Kredit Nr.261Bundesförderung für effiziente GebäudeWohngebäude – Kredit

Haus und Wohnung energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab -,-- % effektivem Jahreszins für Sanierung und Kauf
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohn­einheit für ein Effizienzhaus
  • weniger zurückzahlen: zwischen 5 % und 45 % Tilgungszuschuss
  • zusätzliche Förderung möglich, z. B. für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Ausnahmeregelungen für Betroffene des Hochwassers 2024

Ab sofort gelten für Antragstellende in den vom Hoch­wasser im Mai und im Juni 2024 in Bayern und Baden-Württemberg betroffenen Gebieten folgende Kulanz­regelungen:

  • Mindestnutzungsdauer: Eine erneute Antrag­stellung ist auch ohne Ablauf der Mindest­nutzungs­dauer und bei bereits aus­geschöpftem Förder­höchst­betrag für ein bereits gefördertes Vor­haben möglich.
  • Kumulierungsgrenze: Eine Kombination mit anderen öffent­lichen Förder­mitteln wie Krediten, Zulagen und Zu­schüssen ist bis zu 100 % der geför­derten Investitions­kosten möglich. Dabei werden auch Versicherungs­leistungen und andere staatliche Hilfen berück­sichtigt.

Der Nachweis der Betroffenheit ist durch die Kommune oder den Land­kreis zu erstellen. Antrag­stellende müssen diesen Nach­weis vor­halten und der KfW auf Ver­langen vorlegen. Ein Muster­dokument finden Sie hier.

Hinweis: Die darüber hinaus geltenden Rege­lungen im Merk­blatt behalten ihre Gültig­keit.

Experten für Energieeffizienz beauftragen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass Sie eine Energie­effizienz-Expertin oder einen Energie­effizienz-Experten einbinden – zu finden in der Experten­liste für Förder­programme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haben Sie noch Fragen?

Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.