Zuschuss Nr.439Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Kommunen

Für Kauf und Errichtung von Ladestationen

Das Wichtigste in Kürze

  • Diese Förderung können können Sie nicht mehr beantra­gen.
  • Zuschussempfängerinnen und -empfänger finden hier weiter­hin wichtige Infos, Doku­men­te und Formu­lare.
Rotes Ausrufezeichen

Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt

Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.

Rechtzeitig bis zum 02.12.2022 eingegangene und voll­ständige Anträge sind nicht be­trof­fen.

  • Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reser­viert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie die ent­sprechen­den Nach­weise er­bracht haben.
  • Sie haben Ihre Nachweise bereits eingereicht? Wir prü­fen die Unter­lagen wie ge­wohnt und be­reiten dann die Aus­zah­lung vor.

Hinweis:
Wir fördern elektrische Ladeinfrastruktur und weitere Maß­nah­men im Bereich der nach­haltigen Mobili­tät auch weiterhin im Kredit IKK - Nach­haltige Mo­bilität (267).

Ein Ladepunkt ist ein Gerät, mit dem Sie ein Elektro­fahrzeug auf­laden können – aber nicht mehrere gleich­zeitig. Wenn Ihre Lade­station mehrere Lade­punkte hat, erhalten Sie 900 Euro pro Ladepunkt.

Zu den Gesamtkosten gehören die Kosten für:

  • Ladestation (Hardware)
  • Energiemanagementsystem/­Lademanage­ment­system zur Steuerung von Lade­stationen
  • elektrischer Anschluss (Netz­an­schluss) und Batterie­speicher­systeme
  • Elektro­installations­arbeiten (zum Beispiel Erd­arbeiten)
  • technische und bauliche Maßnahmen am Netz­anschluss­punkt und am Gebäude
  • Ertüchtigungs-/Moder­nisie­rungs­maßnahmen der Gebäude­elektrik sowie der Telekommu­nikations­anbindung der Ladestation

Pauschaler Zuschuss = Anzahl Lade­punkte x 900 EUR

Pauschaler Zuschuss = Anzahl Lade­punkte x 900 EUR

Aus einer Photovoltaik-Anlage oder einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage auf Basis von 100 % erneuer­baren Energien.

Siehe § 13 Niederspannungs­anschluss­verordnung