Meldung vom 26.06.2025 / KfW, Inlandsförderung

Letzter Schritt des Förderfahrplans in der KfW-Heizungsförderung umgesetzt: Ab sofort digitale Nachweiseinreichung auch für kommunale Kunden

Zum heutigen 26. Juni 2025 hat die KfW den letzten Schritt ihres Förderfahrplans in der Heizungsförderung wie geplant umgesetzt: Ab sofort können auch Kommunen, die eine Zuschusszusage für den Kauf und Einbau klimafreundlicher Heizungen in Wohn- oder Nichtwohngebäuden von der KfW erhalten und die Maßnahme bereits beendet haben, die für die Prüfung und Auszahlung erforderlichen Nachweise digital im Online-Kundenportal der Förderbank einreichen.

Unter Meine KfW steht damit nun allen privaten, gewerblichen und kommunalen Kundengruppen ein vollständig digitaler, weitestgehend automatisierter Online-Prozess für die Beantragung, Zusage, Nachweiseinreichung und Prüfung in der Heizungsförderung zur Verfügung.

Grundsätzlich gilt: Für alle Kunden – gewerblich, privat oder kommunal -, die eine Zuschusszusage zur Förderung ihres Heizungsaustauschs von der KfW erhalten haben, sind die Fördermittel mit der Zusage verbindlich reserviert. Für die Umsetzung der Maßnahme haben sie 36 Monate ab Zusagedatum Zeit. Für die Auszahlung der Förderung nach Abschluss der Maßnahmenumsetzung müssen die erforderlichen Nachweise innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung digital bei der KfW eingereicht werden.

Nach positiver Prüfung der Nachweisdokumente und der Fördervoraussetzungen durch die KfW wird der Zuschuss auf das Bankkonto des Kunden oder der Kundin überwiesen. Das erfolgt in der Regel spätestens zum Ende des Folgemonats der Nachweisprüfung.

Die KfW hatte am 27. Februar 2024 mit der schrittweisen Umsetzung des Förderfahrplans für die Heizungsförderung begonnen. Im Jahr 2024 hat sie knapp 227.000 Anträge mit einem Volumen von insg. 3,3 Mrd. EUR zugesagt. Im ersten Quartal 2025 kamen rd. 88.000 weitere Zusagen über insg. 1,2 Mrd. EUR hinzu. Etwa 80 Prozent aller Zusagen entfallen 2025 auf Wärmepumpen. Seit Start der Nachweiseinreichung Ende September 2024 wurden per 31.3.2025 rund 120.000 Nachweise eingereicht und von der KfW zur Auszahlung angewiesen.

Alle Informationen zur KfW-Heizungsförderung gibt es unter www.kfw.de/heizung

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Christine Volk

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