Der Deutsche Bundestag hat am 8. September die 2. Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Reduzierung von Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor durch die verstärkte Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Bundesregierung beabsichtigt, die Immobilieneigentümer bei den hierfür notwendigen Investitionen finanziell zu unterstützen. Die Einzelheiten der Förderung werden in einer Richtlinie festgelegt und nach ihrer Verabschiedung veröffentlicht. Derzeit ist die KfW mit der Bundesregierung in einem engen Dialog, wie sie die Umsetzung der geplanten Förderung bestmöglich unterstützen kann. Die KfW wird über ihre Förderangebote zum Gebäudeenergiegesetz umfassend informieren, sobald diese feststehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).