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Ihre Checkliste zum Einreichen von Nachweisen
Nachweis-Checkliste: Zusatzantrag für Mehrfamilienhäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften
Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Mehrfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)? Und haben Ihr Projekt abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt können Sie ganz einfach die Nachweise zum Zusatzantrag im Kundenportal „Meine KfW“ hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.
Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Bevor Sie mit der Einreichung starten, prüfen Sie bitte, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind:
Sie haben Ihr Projekt abgeschlossen.
Der Nachweis zum Basisantrag für das Vorhaben wurde erfolgreich eingereicht und eine Auszahlungsbestätigung liegt vor.
Sie haben alle benötigten Rechnungen und Unterlagen als PDF-Datei abgespeichert.
Ihre förderfähigen Gesamtkosten
Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förderfähig. Details finden Sie im Merkblatt „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“.
stehen fest.
Sie haben Ihre BnD-ID
BnD-ID ist eine 15-stellige Nummer. Sie finden sie im Dokument „Bestätigung nach Durchführung“, das Sie entweder von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz oder Ihrem Fachunternehmen erhalten haben.
(Dokument „Bestätigung nach Durchführung“).
Die Einreichungsfrist
Bitte reichen Sie Ihre Nachweise spätestens 36 Monate nach der Zusage durch die KfW und spätestens 6 Monate, nachdem Sie die letzte Rechnung erhalten haben, ein. Ihre genaue Einreichfrist können Sie Ihrer Zuschusszusage entnehmen. Diese finden Sie im Kundenportal „Meine KfW“, wenn Sie unter dem Menüpunkt „Meine Anträge“ auf „Zu den Details“ klicken.
für die Nachweise ist noch nicht abgelaufen.
Geschätzter Zeitaufwand
Die Einreichung dauert für den Zusatzantrag ca. 15-20 Minuten.
Es ist keine Zwischenspeicherung der Daten möglich. Lesen Sie die nachfolgenden Schritte sorgfältig durch und planen Sie ausreichend Zeit ein.
Schritt 2: Benötigte Unterlagen
Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Dann sollten Sie die folgenden Informationen und Unterlagen am besten parat haben:
Falls Sie den Klimageschwindigkeitsbonus beantragt haben, benötigen wir folgende Nachweise:
Meldebescheinigung/Meldebestätigung: für Sie persönlich für Ihren Hauptwohnsitz
Grundbuchauszug: für die im Zusatzantrag angegebene Immobilie. Folgende Informationen müssen erkennbar sein:
Investitionsanschrift
Eigentümerin oder Eigentümer
Falls Sie den Einkommensbonus beantragt haben, benötigen wir folgende Nachweise:
Meldebescheinigung/Meldebestätigung: für Ihren Hauptwohnsitz und den Wohnsitz aller weiteren relevanten Haushaltsmitglieder
z. B. Ehepartner/in oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Grundbuchauszug: für die im Zusatzantrag angegebene Immobilie. Folgende Informationen müssen erkennbar sein:
Investitionsanschrift
Eigentümerin oder Eigentümer
Einkommensteuerbescheide: für Sie und alle weiteren relevanten Haushaltsmitglieder
z. B. Ehepartner/in oder Partner/in aus eheähnlicher Gemeinschaft.
Die Steuerbescheide müssen folgende Informationen enthalten:
Steuernummer(n)
Name der betroffenen Person(en)
Steuerjahr
Höhe des zu versteuernden Einkommens
Die Lohnsteuerbescheinigung Ihres Arbeitgebers oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung Ihres Finanzamts reicht als Nachweis nicht aus.
Schritt 3: Nachweise einreichen
Damit wir Ihre Unterlagen gut lesen und bearbeiten können, achten Sie bitte beim Erstellen und Hochladen der Dateien auf folgende Kriterien:
Format: Reichen Sie alle Unterlagen im PDF-Format ein. Sie können dazu einen Scanner oder eine Scan-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet verwenden. Scannen Sie idealerweise in Graustufen oder schwarz-weiß.
Qualität: Achten Sie auf klare, gerade und vollständige Scan-Dokumente ohne handschriftliche Änderungen. Die Scans dürfen nicht zu hell oder zu dunkel sein.
Dateinamen: Verwenden Sie aussagekräftige Namen (idealerweise ein Wort) ohne Leerzeichen, Umlaute oder Sonderzeichen.
Mehrseitige Dokumente: Fassen Sie alle Seiten in einer PDF-Datei zusammen.
Maximale Dateigröße: Jede Datei darf maximal 10 MB groß sein. Insgesamt können Sie bis zu 20 MB pro Nachweis hochladen.
Hinweis bei mehr als 10 Dokumenten: Laden Sie bis zu 9 Dokumente einzeln hoch. Fassen Sie die übrigen Dokumente in einer PDF-Datei zusammen.
Sie haben Ihre Nachweisdokumente komplett als PDF vorliegen? Dann können Sie diese jetzt hochladen. So funktioniert’s:
Warten Sie zunächst die Auszahlungsbestätigung für den Basisantrag ab. Anschließend können Sie die Nachweise für den Zusatzantrag innerhalb von 6 Monaten einreichen. Hinweis für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer in einer WEG: Ihre Hausverwaltung informiert Sie über die Auszahlungsbestätigung des Basisantrags und stellt Ihnen die notwendigen Informationen zur Verfügung.
Loggen Sie sich im Kundenportal „Meine KfW" ein und gehen Sie zu „Meine Anträge“.
Klicken Sie bei Ihrem Zuschuss zum Zusatzantrag „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" auf den Button „Zu den Details“.
Folgen Sie den Schritte, die Ihnen im Kundenportal „Meine KfW" angezeigt werden.
Sobald Ihre Identifizierung erfolgreich abgeschlossen ist: Klicken Sie auf den Button „Nachweise einreichen".
Schritt 4: Nachweise und Angaben überprüfen
Nach dem Absenden sind keine Änderungen mehr möglich. Bevor Sie Ihre Nachweise abschicken:
Prüfen Sie auf der Zusammenfassungsseite alle Angaben und Dateien.
Alle Angaben sind korrekt und Sie haben keine wichtigen Nachweise vergessen? Dann senden Sie Ihre Nachweise verbindlich ab.
Schritt 5: Wie geht es weiter?
Nach dem erfolgreichen Hochladen Ihrer Nachweise:
Wir prüfen Ihre Unterlagen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Aufgrund hoher Nachfrage kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Entscheidung im Kundenportal „Meine KfW“ abrufbar ist.
Tipp: Bitte behalten Sie auch Ihren Spam-Ordner im Blick.
Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin bzw. des Zuschussempfängers überwiesen, in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats.
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