Eingangsbereich des Gebäudes der KFW Bank

    Bericht des Verwaltungsrats

    Sitzungen des Verwaltungsrats

    Der Verwaltungs­rat mit seinen Ausschüssen hat die Geschäfts­führung und die Vermögens­verwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durchführung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck kamen im Jahr 2021 der Verwaltungsrat, der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss und der Vergütungs­kontroll­ausschuss jeweils dreimal, der Prüfungs­ausschuss zweimal sowie der Risiko- und Kredit­ausschuss siebenmal – und aufgrund der andauernden pandemischen Situation vorwiegend virtuell im Rahmen von Telefon- bzw. Videokonferenzen – zusammen.

    Porträt Robert Habeck
    Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz

    In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über

    • den Jahres- und Konzern­abschluss der KfW 2020,
    • die Geschäfts­tätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäfts­feldern, inklusive KfW IPEX-Bank, DEG und KfW Capital,
    • die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risiko­lage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risiko­bereiche,
    • banken­aufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Banken­aufsichts­behörden, die Einhaltung der regulatorischen Kapital­anfor­derungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maßnahmen sowie mögliche Auswirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
    • die Weiterentwicklung der KfW zur digitalen Transformations- und Förder­bank für eine treib­haus­gas­neutrale ­Zukunft und eine erste Einordnung der COP-26-Beschlüsse, den Stand zum Aufbau und zur Umsetzung eines Fonds für Zukunfts­technologien von bis zu 10 Mrd. EUR, sowie
    • die Auswirkungen der andauernden pandemischen Situation bzw. der verordneten Maßnahmen und die ergriffenen Förder­maßnahmen im Rahmen der Corona-Hilfe der KfW,
    • die Aktualisierung der Leitlinien der KfW zum Umgang mit Vorhaben mit Bezug zu unkooperativen Jurisdiktionen

    zur Kenntnis.

    Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäftsfeldern mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten befasst:

    • Hinsichtlich der Aktivitäten der Inlands­förderung stand neben den Programmen der energetischen Gebäude­förderung sowie der Neu­aus­richtung der Mittel­stands­förderung weiterhin auch die Bearbeitung des bis April 2022 verlängerten Sonder­programms zur Corona-Hilfe im Vordergrund.
    • Mit Blick auf das internationale Geschäft der Förderung der Entwicklungs- und Schwellen­länder informierte sich der Verwaltungs­rat über Schwerpunktthemen der Finanziellen Zusammen­arbeit (FZ) in einem grund­sätzlich schwierigen geopolitischen Pandemie­umfeld mit unterschiedlich hoher Betroffenheit einzelner Länder. Im Geschäftsfeld der Export- und Projektfinanzierung standen mit der KfW IPEX-Bank die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure sowie die Begleitung von Infrastruktur­investitionen in Deutschland und Europa im Mittel­punkt.
    • Der Verwaltungs­rat wurde regel­mäßig über die Entwicklung des Kapital­marktes und den Stand der Refinanzierung der KfW informiert.
    • Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nach­haltig­keits­engagement der KfW Bankengruppe und wurde über die Umsetzung des Sustainable-Finance-Konzepts der KfW informiert, insbesondere die gewählten Steuerungs­ansätze über Sektor­leit­linien und auch den Aufbau eines Wirkungs­managements zur Messung des Treib­hausgas-Fußabdrucks des KfW-Portfolios.

    Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Finanz-, Ertrags- und Risiko­lage des Konzerns, die Förder­geschäfts­entwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungs­ratsvorsitz bzw. seine Vertretung wurden auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.

    Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäfts­strategie und genehmigte die Planung für das Jahr 2022. Er nahm die mehrjährige Geschäfts­strategie, die Risiko­strategie, die IT-Konzern­strategie und die IT-Strategie zur Kenntnis.

    Jedes Verwaltungs­rats­mitglied ist verpflichtet, vor der Beschlussfassung den Vorsitzenden des Verwaltungs­rats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mögliche Interessen­konflikte zu informieren.

    Im Berichts­jahr haben drei Verwaltungs­rats­mitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungs­rats­sitzungen teilgenommen.

    Mitglieder des Verwaltungs­rats nahmen im Laufe des Jahres 2021 an drei Schulungs­veranstaltungen und drei Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sach­kunde­erfordernisse gemäß Kredit­wesen­gesetz (KWG) teil.

    Ausschüsse des Verwaltungsrats

    Der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss beriet in Ausübung seiner satzungs­gemäßen Aufgaben über Vorstands­angelegen­heiten, insbesondere Nach­besetzungs­fragen, unter anderem im Zusammenhang mit der Position des Vorsitzenden des Vorstands, beschloss aktualisierte Stellen­profile für Vorstands­positionen sowie eine interimistische Geschäfts­verteilung aufgrund der zu Beginn dieses Jahres noch nicht nach­besetzten Vorstands­position Markt Inland. Zudem beschloss er gemäß regulatorischen Anforderungen Leitlinien zur Eignung der Verwaltungs- und Vorstands­mitglieder und Leitlinien zum Umgang mit Interessen­konflikten und er befasste sich mit der Förderung der Vertretung des unter­repräsentierten Geschlechts im Verwaltungs­rat. Mit den Strategischen Leitlinien für das Jahr 2022 wurde die geschäfts­politische Ausrichtung der KfW grundsätzlich bestätigt.

    Des Weiteren wurde der Ausschuss zu banken­auf­sichtlichen Themen, über die Umwandlung einer Stillen Einlage der KfW bei der KfW IPEX-Bank, die Tätigkeit der KfW Stiftung sowie zu Rechts­streitigkeiten informiert. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch, formulierte entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat und fasste zur Eignung die vorgegebenen Beschlüsse. Auch hat sich der Ausschuss mit dem Vergütungs­system für den Vorstand der KfW befasst.

    Der Vergütungs­kontroll­ausschuss befasste sich mit Vergütungs­fragen im Zusammenhang mit Vorstands­nach­besetzungen und den Berichten gemäß Instituts­vergütungs­verordnung. Er wurde über die jährliche Risiko­analyse zur Ermittlung der Risiko­trägerinnen und Risiko­träger informiert. Im Rahmen dieser Risiko­analyse hat die KfW als Einzel­institut sowie auf Gruppen­ebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf das Risiko­profil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Er überprüfte und bestätigte die Angemessenheit der Vorstands­vergütung und beriet zum System der Vergütung für den Vorstand der KfW. Zudem wurde über die gruppen­weite Vergütungs­strategie und die Bemessungs­grundlagen der variablen Vergütung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.

    Der Risiko- und Kreditausschuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlage­pflichtigen Kredit­engagements und Beteiligungen, Organ­kredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittel­auf­nahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swap­geschäfte und befasste sich mit der Risiko­lage und der Wirksamkeit des Risiko­management­systems. Ferner wurde unter anderem auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern, Regionen und Branchen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken in relevanten Tätigkeits­bereichen, Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Risiko­kultur, mögliche Auswirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben, das Risiko­profil von Finanzierungen in bestimmten Sektoren sowie das Vergütungs­system, insbesondere im Hinblick auf die Instituts­vergütungs­verordnung, eingegangen. Mit der Berichterstattung über Schatten­bank­unternehmen und der Aktualisierung der Leitlinien zum Umgang mit Finanzierungen in unkooperativen Ländern setzte er sich auseinander. Umfassend behandelt wurden auch die aktuellen Entwicklungen im Verlauf der Corona-Pandemie und deren Auswirkungen auf die Risiko­lage der KfW, insbesondere im Hinblick auf die Risiko­tragfähigkeit der KfW und die Entwicklung der Kreditrisiken in besonders betroffenen Ländern und Sektoren.

    Weiterhin hat sich der Ausschuss umfassend mit dem Prozess der Umwelt- und Sozial­verträglich­keits­prüfungen sowie der Nachhaltig­keit von Finanzierungen aus­einander­gesetzt, beispielsweise auf Grundlage der Ergebnisse des Mappings der Sustainable Development Goals (SDG). Er befasste sich mit Ergebnissen und wesentlichen Einfluss­faktoren der Nachhaltig­keits­ratings der KfW bei Rating­agenturen sowie mit dem Status quo und dem weiteren Vorgehen bei der Paris-kompatiblen Sektor­steuerung. Auch die regulatorischen Kapital­anforderungen an die KfW und insbesondere die sich aus Basel IV ergebenden Anforderungen wurden wieder­holt erörtert und diskutiert. Schließlich befasste sich der Ausschuss mit der Risiko­strategie einschließlich der Kapital­planung für die kommenden Geschäfts­jahre.

    Der Prüfungs­ausschuss befasste sich mit dem Rechnungs­legungs­prozess, der Vermögens-, Finanz- und Ertrags­lage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2020. Zur Fest­stellung des Jahres­abschlusses 2020 sowie zur Bestellung des ­ für das Jahr 2022 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risiko­management­systems, des Internen Kontroll­systems (IKS) und des Internen Revisions­systems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängigkeit und Qualität des Abschluss­prüfers, bestimmte Schwer­punkte für die Jahres­abschluss­prüfung 2021 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahres­abschluss­prüfung 2021 (Teil­prüfungs­bericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungs­plan der Internen Revision für das Jahr 2022 zu. Er begleitete banken­aufsichtliche Themen und beschäftigte sich eingehend mit den Prüfungen der Banken­aufsicht und den hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekten zur Behebung der Feststellungen.

    Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungsrat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

    Personalien

    Im Berichts­zeitraum ist Herr Dr. Bräunig zum 31.10.2021 in den Ruhestand getreten und damit aus dem Vorstand ausgeschieden. Frau Dr. Hengster ist auf eigenen Wunsch zum 31.12.2021 aus dem Vorstand der KfW ausgeschieden. Der Verwaltungsrat dankt Herrn Dr. Bräunig und Frau Dr. Hengster für ihre engagierte Tätigkeit. Der Verwaltungsrat hat – auf Vorschlag des Präsidial- und Nominierungs­ausschusses – Frau Christiane Laibach am 24.03.2021 mit Wirkung zum 01.06.2021 zum Mitglied des Vorstands und Herrn Stefan Wintels am 23.06.2021 mit Wirkung zum 01.10.2021 zum Vorsitzenden des Vorstands der KfW bestellt sowie am 16.12.2021 Frau Melanie Kehr mit Wirkung zum 01.09.2022 in den Vorstand wiederbestellt.

    Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 KfW-Gesetz habe ich als Bundes­minister für Wirtschaft und Klima­schutz für das Jahr 2022 den Vorsitz im Verwaltungs­rat von meinem Kollegen Christian Lindner, Bundes­minister der Finanzen, übernommen.

    Neu in den Verwaltungs­rat eingetreten ist zum 06.01.2021 Rainer Neske. Robert Feiger, Reiner Hoffmann, Stefan Körzell, Dr. Joachim Lang, Dr. Hans-Walter Peters und Helmut Schleweis sind zu diesem Datum wiederbestellt worden. Zum 11.05.2021 hat Edith Sitzmann ihr Mandat niedergelegt, Dr. Danyal Bayaz ist zum 08.10.2021 in den Verwaltungsrat bestellt worden. Zum 19.11.2021 schied Johannes Kahrs aus dem Verwaltungs­rat aus, am 08.12.2021 folgten Peter Altmaier, Julia Klöckner, Heiko Maas, Dr. Gerd Müller, Andreas Scheuer und Olaf Scholz, Sören Bartol schied zum 13.12.2021 aus und Michael Theurer zum 15.12.2021. Am 08.12.2021 sind Annalena Baerbock, Dr. Robert Habeck, Steffi Lemke, Christian Lindner, Cem Özdemir und Dr. Volker Wissing in den Verwaltungs­rat eingetreten. Zum Jahresende 2021 schieden Doris Ahnen, Dr. Holger Bingmann, Verena Göppert, Olav Gutting, Peter Strobel und Heike Taubert aus. Der Verwaltungs­rat dankt den ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.

    Turnus­gemäß sind zum 31.12.2021 ausgeschieden und wieder­bestellt worden: Andrea Kocsis, Holger Schwannecke und Dr. Martin Wansleben (jeweils zum 01.01.2022). Neu in den Verwaltungsrat wurden per 01.01.2022 bestellt: Dr. Andreas Dressel, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Dr. Dirk Jandura, Dietmar Strehl und Michael Richter. Nach dem Berichtszeitraum zum 13.01.2022 sind Katharina Beck, Verena Hubertz, Achim Post und Frank Schäffler neu in den Verwaltungsrat eingetreten.

    Jahresabschluss

    Die für das Geschäfts­jahr 2021 letztmalig zum Abschluss­prüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres­abschluss, den Konzernabschluss sowie den zusammen­gefassten Lagebericht zum 31.12.2021 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk versehen. Der Jahres­abschluss der KfW wurde nach den Vorschriften des HGB, der Konzern­abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

    Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresab­schluss in der Sitzung am 06.04.2022 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungs­ausschuss genehmigt sowie den Konzern­abschluss gebilligt.

    Frankfurt am Main, 6. April 2022

    Der Verwaltungsrat

    Vorsitzender

    Rechtlicher Hinweis:
    Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2021 basieren auf dem Finanz­bericht 2021 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2021 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanzbericht 2021 der KfW Vorrang.