1,02 | 600 |
3. Monat | 297,96 | 2,04 | 900 |
nach 1 Jahr | 288,78 | 11,22 | 3.600 |
nach 2 Jahren | 276,54 | 23,46 | 7.200 |
nach 3 Jahren | 264,30 | 35,70 | 10.800 |
Brauchen Sie den vollen Auszahlungsbetrag? Vereinbaren Sie einen Zinsaufschub.
Brauchen Sie den vollen Auszahlungsbetrag? Vereinbaren Sie im Online-Kreditportal einen Zinsaufschub, die Zinsen werden dann erst später fällig. Das geht aber nur, wenn Sie einen Leistungsnachweis für Ihr Erst- oder Zweitstudium vorlegen können. Bei einem Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium und Promotion gibt es keine weiteren Bedingungen.
Zu 2 Terminen im Jahr ist das möglich mit der Funktion "Zinsaufschub".
Das passiert mit den Zinsen
Ihre finanzielle Lage hat sich geändert, und Sie brauchen vielleicht weniger oder auch mehr Kredit?
Mit der Funktion „Auszahlungsbetrag ändern“ können Sie Ihren monatlichen Auszahlungsbetrag immer bis zum 15. eines Monats an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen.
Eine Änderung im ersten Fördersemester nach Auszahlungsbeginn ist nicht möglich.
Das können Sie jederzeit, auch mitten im Semester, im Online-Kreditportal unter "Konto" und "Auszahlungsplan ändern/Auszahlung beenden" veranlassen.
Nach der letzten Auszahlung beginnt die Karenzzeit. Das ist eine Pause bis zum Beginn der Rückzahlung. Alles was dann wichtig wird, finden Sie hier:
Haben Sie vielleicht einen Termin verpasst?
Die Studienbescheinigung ist der Nachweis, dass Sie immatrikuliert sind. Sie muss immer zu Beginn eines neuen Semesters vorgelegt werden.
Bitte halten Sie sich unbedingt an die Termine 15.04. und 15.10. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.
Ihre neuen Immatrikulationsdaten reichen Sie einfach im Online-Kreditportal unter "Nachweise" und "Immatrikulation" bei einem unserer Online-Vertriebspartner ein.
Ihr Vertriebspartner prüft die Unterlagen und schaltet sie elektronisch frei, so dass uns diese für Ihre weitere Auszahlung vorliegen.
Den Leistungsnachweis legen Sie nur einmal vor, spätestens am Ende des 6. Fördersemesters.
Bitte halten Sie sich unbedingt an den Termin 15.04. bzw. 15.10. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.
So geht´s:
Wenn es sehr eilt, senden Sie uns den Nachweis bitte über unser Kontaktformular.
Sie benötigen den KfW-Studienkredit noch über das 10. Fördersemester hinaus? Dafür brauchen Sie eine Bescheinigung Ihrer Hochschule über Ihren voraussichtlichen Studienabschluss.
Zum 31.03 bzw. 30.09. legen Sie die Bescheinigung vor. Wenn Sie das nicht schaffen, können wir Ihnen leider nichts mehr auszahlen.
Die Auszahlung wird unterbrochen. Zinsen werden weiter berechnet und immer am Monatsersten von Ihrem Konto abgebucht.
Für jedes Urlaubssemester legen Sie eine Studienbescheinigung vor, die letzte zeigt dann an, dass Sie Ihr Studium wieder aufgenommen haben. Dann bekommen Sie auch wieder Ihre Zahlungen.
Insgesamt können Sie 4 Urlaubssemester nehmen, einzeln oder zusammen. Ab dem 5. Urlaubssemester geht Ihr Kredit in die Karenzzeit und dann in die Rückzahlung über.
Der Kreditvertrag bleibt gültig. Sie bekommen auch weiterhin Ihre Zahlungen. Über den Fachrichtungswechsel informieren Sie uns mit der Studienbescheinigung, die Sie ohnehin halbjährlich vorlegen.
Der Zeitpunkt des Leistungsnachweises zum Ende des 6. Fördersemesters ändert sich aber nicht, auch wenn Sie in Ihrem aktuellen Studium vielleicht erst im 2. Fachsemester sind. Die früher geförderten Semester zählen mit.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wann Ihr Leistungsnachweis fällig wird, schauen Sie bitte unter "Konto/Kontodetails" nach.
Ja, das ist möglich, wenn Ihre neue Hochschule ebenfalls unsere Fördervoraussetzungen erfüllt.
Ob Ihre neue Hochschule förderfähig ist, können Sie hier gerne überprüfen.
Über Ihren Hochschulwechsel informieren Sie uns mit Ihrer Studienbescheinigung, die Sie ohnehin halbjährig vorlegen.
Der Zeitpunkt für zukünftige Nachweise ändert sich aber nicht, auch wenn sich durch Ihren Hochschulwechsel Ihre aktuellen Fachsemester ändern.
Das hängt davon ab, wie und wo Sie immatrikuliert sind.
Einen Moment bitte. Der KfW-Chatbot wird geladen.
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