KfW-ifo-Kredithürde
Zur Konstruktion und Interpretation der KfW-ifo-Kredithürde
Die Kredithürde wird im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen seit 2017 nach einer Überarbeitung der Methodik vierteljährlich erhoben. Die Kredithürde gibt den Prozentanteil der Unternehmen an, die das Bankverhalten in Kreditverhandlungen als „restriktiv“ einordnen. Um zu gewährleisten, dass die Einschätzung der Kreditvergabebereitschaft der Banken auf originären Erfahrungen der Firmen beruht, werden dazu nur diejenigen Unternehmen befragt, die zuvor angeben, in den vergangenen drei Monaten Kreditverhandlungen mit Banken geführt zu haben. Die Entwicklung dieses Anteils kann wiederum als Indikator für Veränderungen der Nachfrage nach Bankkrediten interpretiert werden.
Für die Indikatoren der KfW-ifo-Kredithürde erfolgt die Auswertung der Befragungsergebnisse differenziert nach Größenklassen und Sektoren. Dazu werden monatlich rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Großhandel, Einzelhandel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
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