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Sie möchten als eingetragene Expertin bzw. Experte für Energieeffiienz aus der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes eine (gewerbliche) Bestätigung zum Antrag (BzA/gBzA) oder eine (gewerbliche) Bestätigung nach Durchführung (BnD/gBnD) erstellen? Hier finden Sie den Zugang zur jeweiligen Anwendung sowie technische Hilfestellung und Dokumente zum Download.
Hinweis: Eine vorliegende BzA ist nicht gleichbedeutend mit einer Antragstellung für einen Zuschuss. Der Zuschussantrag muss explizit durch die jeweilige Eigentümerin bzw. Eigentümer der Immobilie gestellt werden.
Hinweis für Fachunternehmerinnen und Fachunternehmer: Unter folgendem Link erhalten Sie speziell für Sie aufbereitete Informationen zur Erstellung von Online-Bestätigungen (BzA, BnD) für die Produkte zur Heizungsförderung.
Zum 24.10.2024 stellen wir im gBzA-Center auf die neue gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA) für das KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse (292) um. Nach der Umstellung werden in Sofortbestätigungen oder Sofortzusagen nur noch gBzA-IDs verarbeitet, die am 24.10.2024 oder später erstellt wurden.
Wichtiger Hinweis: Bis einschließlich 23.10.2024 erstellte gBzA-IDs können nur noch bis zu diesem Datum für die Beantragung von Sofortbestätigungen oder Sofortzusagen genutzt werden. Danach verlieren sie – unabhängig von der in der gBzA genannten Gültigkeitsdauer – ihre Gültigkeit und müssen vom Endkreditnehmer neu erstellt werden.
Weitere Informationen zum Produkt finden Sie unter www.kfw.de/292.
Voraussetzung für die Nutzung der Anwendungen ist eine Registrierung an der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Sie sind noch nicht registriert? Dann können Sie dies hier erledigen. Klicken Sie dazu auf der linken Seite unter Eintragungen auf den Button Registrierung.
Als Login-Daten für die jeweilige Anwendung verwenden Sie bitte den Benutzernamen und das Passwort, dass Sie sich bei der Anmeldung an der Energieeffizienz-Expertenliste vergeben haben. Für eine fehlerfreie Anwendung müssen in Ihrem System sowohl JavaScript ausgeführt als auch Cookies aktiviert werden können.
Hinweis: Sie sind nicht als Expertin oder Experte gelistet? Dann wenden Sie sich bitte unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002 an das Infocenter der KfW. Wir sind Montag bis Freitag von 08:00 - 18:00 Uhr für Sie da.
Jede BzA bzw. BnD erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID bzw. BnD-ID), die 6 bzw. 12 Monate gültig ist.
Mit der Anwendung erstellen Sie die notwendige "gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)" oder eine „modellbasierte gewerbliche Bestätigung zum Antrag (mgBzA)" für folgende Produkte:
Hinweis
Nach Abschluss der Arbeiten erstellen Sie mit dieser Anwendung auch die "gewerbliche Bestätigung nach Durchführung (gBnD)".
Eine erfolgreich erstellte Bestätigung zum Antrag (BzA) ist der Nachweis, dass die energetischen Kennwerte Ihrer Effizienzhausplanung plausibel sind. Auf dieser Grundlage kann ein Förderantrag für dieses Vorhaben gestellt werden.
Während der Dateneingabe werden die energetischen Kennwerte auf Plausibilität geprüft. Bei Fehlern oder Anwendungsfragen erhalten Sie zielgerichtete Hinweise.
Mit der Anwendung können Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) für folgende Produkte erstellen:
Hinweis zu den BEG-Produkten: Bei den Produkten 261, 264 und 464 ist im Prüftool die Auswahl "Neubau" nur noch für die Erstellung einer Änderungs-BzA bei Bestandszusagen zulässig.
Infoblatt - Hilfe bei einem unplausiblen Ergebnis
KfW Effizienzhaus-Check(261, 264, 461, 464, 297, 298, 498, 300)
Bundesförderung für effiziente Gebäude - Liste der technischen FAQ - Einzelmaßnahmen
Leitfaden Wärmebrücken in der Bestandssanierung
Formular: Einwilligung zur Übermittlung und Nutzung vorhabensbezogener Daten
Arbeitshilfen für die Produkte der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Hinweise zur Anwendung und zur Erstellung einer Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Produkte zur Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude (BEG) (261, 262, 461) und zu Energieeffizient Bauen und Sanieren (EBS) (151, 152, 153, 430, 431, 433) finden Sie im nachfolgenden Dokument:
Infoblatt - Bestätigung nach Durchführung
Eine erfolgreich erstellte BnD ist der Nachweis, dass das Vorhaben gemäß den Angaben in der Bestätigung zum Antrag (BzA) durchgeführt wurde.
Mit dieser Version erstellen Sie die Bestätigung nach Durchführung (BnD) für folgende Produkte:
Die Angabe der BzA-ID vereinfacht das Erstellen der BnD: Alle relevanten Daten zum Vorhaben, dem Investitionsobjekt und zum Antragsteller werden mit den Daten aus der BzA vorbelegt und geprüft.
Wenn Abweichungen bei einem Vorhaben eine neue BzA erfordern, dann klicken Sie auf der Seite Durchführungsbestätigung den Button "BzA erstellen". Sie werden auf die zum ursprünglichen Erstellungszeitpunkt gültige Version der BzA geführt und eingeloggt. Jetzt können Sie die neue BzA erstellen und über den Link "Link zur BnD" die Bearbeitung abschließen. Bei Fehlern und Anwendungsfragen erhalten Sie zielgerichtete Hinweise.