Tipp: Aktivieren Sie Javascript, damit Sie alle Funktionen unserer Website nutzen können.
Für alle, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten
Bitte beachten Sie: Umbauvorhaben benötigen in der Regel eine Baugenehmigung. Deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrem zuständigen Bauamt sinnvoll.
Wir fördern den Umbau von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden (z. B. Büros, Praxisräume oder Handelsflächen) zu Wohnraum. Der Umbau zu Wohnzwecken muss nicht das gesamte Gebäude umfassen. Nach Umbau kann ein reines Wohngebäude oder ein gemischt genutztes Gebäude entstehen.
Ebenso fördern wir Kosten für Fachplanung- und Baubegleitung, die während der Umsetzung des Umbaus entstehen.
Wir fördern alle Investoren, die Nichtwohngebäude und -flächen zu Wohnraum umbauen möchten. Dazu gehören:
Wie hoch Ihr Zuschuss ist, hängt davon ab, wie hoch Ihre förderfähigen Kosten sind.
Wir fördern Ihr Vorhaben bis zu einer Höhe von 100.000 Euro förderfähigen Kosten je Wohneinheit. Davon erhalten Sie 30 % als Zuschuss, also bis zu 30.000 Euro je Wohneinheit.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 300.000 Euro für mehrere Wohneinheiten, falls in den letzten 3 Jahren keine De-minimis Beihilfen bezogen wurden. Bitte beachten Sie die geltenden Regelungen zu De-minimis Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei).
Für die Beantragung der Förderung und Begleitung des Vorhabens binden Sie eine Expertin bzw. ein Experte für Energieeffizienz ein. Zugelassen sind alle Expertinnen und Experten für Energieeffizienz, die in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes in der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ geführt sind.
Die Expertin bzw. der Experte stellt Ihnen die „Bestätigung zu Antrag“ (BzA) für die Förderung „Wohngebäude – Kredit" (261) aus. Ergänzend dazu, füllt sie oder er das Beiblatt zur Nutzung dieser BzA für den Zuschuss „Gewerbe zu Wohnen" aus. Beide Dokumente benötigen Sie zur Antragstellung. In der BzA wird das angestrebte energetische Niveau und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt.
Expertinnen und Experten für Energieeffizienz erfüllen die hohen Ansprüche, die für Fachleute für hocheffiziente Sanierungen gelten. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und helfen Ihnen, die angestrebte Effizienzhaus-Stufe zu erreichen und staatliche Fördermittel optimal einzusetzen.
Sie garantieren, dass die hohen qualitativen Ansprüche an die energetischen Maßnahmen von der Planung bis zur Durchführung auch richtig umgesetzt werden. Denn schon kleinste Fehler können dazu führen, dass die berechneten Effizienzwerte beim Energieverbrauch nicht erreicht werden – und Sie die erwartete Förderung nicht erhalten.
Die Experten sorgen also dafür, dass Sie am Ende eine hocheffiziente Immobilie besitzen und von den staatlichen Förderungen profitieren.
In Folge einer notwendigen technischen Umstellung ist die Erstellung einer „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) während der am 09.07.2026 beginnenden und bis zum 20.07.2026 dauernden Umstellungsphase nicht möglich.
Privatpersonen und Einzelunternehmen stellen den Antrag selbst. Alle anderen Antragsteller stellen den Antrag durch eine vertretungsberechtigte Person.
Stellen Sie Ihren Antrag unbedingt, bevor Sie mit Ihren Vorhaben starten. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss von Lieferungs- und oder Leistungsverträgen für die Umbauarbeiten. Planungs- und Beratungsleistungen können Sie schon vor Zusage der KfW in Anspruch nehmen. Diese gelten nicht als Vorhabensbeginn.
Ihren Antrag stellen Sie direkt bei der KfW mit dem Antragsformular. Wählen Sie dafür auf der Seite „Kommunaler Direktantrag“ die Option „266 - Gewerbe zu Wohnen“ aus und klicken Sie anschließend auf „Antrag erstellen“. Nach vollständiger Erfassung Ihrer Daten klicken Sie auf „Daten übermitteln“. Bitte drucken Sie den zum Download bereitgestellten Antrag aus. Diesen reichen Sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben, inklusive der folgenden Unterlagen, über unsere Upload-Funktion ein:
Alternativ können Sie das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular samt Unterlagen per Post an folgende Adresse senden: KfW, Niederlassung Berlin, 10856 Berlin
Die Einreichfrist für den Nachweis des Vorhabens finden Sie unter dem Punkt „Nachweise einreichen“ Ihrer Zusage. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben bis zu diesem Datum abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung beantragt haben.
Schließen Sie mit Ihrem Fachunternehmen Lieferungs- oder Leistungsverträge mit einer aufschiebenden Bedingung ab. Darin ist vereinbart, dass die Verträge erst in Kraft treten, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten.
Bitte beachten Sie: Die Änderung von Lieferungs- oder Leistungsverträgen durch die nachträgliche Aufnahme einer aufschiebenden Bedingung ist nicht zulässig.
Für die aufschiebende Bedingung stellen wir Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung:
Die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“ unterliegt beihilferechtlich den Vorgaben der EU De-minimis Verordnung. Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zu Beihilfen(PDF, 343 KB, barrierefrei).
Sobald wir Ihren Zuschussantrag zugesagt haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten bzw. Lieferungs- oder Leistungsverträge abschließen.
Nachdem Sie Ihr Vorhaben erfolgreich umgesetzt haben, identifizieren Sie sich und reichen Ihre Nachweise ein.
Wichtig: Für die Durchführung der Umbau- und Sanierungsarbeiten, inklusive Identifizierung und Nachweiseinreichung, haben Sie maximal 54 Monate nach der Zusage durch die KfW Zeit. Wir können den Zuschuss nur dann auszahlen, wenn Ihr Vorhaben spätestens bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen ist und Sie die Auszahlung beantragt haben.
Folgende Personen identifizieren sich:
Die Identifizierung erfolgt mit Hilfe des Formulars Identifizierung gemäß Geldwäschegesetz(PDF, 225 KB, barrierefrei).
Bei Anträgen von Unternehmen, juristischen Personen des Privatrechts und Personengesellschaften benötigen wir darüber hinaus auch Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten(PDF, 1 MB, barrierefrei).
Sobald die Nachweiseinreichung möglich ist, werden die benötigten Formulare und Unterlagen auf dieser Seite unter Formulare und Downloads zur Verfügung gestellt.
Nachdem Sie sich erfolgreich identifiziert haben, weisen Sie nach, dass Sie Ihr Vorhaben durchgeführt haben:
Bitte beachten Sie: Kosten für die energetische Sanierung der geförderten Wohneinheiten können nicht angesetzt werden und die aufgeführten Rechnungen und Positionen dürfen nicht bereits als förderfähige Kosten im Rahmen anderer Förderungen, z. B. der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angesetzt worden sein.
Ihre Nachweise können Sie über unsere Upload-Funktion einreichen oder per Post senden an: KfW, Niederlassung Berlin, 10856 Berlin.
Nachdem wir Ihre Nachweise und die Fördervoraussetzungen überprüft und genehmigt haben, überweisen wir den Zuschuss auf das Bankkonto der Zuschussempfängerin beziehungsweise des Zuschussempfängers.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokument | Bestellnummer |
|---|---|
| Merkblatt Gewerbe zu Wohnen(PDF, 253 KB, barrierefrei) | 600 000 5303 |
Seite teilen
Um die aktuellen Seiteninhalte mit Ihrem Netzwerk zu teilen, klicken Sie auf den untenstehenden Button und wählen anschließend die gewünschte Option im Dialog aus.
Hinweis zum Datenschutz: Durch das Klicken auf den Button wird die Teilen-Funktion Ihres Browsers genutzt. Wenn Sie beim Teilen einen externen Anbieter auswählen, können persönliche Daten vom Anbieter verarbeitet werden. Lesen Sie dafür unsere Datenschutzgrundsätze.
Ihr Browser unterstützt das Teilen mit externen Diensten nicht.
Alternativ können Sie auch den Kurz-Link kopieren: https://www.kfw.de/s/deiCAO5O
Link kopieren Link kopiert