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Zuschuss

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Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude

Zuschuss für den Kauf und Anschluss von Ladestationen

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschuss­empfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

Wird Ihre Ladestation gefördert?

Das finden Sie ganz schnell heraus.

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Nachweise einreichen und Zuschuss erhalten

  • Haben Sie schon eine Antrags­bestätigung erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Lade­station nachweisen.
    Bitte beachten Sie: Ihre Zusage ist nur eine begrenzte Zeit gültig. Wann Ihre Einreichungs­frist endet, finden Sie in Ihrer Antrags­bestätigung im KfW-Zuschuss­portal unter „Meine Zuschuss­anträge“. Wir können den Zuschuss nur dann aus­zahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abge­schlossen ist, Sie die Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal beantragt und die notwendigen Nachweise einge­reicht haben.
  • Sie haben Ihre Nachweis noch nicht eingereicht? Dann beachten Sie bitte unbedingt die Frist zum Einreichen der Rechnungen (12 Monate nach Antrags­bestätigung). Wenn Sie uns inner­halb dieser Frist keine Nachweise im KfW-Zuschuss­portal verbindlich über­mitteln, verfällt Ihr Zuschuss­antrag und eine Auszahlung dieses Zuschusses ist nicht mehr möglich.
  • Sie haben Ihre Nachweise eingereicht? Dann beträgt die Bearbeitungs­zeit aktuell 8-9 Wochen. Weitere Informationen zum Bearbeitungs­stand Ihrer Auszahlung sind im KfW-Zuschuss­portal für Sie hinterlegt.

Gefördert durch

Logo: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Koordiniert durch

Logo: Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie

Umgesetzt durch

Logo: Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur

Kontakt

Haben Sie noch Fragen?

0800 539 9002
kostenfreie Servicenummer
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr