Zuschuss Nr.522Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten

    Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude.

  • für Unternehmen, Contractoren und andere Investoren, die Investitions­maßnahmen in bestehenden Nichtwohn­gebäuden in Deutschland durchführen
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.