Zuschuss Nr.442Solarstrom für Elektroautos

Für Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Das Wichtigste in Kürze

  • diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiterhin die wichtigsten Infos, Dokumente und Formulare

Identifizierung und Nachweiseinreichung

Im Kundenportal „Meine KfW“ können Sie sich identifizieren sowie die Nachweise für das Förder­produkt „Solarstrom für Elektro­autos“ einreichen.

Die KfW hat für alle Kunden, die eine Zusage für die Förderung erhalten haben, die entsprechenden Förder­mittel fest reserviert und wird den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung auf das Konto des Antrag­stellers überweisen.

Wir sind dazu verpflichtet, jede Zuschuss­empfängerin und jeden Zuschuss­empfänger eindeutig zu identifizieren. Wenn Sie mehrfach KfW-Zuschüsse beantragen, müssen Sie Ihre Identität aber nur einmal nachweisen.

Sollte das nicht funktionieren, wählen Sie bitte die Video-Identifi­zierung – oder Sie durch­laufen das Postident-Verfahren.

Anrechenbare Kosten werden auch als förder­fähige Kosten bezeichnet.

Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

unbenutzt und ungebraucht

das heißt nicht über ein öffentliches Stromnetz

Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher

Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher