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KfW-Corona-Hilfe: Beteiligungsfinanzierung für Start-ups und kleine Unternehmen
Als Start-up oder kleines Unternehmen haben Sie in der Corona-Krise Kapitalbedarf? Dann können Sie jetzt eine Beteiligungsfinanzierung zur Unterstützung erhalten, bereitgestellt aus Mitteln des Bundes.
KfW-Förderung für Unternehmen ohne Venture-Capital-Beteiligung – durchgeführt von den Landesförderinstituten
Gemeinsam mit den Landesförderinstituten unterstützen wir auch Start-ups und kleine Unternehmen, an denen kein Venture-Capital-Fonds beteiligt ist oder die darüber hinaus Unterstützung suchen. Gefördert werden Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel).
Voraussetzungen:
- Sie haben Ihren wirtschaftlichen Schwerpunkt in Deutschland.
- Ihr Gruppenumsatz liegt bei max. 75 Mio. Euro.
- Ihr Unternehmen war zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
Ausnahme für kleine und kleinste Unternehmen:
Sie erhalten die Förderung auch dann, wenn Sie schon am 31.12.2019 in Schwierigkeiten waren – sofern Sie
- sich nicht in einem Insolvenzverfahren nach deutschem Recht befinden und
- keine Rettungs- oder Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben.
Die Unterstützung erfolgt als individuelle Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierung – mit einem öffentlichen Förderanteil von max. 2.300.000 Euro. Die Finanzierung unterliegt den Regeln zu den EU-Kleinbeihilfen und ist durch eine Garantie des Bundes abgesichert. Dabei übernimmt die KfW das Bankenrisiko – das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Zusage zu erhalten.
In Ihre Gesamtfinanzierung können Sie auch private Kapitalgeber wie Business Angels einbinden.
Die Finanzierung können Sie bis 30.06.2022 beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihr Landesförderinstitut oder direkt an die eingebundenen Finanzvermittler (Intermediäre).
Übersicht der Landesförderinstitute und Finanzvermittler (Intermediäre)
Bundesland | Landesförderinstitute/Intermediäre |
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Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen |
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Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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Ihr Unternehmen hat den Sitz bzw. die Hauptverwaltung in Deutschland oder ist vorwiegend hier geschäftstätig oder beschäftigt hier mindestens 50 % der Vollzeitkräfte.