Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.

Zuschuss

455-B

Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss

Für den Abbau von Barrieren und mehr Wohnkomfort

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare
Rotes Ausrufezeichen

Informationen zum Antrags- und Zusagestopp

In Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wohnen, Stadt­entwicklung und Bauwesen (BMWSB) können im Produkt „Barriere­reduzierung – Investitions­zuschuss (455-B)“ bis auf Weiteres keine Anträge mehr gestellt werden.

Für bereits vorliegende Anträge können wir keine Zusage erteilen.

Hintergrund ist die ab sofort geltende haushalts­wirtschaftliche Sperre nach § 41 BHO für Verpflichtungs­ermächtigungen im Bundes­haushalt 2023 sowie im Sonder­vermögen Klima- und Trans­formations­fonds (KTF).

Bereits zugesagte Investitions­zuschüsse sind von der haushalts­wirtschaftlichen Sperre nicht betroffen.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie auf dieser Seite informieren.