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KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen
Als Start-up oder kleines Unternehmen haben Sie in der Corona-Krise Kapitalbedarf? Dann können Sie jetzt eine Beteiligungsfinanzierung zur Unterstützung erhalten, bereitgestellt aus Mitteln des Bundes.
KfW Capital unterstützt mit der Corona Matching Fazilität Start-ups und junge Unternehmen,
- die einen starken Deutschlandbezug haben,
- zum 31.12.2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren und
- an denen private Venture-Capital-Fonds beteiligt sind.
Voraussetzung für den Venture-Capital-Geber: Der Venture-Capital-Fonds ist ein privater europäischer Fonds.
Die Unterstützung erfolgt indirekt: Bitte wenden Sie sich zunächst an Ihren Venture-Capital-Geber und sprechen Sie ihn auf die Corona Matching Fazilität an. Den Antrag stellt dann der Venture-Capital-Geber bis zum 31.03.2021 – entweder bei KfW Capital oder beim Europäischen Investitionsfonds (EIF). Private VC-Fondsmanager können die Finanzierungsrunden bis zum 30.6.2021 spiegeln.
Gemeinsam mit den Landesförderinstituten unterstützen wir auch Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture-Capital-Fonds beteiligt ist oder die darüber hinaus Unterstützung suchen. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).
Voraussetzungen:
- Sie haben Ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland .
- Ihr Gruppenumsatz liegt bei max. 75 Mio. Euro.
- Ihr Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Ausnahme für kleine und kleinste Unternehmen:
Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie schon am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren – sofern Sie
- sich nicht in einem Insolvenzverfahren nach deutschem Recht befinden und
- keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung – mit einem öffentlichen Förderanteil von max. 800.000 Euro. Die Finanzierung unterliegt den Regeln zu den EU-Kleinbeihilfen und ist durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Dabei übernimmt die KfW das Bankenrisiko – das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Zusage zu erhalten.
In Ihre Gesamtfinanzierung können Sie auch private Kapitalgeber wie Business Angels einbinden.
Die Finanzierung können Sie bis 30.06.2021 beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Landesförderinstitut oder direkt an die eingebundenen Finanzvermittler (Intermediäre).
Übersicht der Landesförderinstitute und Finanzvermittler (Intermediäre)Details ausblendenBundesland | Landesförderinstitute/Intermediäre |
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Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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ERP-Startfonds-CLF (Corona-Liquiditäts-Fazilität)
Mit der ERP-Startfonds-CLF unterstützt die KfW Unternehmen,
- die bereits mit dem ERP-Startfonds finanziert werden und
- die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren.
Bestandsunternehmen erhalten bis zu 800.000 Euro, um Ihre Liquidität zu verbessern und laufende Kosten zu decken.
Das Programm ERP-Startfonds-CLF ist bis zum 30.06.2021 befristet.
Weitere Informationen zum Förderprodukt erhalten Sie im Merkblatt.
Als Betriebsmittel gelten alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter und Warenlager.
Ja, das ist möglich.
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Weiterführende Informationen
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