Ihre Checkliste zum Einreichen von Nachweisen

Nachweis-Checkliste: Nichtwohngebäude von Unternehmen

Sie besitzen als Contractor, Investor oder Unter­nehmen ein be­stehendes Nichtwohngebäude

Nichtwohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweck­bestimmung über­wiegend nicht dem Wohnen dienen, bspw. Bürogebäude, Beherbergungsstätten wie Hotels, Pensionen und Gasthöfe, die einen hoteltypischen oder hotelähnlichen Nutzungscharakter aufweisen.

? Und haben Ihr Projekt ab­geschlossen? Herzlichen Glück­wunsch! Jetzt können Sie ganz einfach die Nachweise im Kundenportal „Meine KfW“ hochladen und die Aus­zahlung Ihres Zuschusses be­antragen.

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen

Bevor Sie mit der Ein­reichung starten, prüfen Sie bitte, ob diese Vor­aus­setzungen erfüllt sind:

  • Ihr Unternehmen hat das Projekt abgeschlossen.
  • Sie haben die Identifizierung er­folgreich ab­geschlossen.
  • Sie haben alle benötigten Rechnungen und Unterlagen (siehe Schritt 2) als PDF-Datei ab­gespeichert.
  • Ihre förderfähigen Gesamtkosten

    Kosten, die für die Förderung anrechenbar sind, nennen wir „förder­fähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht an­rechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merk­blatt „Heizungs­förderung für Privat­personen – Wohn­gebäude“.

    stehen fest.
  • Sie haben Ihre gBnD-ID

    gBnD-ID ist eine 15-stellige Nummer. Sie finden sie im Dokument „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“, das Sie entweder von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energie­effizienz oder Ihrem Fach­unternehmen erhalten haben.

    (Dokument „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“).
  • Die Einreichungsfrist

    Ihre genaue Einreich­frist können Sie Ihrer Zuschuss­zusage entnehmen. Diese finden Sie im Kunden­portal „Meine KfW“, wenn Sie unter dem Menü­punkt „Meine Anträge“ auf „Zu den Details“ klicken.

    für die Nachweise ist noch nicht abgelaufen.

Geschätzter Zeitaufwand

  • Die Ein­reichung dauert ca. 30 Minuten.
  • Es ist keine Zwischen­speicherung der Daten möglich. Lesen Sie die nach­folgenden Schritte sorg­fältig durch und planen Sie aus­reichend Zeit ein.

Schritt 2: Benötigte Unterlagen

Sie erfüllen alle Vor­aus­setzungen? Dann sollten Sie die folgenden Informa­tionen und Unterlagen am besten parat haben:

  • gBnD-ID: Ihre gültige ID aus dem Dokument „gewerbliche Bestätigung nach Durchführung“
  • Nachweis Ihrer Vertretungsberechtigung

    Registerauszüge oder Gesellschaftsverträge bzw. Satzungen, die Ihre Vertretungsberechtigung nachweisen. Ist das Unternehmen nicht in einem öffentlichen Register geführt, dann ist die in den Gesellschaftsverträgen beziehungsweise Satzungen geregelte Vertretungsberechtigung maßgeblich.

    für das von Ihnen vertretene Unternehmen
  • Bei einer gemein­samen Vertretungs­berechtigung: zusätzlich das Formular Vollmacht zur Antragstellung im Kundenportal „Meine KfW“ für gemeinschaftliche Vertretungsberechtigung
  • Bei Zuschuss­beträgen ab 15.000 Euro: einen Nach­weis, dass das Bank­konto, auf das der Zuschuss aus­gezahlt werden soll, dem antrag­stellenden Unter­nehmen gehört (zum Beispiel Konto­auszug, Umsatz­anzeigen oder eine Konto­bestätigung der Bank)
  • Rech­nungen: für Kauf und Install­ation der Heizungs­anlage. Die Rech­nungen müssen folgende An­gaben aufweisen:
    • Name der Zu­schuss­empfängerin oder des Zu­schuss­empfängers gemäß Zusage
    • Adresse des Investitions­objektes
    • Rechnungs­nummer
    • Rechnungs­datum
    • Rechnungs­betrag
  • Bitte reichen Sie nur Schluss­rechnungen ein (keine Teil- oder Zwischen­rechnungen). Angebote, Auftrags­bestätigungen und Quittungen werden nicht akzeptiert.

Schritt 3: Nachweise einreichen

Damit wir Ihre Unter­lagen gut lesen und be­arbeiten können, achten Sie bitte beim Er­stellen und Hoch­laden der Dateien auf folgende Kriterien:

  • Format: Reichen Sie alle Unter­lagen im PDF-Format ein. Sie können dazu einen Scanner oder eine Scan-App auf Ihrem Smart­phone oder Tablet ver­wenden. Scannen Sie idealer­weise in Grau­stufen oder schwarz-weiß.
  • Qualität: Achten Sie auf klare, gerade und vollständige Scan-Doku­mente ohne hand­schriftliche Änderungen. Die Scans dürfen nicht zu hell oder zu dunkel sein.
  • Datei­namen: Verwenden Sie aus­sagekräftige Namen (idealer­weise ein Wort) ohne Leer­zeichen, Um­laute oder Sonder­zeichen.
  • Mehr­seitige Doku­mente: Fassen Sie alle Seiten in einer PDF-Datei zu­sammen.
  • Maximale Datei­größe: Jede Datei darf maximal 10 MB groß sein. Ins­gesamt können Sie bis zu 20 MB pro Nachweis hoch­laden.
  • Hinweis bei mehr als 10 Dokumenten: Laden Sie bis zu 9 Dokumente einzeln hoch. Fassen Sie die übrigen Dokumente in einer PDF-Datei zusammen.

Sie haben Ihre Nachweis­dokumente komplett als PDF vorliegen? Dann können Sie diese jetzt hoch­laden. So funktioniert’s:

  1. Loggen Sie sich im Kunden­portal „Meine KfW" ein und gehen Sie zu „Meine Anträge“.
  2. Klicken Sie bei Ihrem Zuschuss zum Basis­antrag „Heizungs­förderung für Unter­nehmen – Nicht­wohn­gebäude" auf den Button „Zu den Details“.
  3. Folgen Sie den Schritten, die Ihnen im Kunden­portal „Meine KfW" angezeigt werden.
  4. Sobald Ihre Identifizierung erfolg­reich ab­geschlossen ist: Klicken Sie auf den Button „Nach­weise ein­reichen".

Schritt 4: Nachweise und Angaben überprüfen

Nach dem Ab­senden sind keine Änderungen mehr möglich. Bevor Sie Ihre Nach­weise abschicken:

  • Prüfen Sie auf der Zusammen­fassungs­seite alle Angaben und Dateien.
  • Alle Angaben sind korrekt und Sie haben keine wichtigen Nach­weise vergessen? Dann senden Sie Ihre Nach­weise verbindlich ab.

Schritt 5: Wie geht es weiter?

Nach dem erfolg­reichen Hoch­laden Ihrer Nach­weise:

  • Wir prüfen Ihre Unter­lagen. Bitte haben Sie etwas Geduld. Aufgrund hoher Nach­frage kann dies einige Zeit in An­spruch nehmen.
  • Sie erhalten eine E-Mail, sobald die Entscheidung im Kundenportal „Meine KfW“ abrufbar ist.
  • Tipp: Bitte behalten Sie auch Ihren Spam-Ordner im Blick.
  • Nach positiver Prüfung der Nachweis­dokumente und der Förder­voraus­setzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto Ihres Unternehmens über­wiesen, in der Regel spätestens zum Ende des Folge­monats.