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Bestätigung erstellen
Sie möchten als eingetragener Energieeffizienz-Experte aus der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eine „(gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA)“ oder eine „(gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung“ (BnD/gBnD) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur jeweiligen Anwendung sowie technische Hilfestellung und Dokumente zum Download.
Neubau: Förderanträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse wieder möglich
Stand: 21.04.2022
Ab sofort können Sie im Rahmen der Neubauförderung wieder Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse / Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Nachhaltigkeits-Klasse stellen. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Wegen der enorm hohen Nachfrage sind die Fördermittel für die Effizienzhaus-Stufen 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse und 40 Plus sowie für die Effizienzgebäude-Stufe 40 mit Erneuerbare-Energien-Klasse bereits komplett ausgeschöpft. Bitte stellen Sie für diese Stufen keine Anträge mehr.
Zugesagte Anträge nicht betroffen:
Haben Sie einen Antrag gestellt und hat Ihnen die KfW bereits eine Finanzierungszusage erteilt? Dann ist die Förderung für Sie reserviert.
- Ihren Kredit zahlen wir aus, sobald Ihr Finanzierungspartner den Kredit bei uns abruft.
- Für Kommunen: Ihren Zuschuss zahlen wir aus, sobald Sie die Einhaltung der Fördervoraussetzungen nachweisen.
Die Bestätigung zum Antrag ist keine Antragstellung im KfW-Zuschussportal
Im Zusammenhang mit dem am 24.01.2022 verhängten Antragsstopp in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) haben die KfW zahlreiche Bestätigungen zum Antrag (BzA) erreicht, ohne dass durch Ihre Kundinnen und Kunden eine vorherige Antragstellung über das KfW-Zuschussportal erfolgte.
Bitte informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden bei Nachfrage, dass das Vorliegen der BzA nicht gleichbedeutend mit einer Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer Antragstellung in den BEG Produkten sowie über alternative Förderangebote finden Sie unter www.kfw.de/beg.
Für Nichtwohngebäude
Für Wohngebäude
Hinweis: Sie sind nicht als Experte gelistet, dann wenden Sie sich bitte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 an das Infocenter der KfW.
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Das Qualitätssiegel nachhaltiges Gebäude ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (Bonus im Rahmen der „Nachhaltigkeits-Klasse“) und wird nun verpflichtend, um die Neubauförderung beantragen zu können. Damit wird ein wichtiges Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.