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Erprobung innovativer Modellvorhaben für die künftige Gebäudeförderung
Wie müssen in Zukunft die Effizienzhaus-Standards weiterentwickelt werden, um die Sanierungsrate zu erhöhen? Diese Frage stellen sich zur Zeit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI). Zusammen mit der KfW sollen im Rahmen eines Modellvorhabens 100 Effizienzhaus-Sanierungen mit veränderten Anforderungen in der Praxis erprobt werden.
Gesucht werden innovative, besonders energieeffiziente Sanierungsvorhaben, die die Anforderungen für Modellvorhaben an ein Effizienzhaus Innovation 40 oder 100 mit und ohne Einsatz erneuerbarer Energien erfüllen. Planen Sie gerade ein solches Vorhaben? Dann bewerben Sie sich bis zum 30.04.2021 für die Teilnahme als Modellvorhaben. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch eine Fachjury.
Die ausgewählten Modellvorhaben erhalten von der KfW aus dem KfW-Produkt "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)" einen höheren Zuschuss als in der bestehenden Förderung.
Mit Ihrer Teilnahme entwickeln Sie die künftigen Effizienzhausstufen aktiv mit und leisten damit einen wichtigen Beitrag für den Klimaschutz.
Das Wichtigste in Kürze
- Bis zu 82.500 Euro Zuschuss pro Wohnung
- Für Gebäude mit bis zu 8 Wohnungen
- Für Privatpersonen, Vermieter, Unternehmen oder Kommunen
- Für innovative Sanierungsvorhaben mit stärkerem Fokus auf den Primärenergiebedarf und flexibilisierten Anforderungen an den Wärmeschutz
Das KfW-Effizienzhaus ist ein technischer Standard, den wir in unseren Förderprodukten nutzen. Unterschiedliche Zahlenwerte geben an, wie hoch der Primärenergiebedarf und der Transmissionswärmeverlust der Immobilie im Verhältnis zu einem vergleichbaren Neubau ist. Dabei gilt: Je niedriger die Zahl, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.
Beim Transmissionswärmeverlust wird eine Überschreitung um 10 % auf maximal 65 % akzeptiert. Der Wert für den Primärenergiebedarf muss in jedem Fall mindestens 30 % niedriger sein als der Wert für den Transmissionswärmeverlust.
Zusätzlich zur Einhaltung der Werte für den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf müssen erneuerbare Energien nach der Sanierung einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Beim Transmissionswärmeverlust wird eine Überschreitung um 10 % auf maximal 125 % akzeptiert. Der Wert für den Primärenergiebedarf muss in jedem Fall mindestens 30 % niedriger sein als der Wert für den Transmissionswärmeverlust.
Zusätzlich zur Einhaltung der Werte für den Transmissionswärmeverlust und den Primärenergiebedarf müssen erneuerbare Energien nach der Sanierung einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Zu einer Wohnung oder Wohneinheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche bzw. Kochnische, Badezimmer und Toilette. Die Wohnung muss zur dauerhaften Wohnnutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einliegerwohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abgeschlossen ist.
Bei Sanierung berücksichtigen wir die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung.
Das kann zum Beispiel ein Energieberater sein. Der Experte plant Ihr Vorhaben mit Ihnen und erstellt die "Bestätigung zum Antrag", die Sie für Ihren Zuschussantrag brauchen.