Kredit Nr.264Bundesförderung für effiziente GebäudeKommunen – Kredit

Energieeffizient sanieren

Das Wichtigste in Kürze

  • bis zu 10 Mio. Euro Kredit für Nichtwohn­gebäude
  • bis zu 150.000 Euro Kredit je Wohneinheit für Wohngebäude
  • bis zu 50 % Tilgungszuschuss

    Der Tilgungszuschuss reduziert den zurückzuz­ahlenden Kredit­betrag und verkürzt somit die Lauf­zeit. Je besser die Effizienz­gebäude-Stufe Ihrer Immobilie, desto höher ist der Tilgungs­zuschuss.

    Der maximale Tilgungs­zuschuss kann sich gegebenen­falls noch erhöhen, sofern eine zusätzliche Förderung für die energe­tische Fach­planung/Bau­begleitung beantragt wird.

  • zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubegleitung

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.