Unter dem Begriff "zahlbare Rückstände" sind Rückstände zu verstehen, die bereits fällig sind, aber bisher nicht gezahlt wurden und für die keine Stundungsvereinbarung getroffen wurde. Diese Rückstände können durch Rücklastschriften entstanden sein oder dadurch, dass der KfW kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
Wenn Sie mit uns eine abweichende Regelung zur Rückzahlung Ihres Darlehens getroffen haben, kann es gegebenenfalls zu einer anderen Anrechnung der Geldeingänge führen. In diesem Fall können "zahlbare Rückstände" auf Ihrem Kontoauszug angezeigt werden, die durch die abweichende Rückzahlungsvereinbarung beglichen werden (Beispiel: Sie haben vereinbart, die Rückzahlungsraten zu überweisen).
Der Unterschied der Rubriken "zahlbare Rückstände" und "Summe der zahlbaren Rückstände" besteht lediglich darin, dass Sie bei "zahlbare Rückstände" die Einzelposten sehen, während Sie bei der "Summe der zahlbaren Rückstände" die Rückstände in einer Summe angezeigt bekommen.
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