Wir fördern die Sanierung und den Kauf eines frisch sanierten Effizienzhauses.
Wir fördern alle energetischen Maßnahmen, die zu einer Effizienzhaus-Stufe 85 oder besser beziehungsweise zur Effizienzhaus-Stufe Denkmal führen. Dazu gehören auch Baunebenkosten und Wiederherstellungskosten.
Voraussetzung: Der Bauantrag oder die Bauanzeige des Wohngebäudes liegt zum Zeitpunkt des Antrags mindestens 5 Jahre zurück.
Wir fördern auch die Sanierung von Baudenkmalen oder Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite zum Effizienzhaus.
Wenn Sie eine frisch sanierte Immobilie kaufen, fördern wir die Maßnahme der energetischen Sanierung, wenn die Kosten gesondert ausgewiesen sind (z. B. im Kaufvertrag).
Eine zusätzliche Förderung erhalten Sie für
- die notwendige Fachplanung und Baubegleitung durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten sowie eine akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker.
- die Nachhaltigkeitszertifizierung mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“, wenn Sie eine Effizienzhaus-Stufe mit Nachhaltigkeits-Klasse erreichen.
Informationen über die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Zertifizierungsstellen finden Sie unter www.qng.info.
Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen – dafür steht Ihnen der KfW-Kredit Erneuerbare Energien – Standard (270) zur Verfügung
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