Antrag, Formulare, Merkblätter

Programmnummer 174  Kredit

In vier Schritten zum KfW-Studienkredit - so geht's:

Schritt 1

Infoboxanker

Sie können Ihren Antrag 3 Monate im Voraus stellen. Also zum Beispiel für Ihren Studienbeginn im Oktober schon ab 1. Juli. So sichern Sie frühzeitig die Finanzierung Ihrer Lebenshaltungskosten.

Prüfen Sie, ob Ihre Hochschule "förderfähig" ist, d. h. ein Studium dort gefördert werden kann.
Förderfähige Hochschulen

Füllen Sie den Antrag am Bildschirm aus. Das passende Kreditangebot wird Ihnen sofort angezeigt ("Rahmendarlehensangebot").
zum Online-Antrag

Schritt 2

Drucken Sie bitte den Antrag und das Rahmendarlehensangebot aus. Bitte noch nicht unterschreiben! Erst überprüft ein KfW-Vertriebspartner Ihre Angaben und dabei auch Ihre Unterschrift.

Wenn Sie bereits in einem höheren Semester studieren, wird automatisch das 
Formblatt "Leistungsnachweis" (PDF, 1,5 MB, nicht barrierefrei) mit ausgedruckt. 

Schritt 3

Gehen Sie mit Ihren vollständigen Antragsunterlagen zu einem KfW-Vertriebspartner. Diese Antragsunterlagen benötigen Sie:

Der Vertriebspartner berät Sie, überprüft Ihre Angaben und nimmt Ihre Unterschrift auf dem Vertragsangebot entgegen. Zudem prüft er Ihre Identität nach den Geldwäschevorschriften. Dann schaltet er Ihren Online-Antrag frei und leitet Ihre Antragsunterlagen postalisch an die KfW weiter.

Schritt 4

Die KfW entscheidet über Ihren Kredit und teilt Ihnen das Ergebnis umgehend mit. Sie erhalten die Darlehensbeträge monatlich im Voraus auf Ihr Girokonto. Ihr Darlehenskonto verwalten Sie über das Online-Banking (Online-Kreditportal) der KfW. PIN und TAN dafür werden Ihnen zugeschickt. Im Online-Kreditportal gibt es einen elektronischen Postkorb, in den alle Informationen zu Ihrem Darlehen eingestellt werden. Daneben finden Sie dort eine Reihe von Funktionalitäten, z. B. Änderung des monatlichen Darlehensbetrages, Mitteilung über Änderung der Anschrift, Änderung des Tilgungsplans usw.

Hinweis für Studierende an Fachhochschulen

Fachhochschulstudiengänge beginnen am 1. September. Wenn Sie Ihren KfW-Studienkredit zum 1. September beantragen - also nicht erst ab 1. Oktober, entsprechend dem Semesterbeginn an Universitäten - zählt der Zeitraum vom 1. bis 30. September als Ihr erstes finanziertes Fördersemester. Dies wirkt sich jedoch nicht nachteilig aus, da die Förderungshöchstdauer von 14 Semestern bei Fachhochschulstudiengängen in der Regel nicht ausgeschöpft wird.

Studienbescheinigung

Während der gesamten Auszahlungsphase erfassen Sie bitte zu Beginn jedes neuen Semesters die Daten Ihrer aktuellen Studienbescheinigung im Online-Banking und drucken das Nachweisprotokoll aus. Die Studienbescheinigung und das Protokoll legen Sie dann einem Vertriebspartner vor, der die Daten online frei schaltet. Die Fristen für diese "Rückmeldung" sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.

Dies ist Voraussetzung dafür, dass Ihr Kredit im neuen Semester weiter ausgezahlt wird.

Login zum Online-Banking (Online-Kreditportal)

Online-Banking

Nutzungsbedingungen für das KfW-Online-Banking  (PDF, nicht barrierefrei)
Hinweise zur sicheren Nutzung des KfW-Online-Kreditportals für Kreditnehmer (PDF, nicht barrierefrei) 
Bestellnummer 600 000 1550

Formulare

Leistungsnachweis

Formblatt Leistungsnachweis (PDF, 1,5 MB, nicht barrierefrei)
Formularnummer 600 000 1570

Einmalig im Studium, zum Ende des 5. bzw. 6. Fördersemesters, benötigt die KfW von Ihnen einen Nachweis über Ihre Studienleistungen. Auf dem Formblatt "Leistungsnachweis" bestätigt Ihre Hochschule Ihren Leistungsstand je nach Studiengang, z. B. in Form von ECTS-Punkten (ECTS=European Credit Transfer System). Alternativ können Sie auch eine Kopie Ihres Vordiploms oder Ihrer Zwischenprüfungszeugnisse beifügen.

Bitte füllen Sie das Formblatt aus, tragen Sie die Art des Leistungsnachweises ein, unterzeichnen Sie es und fügen Sie ggf. die Kopien bei. Ihren vollständigen Leistungsnachweis senden Sie direkt an die KfW.

KfW Bankengruppe
Niederlassung Bonn
53170 Bonn

Bitte beachten Sie folgende Fristen für die Übersendung Ihres Leistungsnachweises an die KfW (jeweils zum 31. März und 30. September)

  • spätestens am Ende des 5. Fördersemesters: für Studiengänge an Fachhochschulen und Bachelorstudiengänge an Fachhoschschulen und Universitäten
  • spätestens am Ende des 6. Fördersemesters: für alle anderen Studiengänge an Universitäten

Wenn Sie den KfW-Studienkredit im fortgeschrittenen Studium erstmalig beantragen, legen Sie den Leistungsnachweis bitte bereits mit Ihrem Antrag auf einen KfW-Studienkredit einem Vertriebspartner vor.

Merkblätter

Informationsblätter

Informationen zum Abschluss einer Ergänzungsvereinbarung zum Kreditvertrag über einen KfW-Studienkredit mit Verbrauchern im Fernabsatz zwecks Erhöhung des Kreditbetrags
Bestellnummer 600 000 1089 

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