Rechtlicher Hinweis

Film- und Fotoaufnahmen

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei dieser Veranstaltung Fotografen und/oder Kamerateams anwesend sein können, die den Verlauf der Veranstaltung dokumentieren. Sollten Sie mit der Speicherung oder Nutzung von Aufnahmen, bei denen Sie als einzelner Teilnehmer (ggf. mit anderen Personen) im Mittelpunkt stehen, nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte selbstständig den Fotografen und/oder Kamerateams vor Ort mit.

Die KfW Bankengruppe, d.h. alle derzeitigen und künftigen Geschäftsbereiche der KfW sowie etwaige Tochterunternehmen (derzeit: KfW IPEX-Bank GmbH, DEG und KfW Capital) behält sich vor, die Aufnahmen zu Zwecken der Werbung und Eigendarstellung ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen und zu nutzen. Im Falle Ihrer Einwilligung erstreckt sich diese insbesondere auf die Nutzung in einem deutsch- oder fremdsprachigen Internetauftritt der KfW (inklusive der angeschlossenen sozialen Plattformen wie X (ehem.Twitter), LinkedIn, Instagram und YouTube), die Einstellung in das KfW-Intranet, die Nutzung – auch als Titel – in Druckerzeugnissen wie z.B. Geschäftsberichten und Broschüren, in Präsentationen, in Downloads von Dritten aus dem KfW-Archiv, und im Falle von Videoaufnahmen auch auf die Nutzung von Standbildern und die separate Nutzung der Bild- und Tonspuren. Wir bitten jedoch um Ihr Verständnis, dass bei Aufnahmen, in denen die Veranstaltung insgesamt und nicht einzelne Teilnehmer im Mittelpunkt stehen, nicht ausge-schlossen werden kann, dass Sie (z.B. als einer unter vielen anderen) darauf zu sehen sein werden. 

Sofern die KfW Ihnen Aufnahmen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass diese Dritten (insbesondere Medienunternehmen, Social-Media-Netzwerken oder Homepages) nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Bitte beachten Sie dies auch für Aufnahmen, die Sie selbst als Teilnehmer machen. 

Compliance

Mit der Annahme der Einladung bestätigen Sie das Vorliegen eventuell erforderlicher Genehmigungen für die Teilnahme seitens Ihrer Compliance-Abteilung oder Behördenleitung.

Die KfW übernimmt die Pauschalversteuerung nach §37b EStG für diese Veranstaltung.