Günstig und einfach zur Drei-Zimmer-Wohnung
Susanne Laumeier war ganz schön überrascht, als ihr Vermieter auf Eigenbedarf kündigte. Doch sie verlor keine Zeit und machte sich schleunigst auf Wohnungssuche. Dabei stieß die 32-jährige Verwaltungsangestellte bald auf eine schöne Drei-Zimmer-Wohnung, die einer Wohnungsgenossenschaft gehörte. Das Prinzip dabei: Wer eine Wohnung beziehen will, kauft Genossenschaftsanteile und wird dadurch Mitglied in der Genossenschaft. Die Höhe der Anteile hängt oft von der Wohnungsgröße ab. Miete muss zwar weiterhin gezahlt werden, sie ist aber vergleichsweise niedrig.
Flexibles Wohnen
„Als Mitglied der Genossenschaft kann mir praktisch keiner mehr kündigen“, sieht Susanne einen klaren Vorteil gegenüber dem bisherigen Mietverhältnis. „Und wenn ich mal eine größere Wohnung will, ist das auch kein Problem: Die Genossenschaft hat genügend Wohnungen im Angebot.“ Damit ist sie so flexibel wie in einer normalen Mietwohnung, aus der man jederzeit ausziehen kann. Bei Bedarf lässt sich die Wohnsituation also an andere Lebensverhältnisse anpassen – wenn zum Beispiel ein Partner oder Kinder hinzukommen.
Einfach finanziert
All das gefiel Susanne Laumeier. Was jetzt noch fehlte, war eine tragfähige Finanzierung. Die benötigten 20.000 Euro hatte sie nicht erspart, wohl aber einen Grundstock von 5.000 Euro. So sprach sie parallel mit der Genossenschaft und mit ihrer Hausbank. Der Tipp mit dem KfW-Förderkredit kam dabei vom Bankberater. „Ich musste den Antrag nur stellen, bevor ich die Anteile gekauft habe. Also bin ich mit dem Angebot der Genossenschaft zur Bank gegangen. Der Rest war Formsache, und ich habe nicht nur 15.000 Euro als Förderkredit erhalten, sondern auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 1.125 Euro. Das hat mir die Sache echt erleichtert.“