BUNDESFÖRDERUNG FÜR EFFIZIENTE GEBÄUDE

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude: So funktioniert's

Im Kundenportal „Meine KfW“ beantragen Sie den Zuschuss „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohngebäude“ einfach, sicher und schnell. Sie erfahren sofort, ob und in welcher Höhe Sie einen Zuschuss erhalten können. Sie können einen Antrag stellen und planmäßig ab September 2024 Ihre Identität nach­weisen sowie die notwendigen Nachweise hoch­laden. Nach positiver Prüfung zahlen wir Ihnen den Zuschuss aus.

Haben Sie sich noch nicht detailliert informiert? Dann finden Sie alles Wissens­werte zum Zuschuss „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohngebäude“ auf unserer Produktseite.

In 3 Schritten zum Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“

1. Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen

2. Vorhaben umsetzen und identifizieren

3. Nachweise hochladen

Kontakt

Sie haben noch eine Frage? Dann können Sie uns Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr unter der kosten­freien Service­nummer 0800 539 9010 anrufen.

Bei Fragen zur Video­identifizierung rufen Sie bitte die Service­nummer 0800 539 9004 an.