Ihre Checkliste zum Einreichen von Nachweisen

Nachweis-Checkliste: Selbstgenutzte Einfamilienhäuser

Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden, selbst­genutzten Einfamilien­hauses? Und haben Ihr Projekt abgeschlossen? Herzlichen Glückwunsch! Jetzt können Sie ganz einfach die Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ hochladen und die Auszahlung Ihres Zuschusses beantragen.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie mit der Einreichung starten, prüfen Sie bitte, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Sie haben Ihr Projekt abgeschlossen.
  • Sie haben die Identifizierung erfolgreich abgeschlossen.
  • Sie haben alle benötigten Rechnungen und Unterlagen als PDF-Datei abgespeichert.
  • Ihre förderfähigen Gesamtkosten stehen fest.
  • Sie haben Ihre BnD-ID (Dokument „Bestätigung nach Durchführung“).
  • Die Einreichungsfrist für die Nachweise ist noch nicht abgelaufen.

Geschätzter Zeitaufwand:

  • Die Einreichung dauert ca. 30 Minuten.
  • Es ist keine Zwischenspeicherung der Daten möglich. Lesen Sie die nachfolgenden Schritte sorgfältig durch und planen Sie ausreichend Zeit ein.

Schritt 2: Benötigte Unterlagen

Sie erfüllen alle Voraussetzungen? Dann sollten Sie die folgenden Informationen und Unterlagen am besten parat haben:

  • BnD-ID: Ihre gültige ID aus dem Dokument „Bestätigung nach Durchführung“
  • Rechnungen: für Kauf und Installation der Heizungsanlage. Die Rechnungen müssen folgende Angaben aufweisen:
    • Name der Zuschussempfängerin oder des Zuschussempfängers gemäß Zusage
    • Adresse des Investitionsobjektes
    • Rechnungsnummer
    • Rechnungsdatum
    • Rechnungsbetrag
  • Angebote, Auftragsbestätigungen und Quittungen werden nicht akzeptiert.

Schritt 3: Nachweise einreichen

Damit wir Ihre Unterlagen gut lesen und bearbeiten können, achten Sie bitte beim Erstellen und Hochladen der Dateien auf folgende Kriterien:

  • Format: Reichen Sie alle Unterlagen im PDF-Format ein. Sie können dazu einen Scanner oder eine Scan-App auf Ihrem Smartphone oder Tablet verwenden. Scannen Sie idealerweise in Graustufen oder schwarz-weiß.
  • Qualität: Achten Sie auf klare, gerade und vollständige Scan-Dokumente ohne handschriftliche Änderungen. Die Scans dürfen nicht zu hell oder zu dunkel sein.
  • Dateinamen: Verwenden Sie aussagekräftige Namen (idealerweise ein Wort) ohne Leerzeichen, Umlaute oder Sonderzeichen.
  • Mehrseitige Dokumente: Fassen Sie alle Seiten in einer PDF-Datei zusammen.
  • Maximale Dateigröße: Jede Datei darf maximal 10 MB groß sein. Insgesamt können Sie bis zu 20 MB pro Nachweis hochladen.
  • Hinweis bei mehr als 10 Dokumenten: Laden Sie bis zu 9 Dokumente einzeln hoch. Fassen Sie die übrigen Dokumente in einer PDF-Datei zusammen.

Sie haben Ihre Nachweise erstellt? Dann können Sie diese jetzt hochladen. So funktioniert’s:

  1. Loggen Sie sich im Kundenportal „Meine KfW" ein und gehen Sie zu „Meine Anträge“.
  2. Klicken Sie bei Ihrem Zuschuss „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude" auf den Button „Zu den Details“.
  3. Folgen Sie den Schritten, die Ihnen in der Anwendung angezeigt werden.
  4. Sobald Ihre Identifizierung erfolgreich abgeschlossen ist: Klicken Sie auf den Button „Nachweise einreichen".

Schritt 4: Nachweise und Angaben überprüfen

Nach dem Absenden sind keine Änderungen mehr möglich. Bevor Sie Ihre Nachweise abschicken:

  • Prüfen Sie auf der Zusammenfassungsseite alle Angaben und Dateien.
  • Alle Angaben sind korrekt und Sie haben keine wichtigen Nachweise vergessen? Dann senden Sie Ihre Nachweise verbindlich ab.

Schritt 5: Wie geht es weiter?

Nach dem erfolgreichen Hochladen Ihrer Nachweise:

  • Wir prüfen Ihre Unterlagen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Aufgrund hoher Nachfrage kann dies einige Zeit in Anspruch nehmen.
  • Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Entscheidung im Kundenportal „Meine KfW“ abrufbar ist.
  • Tipp: Bitte behalten Sie auch Ihren Spam-Ordner im Blick.
  • Nach positiver Prüfung der Nachweis­dokumente und der Förder­voraus­setzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschuss­empfängerin bzw. des Zuschuss­empfängers über­wiesen, in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats.