Meldung vom 23.09.2016 / KfW, DEG, KfW Entwicklungsbank

Wasserkraft auf dem Balkan

Die KfW Bankengruppe wird oftmals im Zusammenhang mit der Zahl von 2.700 geplanten neuen Wasserkraftwerken in Südosteuropa genannt. Darüber liegen der KfW keine näheren Kenntnisse vor. Nach unseren Informationen stammt der Großteil der Planungen für neue Wasserkraftwerke in der Region aus der Zeit der Sozialistischen Republik Jugoslawien. Wir gehen davon aus, dass nur ein sehr kleiner Teil dieser Planungen nach heutigen ökologischen, ökonomischen und technischen Standards tatsächlich realisiert werden kann.

Die KfW Bankengruppe finanziert aktuell mit dem Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank und ihrem Tochterunternehmen DEG in Südosteuropa insgesamt 6 neue Wasserkraftwerke/Laufwasserkraftwerke. Eine Bedrohung der Naturlandschaften geht durch die von der KfW finanzierten bzw. geplanten Finanzierungen für Wasserkraftwerke nicht aus. Die KfW hält grundsätzlich mindestens alle international üblichen Standards ein und prüft alle Vorhaben umfassend, insbesondere auf ihre Umwelt- und Sozialverträglichkeit. In Südosteuropa werden durch die KfW darüber hinaus die Prinzipien der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu Grunde gelegt, die deutlich höhere naturschutzfachliche Anforderungen als z. B. die Weltbank-Standards beinhaltet.

Vertiefend zu den einzelnen Projekten:

Konkret handelt es sich bei den vom Geschäftsbereich KfW Entwicklungsbank finanzierten neuen Wasserkraftwerke in Südosteuropa um die beiden folgenden Vorhaben:

Bosnien und Herzegowina – Laufwasserkraftanlage Janjici (14 MW): Der Flussabschnitt wird bereits intensiv genutzt (u.a. Landwirtschaft, Verkehrskorridor), so dass die ökologische Wertigkeit bereits eingeschränkt ist. Kein Schutzgebiet ist betroffen. Es liegt eine umfassende Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie vor, die keine grundsätzlichen Einwände gegen das Vorhaben beinhaltet. Mit einer Vielzahl an Kompensationsmaßnahmen kann das Vorhaben realisiert und die Beeinflussung der Umwelt in akzeptablen Grenzen gehalten werden.

Bosnien und Herzegowina – Pumpspeicherkraftwerk Vrilo (66 MW): Sehr geringe Teile des Vorhabens liegen in einem sogenannten Ramsar-Schutzgebiet. Gegenwärtig werden durch ein mittels eines internationalen Bieterverfahrens ausgewählten Konsortiums u.a. umfangreiche ökologische Grundlagendaten erhoben. Diese Daten bilden zusammen mit der bereits vorliegenden Umwelt- und Sozialverträglichkeitsstudie die Grundlage für die Entscheidung, ob das Projekt umgesetzt werden kann und welche ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ggf. vorzusehen sind. Die Umweltauswirkungen werden insofern so gering als möglich gehalten. Es erfolgt eine umfassende Güterabwägung.

DEG-Vorhaben:

Bei den DEG finanzierten Vorhaben in Mazedonien handelt sich um sehr kleine Laufwasserkraftwerke, jeweils ohne größeren Stausee mit einer Leistung von 0.6 MW bis 1.4 MW.

Bei allen realisierten Projekten wurden Umweltverträglichkeitsstudien angefertigt. Bei den Vorhaben, bei denen eine Beeinflussung von Schutzgebieten durch die Projektumsetzung erfolgte, liegt ein Einvernehmen mit den Genehmigungsbehörden sowie der Nationalparkverwaltung vor. Die flächenmäßige Beeinflussung der Schutzgebiete ist sehr klein.

Investitionen in Schutzgebieten sind nicht grundsätzlich ausgeschlossen (siehe IFC Performance Standard 6 Kapitel 20). Sie erfordern jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht, da durch die Ausweisung als Naturschutzgebiet möglicherweise eine höhere Biodiversität zu erwarten ist. In jedem Fall wird der Einzelfall geprüft, speziell in Bezug auf besonders schützenswerte Habitate ("Natural or Critical Habitats" – siehe Performance Standard 6) und der Wirkung der Investition auf diese. Bei der Prüfung dieser Vorhaben muss eine Abstimmung mit den Naturschutzbehörden vorgenommen werden und deren Genehmigung sicher gestellt sein. Bei den Laufwasserkraftwerken in Mazedonien wurde die Behörden konsultiert und das Vorgehen abgesprochen.

Kontakt

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Dr. Charis Pöthig

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