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Heizungsförderung zum Gebäudeenergiegesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäude­energie­gesetzes beschlossen. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Reduzierung von Treib­hausgas-Emissionen bei der Wärme­versorgung im Gebäude­sektor durch die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Bundes­regierung beabsichtigt, die Immobilien­eigentümer bei den hierfür notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung werden in einer Richtlinie festgelegt und nach ihrer Verabschiedung veröffentlicht. Derzeit ist die KfW mit der Bundes­regierung in einem engen Dialog, wie sie die Umsetzung der geplanten Förderung best­möglich unterstützen kann. Die KfW wird über ihre Förder­angebote zum Gebäude­energiegesetz umfassend informieren, sobald diese feststehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).