Handwerker, die eine Wärmepumpe an der Fassade eines Hauses anschließen

    Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung

    Antrags­berechtigt sind Eigen­tümerinnen oder Eigen­tümer von einer Wohn­immobilie in Deutsch­land. Ab sofort können sie sich im Kundenportal „Meine KfW“ regi­strieren und einen Antrag für die Heizungs­förderung stellen, um eine effi­ziente Heizungs­anlage in be­stehende Immo­bilien einbauen oder einen An­schluss an ein Gebäude- bzw. Wärme­netz ein­richten zu lassen.

    Identifizierung und Nachweiseinreichung

    Für Eigentümerinnen und Eigentümer von

    • selbstgenutzten Einfamilienhäusern ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung im Kundenportal „Meine KfW“ ab sofort möglich.
    • bestehenden Mehrfamilien­häusern und Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab November 2024 möglich.
    • vermieteten oder nicht selbstgenutzten Einfamilienhäusern sowie von Eigentumswohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG), die Maßnahmen am Sonder­eigentum umsetzen, ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.

    Für Unternehmen ist die Identifizierung und Nachweis­einreichung planmäßig ab Februar 2025 möglich.

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    Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.

    Woche der Wärmepumpe

    Vom 4. bis 10. November können sich Bürgerinnen und Bürger in allen Bundes­ländern in mehr als 300 Veranstaltungs­formaten über Wärme­pumpen informieren und mit Fachleuten austauschen.