Zuschuss Nr.464Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Zuschuss

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude
  • Zuschuss bis zu 75.000 Euro je Wohneinheit für Wohngebäude
  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubeglei­tung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht „förderfähig“. Beispiel: Wenn Sie ein neu gebautes Gebäude kaufen, sind die Grundstücks­kosten nicht förderfähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.

Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.

Kosten, die für Ihre Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir aber nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Beispiel: Wenn Sie Ihre bestehende Immo­bilie zum Effizienz­haus sanieren, sind die Kosten für den Einbau eines Öl­brenn­wert­kessels nicht förder­fähig. Details finden Sie in der Förderrichtlinie.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Die höhere Förderung für die Erneuerbare-Energien-Klasse können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie im Zuge der Sanierung zum Effizienz­haus eine neue Heizungs­anlage auf Basis erneuer­barer Energien einbauen und damit mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Gebäudes gedeckt wird.

Die höhere Förderung erhalten Sie auch, wenn mindestens 65 % des Energie­bedarfs des Hauses zum Teil oder ganz durch unvermeidbare Abwärme erbracht werden.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Zu einer Wohnung oder Wohn­einheit gehört ein eigener Zugang, eine Küche oder Koch­nische, Bade­zimmer und Toilette (bei Pflegeheimen ist eine separate Küche nicht erforderlich). Die Wohnung muss zur dauer­haften Wohn­nutzung geeignet und bestimmt sein. Eine Einlieger­wohnung zählt als separate Wohnung, wenn sie abge­schlossen ist.

Bei Sanierung berück­sichtigen wir die Anzahl der Wohnungen nach Sanierung.

Ein „Worst Performing Building" ist ein Gebäude, das hinsichtlich des energetischen Sanierungs­zustands zu den schlechtesten 25 % der Gebäude in Deutschland gehört.

Das heißt, Sie verwenden vorgefertigte Bauele­mente für Fassa­de und gegebenen­falls Dach.

Das Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude (QNG) ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundes­förderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltig­keits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubau­förderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neu­ausrichtung auf nach­haltiges Bauen gesetzt.

Das Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude wird durch eine akkreditierte Zertifizierungs­stelle vergeben, welche die Nach­haltig­keits­bewertung vornimmt.

Weitere Informationen zum Qualitäts­siegel nach­haltiges Gebäude erhalten Sie unter www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg