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Bundesförderung für effiziente Gebäude

Kredit

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Wohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen

Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf Änderungen im Gebäude­energie­gesetz (GEG) verständigt. Demnach soll der Umstieg auf erneuer­bare Energien beim Heizen ab dem 01.01.2024 verbindlich werden. In diesem Zuge soll auch die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) weiter­entwickelt werden – mit dem Ziel, den Umstieg auf klima­freundliche Heizungen finanziell zu unter­stützen.

Die bestehenden Förderungen zu energetischen Sanierungs­maßnahmen sowie Komplett­sanierungen zum Effizienzhaus bleiben erhalten.

Die Details der künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet. Sobald die Inhalte feststehen, werden wir Sie auf dieser Seite und in unserem Newsletter informieren.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung und in den FAQ des Bundes­ministeriums für Wirtschaft und Klima­schutz (BMWK).

Energieeffizienz-Experten beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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