Zuschuss Nr.441Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen

Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen

Das Wichtigste in Kürze

  • Diesen Zuschuss können Sie nicht mehr beantragen
  • Zuschussempfänger/innen finden hier weiterhin die wichtigen Infos, Dokumente und Formulare

Wird Ihre Ladestation gefördert?

Das finden Sie ganz schnell heraus.

Keine Antragstellung möglich – die Förderung wurde eingestellt

Ab sofort können Sie keine Anträge mehr stellen.

Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen:

  • Haben Sie Ihren Antrag schon gestellt? Wenn Sie dabei alle Fördervoraus­setzungen erfüllt haben, erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Antrags­bestätigung – damit ist Ihr Zuschuss reserviert.
  • Haben Sie schon eine Zusage erhalten? Dann ist Ihr Zuschuss für Sie reserviert. Wir zahlen ihn aus, sobald Sie den Einbau der Lade­station nachweisen.
  • Sie haben Ihre Nachweise eingereicht? Dann finden Sie weitere Informationen zum Bearbeitungs­stand Ihrer Auszahlung im KfW-Zuschuss­portal.