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Für diesen Zuschuss können Sie keine Anträge mehr stellen.
Alternativ können Sie Ihr Vorhaben mit dem Programm Wohngebäude – Kredit (261) oder mit der neuen Heizungsförderung finanzieren.
Ihr Zuschussantrag wurde bestätigt? Dann können Sie die sanierte Immobilie kaufen und Liefer- und Leistungsverträge für die Baumaßnahmen abschließen, zum Beispiel Handwerksbetriebe beauftragen.
Hinweis: Planungs- und Beratungsleistungen können Sie aber schon vor Ihrem Antrag in Anspruch nehmen.
Anschließend können Sie die Identifizierung durchführen.
Bitte weisen Sie Ihre Identität nach, am besten per Schufa-Identitäts-Check. Sollte der SCHUFA-Identitäts-Check für die Identifikation nicht erfolgreich sein, können Sie anschließend zwischen einer Video-Identifizierung (empfohlen) oder dem Postident-Verfahren der Deutschen Post wählen.
Starten Sie das KfW-Zuschussportal und klicken auf „Auszahlung beantragen“. Mit einem Klick auf „Jetzt identifizieren“ starten Sie den SCHUFA-Identitäts-Check und folgen den weiteren Anweisungen.
Für die Bestätigung Ihrer Identität stehen Ihnen zwei Alternativen zur Verfügung: die Video-Identifizierung von zu Hause oder die Identifizierung in einer Postfiliale.
Bequem von zu Hause: Während des Videotelefonats werden Sie von Mitarbeitenden des von uns beauftragten Dienstleisters (Verifeye Online) persönlich unterstützt. Das Videotelefonat kann mit einem Smartphone oder Tablet durchgeführt werden. Das Videogespräch wird zu Ihrem und unserem Schutz aufgezeichnet. Es erfolgt keine Beratung zu unseren Förderprodukten.
Drucken Sie den Postident-Coupon aus. Gehen Sie mit dem Coupon und einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) in eine Filiale der Deutschen Post. Das war's.
Postfiliale in Ihrer Nähe finden
Die Deutsche Post informiert die KfW über die erfolgte Identifizierung. Anschließend erhalten Sie von der KfW eine E-Mail an Ihre im KfW-Zuschussportal hinterlegte E-Mail-Adresse. Dies kann ein paar Tage dauern. Bitte prüfen Sie, ob die Nachricht ggf. in Ihrem Spam-Ordner gelandet ist. Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Identifizierung in einer Filiale der Deutschen Post immer noch keine E-Mail erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns.
Weitere Infos zum Postident-Verfahren finden Sie hier:
Hinweis: Bitte senden Sie mit dem Postident-Coupon keine Rechnungen oder andere Unterlagen an die KfW.
Ihre Arbeiten sind abgeschlossen und Sie haben Ihre Identität nachgewiesen? Herzlichen Glückwunsch! Sie können jetzt die Umsetzung Ihres Vorhabens bestätigen, Ihre Bankverbindung angeben und die Auszahlung des Zuschusses veranlassen.
Erstellen Sie nach Abschluss des Vorhabens zusammen mit Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz-Expertin die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Nach erfolgreicher Identifizierung können Sie im KfW-Zuschussportal die BnD-ID übermitteln.
Sobald wir die Prüfung Ihrer Angaben abgeschlossen haben, informieren wir Sie per E-Mail und über das KfW-Zuschussportal unter dem Menüpunkt „Meine Zuschussanträge / Details“.
Die vollständigen Informationen zum Zuschuss finden Sie im Merkblatt inklusive Richtlinie. Bitte beachten Sie auch den steuerrechtlichen Hinweis.
| Dokumente | Bestellnummer |
|---|---|
| Infoblatt zur Antragstellung – Effizienzhaus(PDF, 346 KB, barrierefrei) | 600 000 4859 |
| Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen(PDF, 845 KB, barrierefrei) | 600 000 4863 |
| Liste der technischen FAQ – Effizienzhaus(PDF, 1 MB, barrierefrei) | 600 000 4865 |
| Formular | Bestellnummer |
|---|---|
| Bestätigung zum Antrag: Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte erstellt für Sie die Bestätigung zum Antrag. | |
| Nachweis der Betroffenheit vom Hochwasser 2021(PDF, 156 KB, nicht barrierefrei) | 600 000 4944 |
| Vollmacht zur Antragstellung im KfW-Zuschussportal(PDF, 757 KB, nicht barrierefrei) Die Vollmacht können Sie nutzen, wenn Sie Unterstützung benötigen bei der Antragstellung. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können auch andere Dokumente hochgeladen werden, die die Verwalterbestellung nachweisen, z. B. der Beschluss der Eigentümerversammlung. | 600 000 3771 |
| Zusätzliche Bestätigung für sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz BEG-Wohngebäude(PDF, 733 KB, nicht barrierefrei) Mit diesem Formular können Sie schon vor Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ die Einstufung des Gebäudes als sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz einholen. | 600 000 4942 |
| Mitteilung einer neuen Bankverbindung(PDF, 1 MB, nicht barrierefrei) Sie möchten uns eine neue Bankverbindung mitteilen? Dann gehen Sie bitte wie folgt vor:
| 600 000 2420 |
Auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) finden Sie Antworten auf viele Fragen.
Als förderfähig gelten solche Kosten, die die Bedingungen des Produktes Wohngebäude – Zuschuss (461) erfüllen. Was im Einzelnen dazugehört? Informationen dazu finden Sie
Daneben können Ihnen auch Kosten entstehen, die die Förderbedingungen nicht erfüllen und deshalb nicht förderfähig sind – zum Beispiel die Kosten für eine neue Einbauküche, Einrichtungsgegenstände oder eine neue Satellitenanlage nach einer Dachsanierung.
Zu den förderfähigen Kosten gehören in der Regel:
Schauen Sie einfach in Ihre Kostenvoranschläge. Dort finden Sie die Angaben entsprechend aufgeschlüsselt. Falls nicht, bitten Sie Handwerker und Co, die Kosten entsprechend aufzuschlüsseln.
Übrigens: Skonto und Rabatte senken natürlich Ihre förderfähigen Kosten – Sie geben immer den Betrag an, den Sie tatsächlich bezahlt habe
In einigen Fällen kann die Prüfung der Bestätigung nach Durchführung direkt abgeschlossen werden. Sie können dann sofort unsere Entscheidung im Zuschussportal einsehen.
Andernfalls können beispielsweise Auszahlungen ab 15.000 Euro aufgrund der Prüfungsanforderungen des Geldwäschegesetzes (GwG) eine erweiterte Bearbeitungszeit erfordern. Sie erhalten in diesem Fall in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Bestätigung nach Durchführung bei der KfW eine Rückmeldung per E-Mail.
Wenn sich der Zuschussempfänger identifiziert und die KfW den Nachweis über die Durchführung erfolgreich geprüft hat, wird der Zuschuss auf das Konto des Zuschussempfängers überwiesen. Dies erfolgt in der Regel zum Ende des auf die Prüfung folgenden Monats.
Rechtlicher Hinweis: Der Inhalt dieser Fragen und Antworten dient ausschließlich Informationszwecken und begründet keine Rechte und Pflichten.
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