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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bundesregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude weiterentwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt
- für alle Wohngebäude, z. B. für Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser oder Wohnheime
- für alle Nichtwohngebäude, z. B. für Gewerbegebäude, kommunale Gebäude oder Krankenhäuser
Neubau: Förderanträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wieder möglich
Stand: 21.04.2022
Ab sofort können Sie im Rahmen der Neubauförderung wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie für diese Stufen keine Anträge mehr.
Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
- Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
- Für Kommunen: Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Beim Kauf berechnen wir den Förderhöchstbetrag je Wohneinheit gemäß Kaufvertrag.
Das Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Gebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher ist die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienzhaus eine neue Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien einbauen und damit mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzhaus-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.
Macht das Fachunternehmen Kosten für die Erstellung der notwendigen Bestätigungen geltend, übernehmen wir dafür nicht 50 % der Kosten. Die Aufwände können Sie bei den förderfähigen Kosten für die Einzelmaßnahme mit ansetzen.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Voraussetzung ist, dass mindestens 3 Wohneinheiten im Gebäude bestehen.
Ein Beispiel: Sie erhalten für die Sanierung zum Effizienzhaus 55 einen Kredit von max. 120.000 Euro. Für die Baubegleitung erhalten Sie einen Kredit von max. 10.000 Euro. In Summe können Sie dann einen Antrag über max. 130.000 Euro stellen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.
Das Effizienzgebäude ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie energieeffizient ein Nichtwohngebäude im Vergleich zu einem Referenzgebäude ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie beim Neubau oder der Sanierung zum Effizienzgebäude in Anspruch nehmen, wenn durch die neu eingebaute Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien mindestens 55 % des Energiebedarfs des Gebäudes gedeckt wird. Bei einer Sanierung zum Effizienzgebäude muss die neue Heizungsanlage Bestandteil der Sanierung sein, um die Förderung zu erhalten.
Die höhere Förderung erreichen Sie auch, wenn mindestens 55 % des Energiebedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.
Für ein Effizienzgebäude wird ein Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt.
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Außenliegende Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung, z. B. Außenrollos oder Markisen
mindestens der Klasse B nach DIN V 18599-11
Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuzahlenden Kreditbetrag und verkürzt somit die Laufzeit. Je besser die Effizienzgebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungszuschuss. Auch für Einzelmaßnahmen erhalten Sie einen Tilgungszuschuss.
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
„Renewable Ready“ bedeutet, dass die Gas-Brennwertheizung ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage zu mehr als 50 % mit erneuerbaren Energien genutzt werden kann. Die erneuerbaren Energien müssen innerhalb von 2 Jahren nach Einbau der Heizung in Betrieb genommen werden.
Innovative und effiziente Heizungsanlage, die erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 % einbindet.
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Ein Gebäudenetz dient der ausschließlichen Eigenversorgung mit Wärme von mindestens zwei und maximal 16 Gebäuden mit insgesamt bis zu 100 Wohneinheiten – unabhängig von der Anzahl der Eigentümer. Es besteht aus folgenden Komponenten:
- Wärmeerzeugung
- ggf. Wärmespeicherung
- Wärmeverteilung
- Steuer- und Mess- und Regelungstechnik
- Wärmeübergabestation
Wir fördern Sie, wenn Sie ein Gebäudenetz errichten oder ein bestehendes Gebäudenetz erweitern – oder Ihre Versorgung an ein Gebäudenetz anschließen.
Ein Wärmenetz dient der Versorgung der Allgemeinheit mit leitungsgebundener Wärme und ist kein Gebäudenetz.
Unvermeidbare Abwärme ist Wärme, die als Nebenprodukt in einer Industrie- oder Gewerbeanlage oder im tertiären Sektor (z. B. IT-Rechenzentren) anfällt und die ungenutzt in Umgebungsluft oder Wasser abgeleitet werden würde. Sie gilt als unvermeidbar, wenn diese im Produktionsprozess nicht nutzbar ist.
Die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen sowie aus der thermischen Verwertung von Abfall sind keine unvermeidbare Abwärme im Sinne der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Macht das Fachunternehmen Kosten für die Erstellung der notwendigen Bestätigungen geltend, übernehmen wir dafür nicht 50 % der Kosten. Die Aufwände können Sie bei den förderfähigen Kosten für die Einzelmaßnahme mit ansetzen.
Die akustische Fachplanung gewährleistet den Lärmschutz bei stationären Geräten, z. B. bei Wärmepumpen.
Wir fördern keine laufenden Lizenzgebühren, die für ein Nachhaltigkeitszertifikat anfallen.
Als Stichtag gilt der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht.