Themenbühne Bericht des Verwaltungsrats

    Bericht des Verwaltungsrats

    Sitzungen des Verwaltungsrats

    Der Verwaltungsrat mit seinen Aus­schüssen hat die Geschäfts­führung und die Vermögens­verwaltung der KfW laufend überwacht. Die erforderlichen Beschlüsse über die Gewährung von Finanzierungen und die Durch­führung sonstiger Geschäfte nach KfW-Gesetz und -Satzung wurden gefasst. Zu diesem Zweck tagten im Jahr 2017 der Verwaltungs­rat und der Prüfungs­ausschuss jeweils dreimal, der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss fünfmal, der Vergütungs­kontroll­ausschuss viermal sowie der Risiko- und Kredit­ausschuss siebenmal.

    Porträt Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie
    Peter Altmaier, Bundesminister für Wirtschaft und Energie

    In den Sitzungen nahm der Verwaltungsrat die Informationen des Vorstands über

    • den Jahres- und Konzernabschluss der KfW 2016,
    • die Geschäftstätigkeit und aktuelle Entwicklungen in den einzelnen Geschäfts­feldern, inkl. KfW IPEX-Bank GmbH und DEG,
    • die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns im Allgemeinen und im Besonderen über sensitive Risiko­bereiche wie zum Beispiel das Schiffsportfolio sowie politische Risiken einschließlich etwaiger Auswirkungen des Austritts Großbritanniens aus der EU,
    • die Bedeutung der Digitalisierung für die KfW und deren Aktivitäten, um die sich ergebenden Chancen zu nutzen,
    • bankenaufsichtliche Themen der KfW, aktuelle Abstimmungen mit den Banken­aufsichts­behörden, insbesondere zur Einhaltung der regulatorischen Kapital­anforderungen, abgeschlossene und laufende Prüfungen, die hieraus abgeleiteten Maß­nahmen sowie mögliche Aus­wirkungen künftiger regulatorischer Veränderungen,
    • den aktuellen Status des Großprojekt­portfolios, insbesondere zum Stand der Erneuerung der Finanz­architektur (unter anderem Projekt „SAPFin“),
    • die Modernisierung und Neuausrichtung der IT sowie die Verbesserungs­maßnahmen im Bereich des Zahlungs­verkehrs vor dem Hintergrund der in diesen Bereichen zu Tage getretenen Defizite,
    • die Geschäfts- und Risikostrategie, die IT-Konzern­strategie und die IT-Strategie der KfW für das Jahr 2018

    zur Kenntnis.

    Der Verwaltungsrat hat der Gründung einer Beteiligungsgesellschaft als Tochtergesellschaft zum Zweck verstärkter Wagniskapital- und Beteiligungs­finanzierungs­aktivitäten zugestimmt. Die KfW soll mit dem Ausbau der inländischen Beteiligungs­finanzierung einen substanziellen Beitrag zur Verringerung der Angebotslücke in der Start-up- und Wachstums­phase bei Anschluss- und Wachstums­finanzierungen unter Verwendung von Mitteln des ERP-Sondervermögens leisten.

    Darüber hinaus hat sich der Verwaltungsrat auf der Grundlage der jeweiligen Berichterstattung des Vorstands zu den einzelnen Geschäfts­feldern mit folgenden inhaltlichen Schwer­punkten in seinen Sitzungen befasst:

    • Bezüglich der Aktivitäten in der Inlandsförderung diskutierte der Verwaltungsrat über die Umorganisation des Förderbereichs und detailliert den Ausbau der Beteiligungs­finanzierung, das Engagement im Rahmen des Klima- und Umweltschutzes und der Energieeffizienz sowie die Weiter­entwicklung der Innovations­förderung im Bereich der Digitalisierung.
    • Mit Blick auf das Geschäftsfeld Förderung der Entwicklungs- und Schwellenländer beriet der Verwaltungsrat über Schwerpunkt­themen der Finanziellen Zusammen­arbeit (FZ), den geplanten Ausbau der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unter Nutzung zusätz­licher Haushalts­mittel des Bundes, die Krisen- und Flüchtlingshilfe, die Umsetzung der Afrika-Initiativen der Bundes­regierung, die Initiativen im Rahmen des Klima­schutzes sowie über Geschäfts­ausrichtung und -ergebnisse der DEG.
    • Hinsichtlich der KfW IPEX-Bank GmbH bzw. des Geschäfts­feldes Export- und Projektfinanzierung stand die Begleitung deutscher bzw. europäischer Investoren und Exporteure im Mittelpunkt. Weiterhin wurde über die künftige strategische Ausrichtung, die Kapital­ausstattung und die Geschäfts­ergebnisse der KfW IPEX-Bank GmbH beraten.
    • Der Verwaltungsrat wurde regel­mäßig über die Entwicklung des Kapitalmarktes und den Stand der Refinan­zierung der KfW informiert. Im immer stärker werdenden Green-Bond-Markt nimmt die KfW weiterhin eine führende Rolle ein und leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des Markt­segmentes „Sustainable Finance“.
    • Des Weiteren überwachte der Verwaltungsrat das Umwelt- und Nachhaltigkeitsengagement der KfW Bankengruppe.

    Der Verwaltungsrat wurde in den Sitzungen sowie quartalsweise auch schriftlich über die Vermögens-, Ertrags- und Risikolage des Konzerns, die Fördergeschäfts­entwicklung und die Tätigkeit der Internen Revision informiert. Der Verwaltungsrats­vorsitz bzw. seine Vertretung wurde auch zwischen den Sitzungen vom Vorstand über wesentliche Entwicklungen der Bank informiert.

    Der Verwaltungsrat diskutierte die Schwerpunkte der Geschäftsstrategie – insbesondere auf den Gebieten Klima­wandel und Umwelt, Globalisierung, Innovation und Mittelstand – einschließlich der Aktivitäten der KfW in Europa. Die Planung für das Jahr 2018 wurde vom Verwaltungs­rat genehmigt, die mehrjährige Geschäfts­strategie, die Risikostrategie, die IT-Konzernstrategie und die IT-Strategie zur Kenntnis genommen.

    Jedes Verwaltungsratsmitglied ist verpflichtet, vor der Beschluss­fassung den Vorsitzenden des Verwaltungs­rats bzw. des jeweiligen Ausschusses über mög­liche Interessen­konflikte zu informieren. Infolge­dessen gab es im Berichts­jahr im Risiko- und Kredit­ausschuss Fälle von Stimm­enthaltungen oder Nichtmitwirkung an Beschlüssen.

    Im Berichtsjahr haben zehn Verwaltungsratsmitglieder an weniger als der Hälfte der Verwaltungsrats­sitzungen teilgenommen. Im Präsidial- und Nominierungs­ausschuss hat ein Mitglied an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Gleiches gilt für den Vergütungs­kontrollausschuss und den Prüfungsausschuss. Im Risiko- und Kreditausschuss haben zwei Mitglieder an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen.

    Mitglieder des Verwaltungsrats nahmen im Laufe des Jahres 2017 an drei Schulungs­veranstaltungen und drei Einzelschulungen zur Erlangung und zum Erhalt der Sachkunde­erfordernisse gemäß Kreditwesen­gesetz (KWG) teil. Ferner wurde eine Schulung für Mitarbeiter von Verwaltungsrats­mitgliedern durchgeführt.

    Ausschüsse des Verwaltungsrats

    Der Präsidial- und Nominierungs­ausschuss beriet in Ausübung seiner satzungs­gemäßen Aufgaben über Vorstands­angelegenheiten und sprach Empfehlungen an den Verwaltungsrat zur Bestellung bzw. Wieder­bestellung von Herrn Prof. Dr. Joachim Nagel und Frau Dr. Ingrid Hengster sowie zur Bestimmung von Herrn Dr. Günther Bräunig zum Stellvertretenden Vorstands­vorsitzenden bzw. zum Vorstands­vorsitzenden der KfW aus. Auch über die Entscheidung, künftig eine alleinige Zuständig­keit für die IT auf Vorstands­ebene zu etablieren, wurde beraten. Des Weiteren wurde er zu banken­aufsichtlichen Themen und über die KfW Stiftung informiert. Über den Sach­stand der Groß­projekte und die Optimierung der Zahlungs­verkehrssysteme der KfW wurde mit dem Vorstand diskutiert. Der Ausschuss sprach eine Empfehlung an den Verwaltungs­rat zur Gründung einer Tochter­gesellschaft zum Zweck verstärkter Wagniskapital- und Beteiligungs­finanzierungs­aktivitäten aus. Er führte die Evaluierung der Organe der KfW durch und formulierte ent­sprechende Empfehlungen an den Verwaltungsrat. Zudem wurde er über Rechts­streitigkeiten und Bau­vorhaben informiert.

    Der Risiko- und Kredit­aus­schuss behandelte die nach KfW-Gesetz und -Satzung vorlage­pflichtigen Kredit­engagements und Beteiligungen, Organkredite, den Rahmen für die zur Refinanzierung der KfW erforderlichen Mittelaufnahmen sowie die für deren Absicherung notwendigen Swap­geschäfte und befasste sich mit der Risiko­lage und der Wirksamkeit des Risiko­management­systems. Ferner wurde unter anderem auf das Exposure der KfW in einzelnen Ländern und Regionen, die Entwicklung und Bewertung politischer Risiken inkl. des Austritts Großbritanniens aus der EU, die ODA-Anrechnungs­systematik, die Neu­aufstellung der Beteiligungs­finanzierung, die möglichen Aus­wirkungen aktuell diskutierter regulatorischer Vorhaben sowie das Risikoprofil des Geschäfts­feldes der Export- und Projekt­finanzierung eingegangen. Auch über die Ergebnisse von Prüfungen der Bundes­bank und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte, die Gespräche mit der Bundes­anstalt für Finanz­dienstleistungs­aufsicht (BaFin) und die regulatorischen Kapital­anforderungen an die KfW wurde berichtet und diskutiert. Schließlich befasste sich der Aus­schuss mit den ersten risiko­relevanten Ergebnissen der Jahres­abschluss­prüfung 2017 sowie der Risiko­strategie einschließlich der Kapital­planung für die kommenden Geschäftsjahre.

    Der Prüfungs­ausschuss befasste sich mit dem Rechnungs­legungs­prozess, der Vermögens- und Ertrags­lage der KfW, den Berichten der Internen Revision, der Compliance sowie dem Jahresabschluss der KfW Bankengruppe 2016. Zur Feststellung des Jahresabschlusses 2016 sowie zur Bestellung des Abschluss­prüfers für das Jahr 2018 sprach er entsprechende Empfehlungen an den Verwaltungs­rat aus. Er befasste sich anhand von Informationen des Vorstands mit der Wirksamkeit des Risiko­management­systems, des Internen Kontrollsystems (IKS) und des Internen Revisions­systems. Zusätzlich befasste er sich mit der Unabhängig­keit des Abschlussprüfers, bestimmte Schwerpunkte für die Jahres­abschluss­prüfung 2017 und setzte sich mit den ersten Ergebnissen der Jahres­abschluss­prüfung 2017 (Teilprüfungsbericht I) auseinander. Der Ausschuss stimmte dem Prüfungs­plan der Internen Revision für das Jahr 2018 zu. Er wurde über banken­aufsichtliche Themen, insbesondere die Prüfungen der Bundes­bank und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen und Projekte, sowie über die laufenden Groß­projekte informiert und befasste sich in mehreren Sitzungen intensiv mit einem Zahlungs­verkehrsvorfall, beauftragte hierzu eine Sonder­untersuchung durch einen Wirtschafts­prüfer und besprach ausführlich den durch die KfW und den Prüfer entwickelten Maßnahmen­plan zu den Zahlungs­verkehrs­systemen der KfW und deren Optimierung.

    Der Vergütungs­kontroll­ausschuss befasste sich mit Vergütungs­fragen und der Umsetzung der Instituts­vergütungs­verordnung ab 2018. Er wurde unter anderem über das Vergütungs­system für die Mit­arbeiterinnen und Mitarbeiter der KfW sowie dessen künftige Ausge­staltung einschließlich des neuen Ziel­vereinbarungs- und Beurteilungs­systems sowie die Risiko­analyse zur Ermittlung der Risiko­trägerinnen und Risiko­träger informiert. Im Rahmen dieser Risiko­analyse hat die KfW als Einzelinstitut sowie auf Gruppenebene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu identifizieren, deren berufliche Tätig­keit sich wesentlich auf das Risiko­profil des Instituts bzw. der Gruppe auswirken kann. Zudem wurde über die gruppen­weite Vergütungs­strategie beraten.

    Die Vorsitzenden der Ausschüsse haben dem Verwaltungs­rat regelmäßig über die Arbeit der Ausschüsse berichtet.

    Personalien

    Der Verwaltungsrat hat im Berichts­zeitraum Herrn Prof. Dr. Joachim Nagel zum 01.11.2017 neu in den Vorstand bestellt und Frau Dr. Ingrid Hengster zum 01.04.2018 in den Vorstand wieder­bestellt. Herr Dr. Norbert Kloppenburg ist zum 31.10.2017 in den Ruhe­stand getreten, Herr Dr. Ulrich Schröder auf eigenen Wunsch zum 31.12.2017, damit sind sie aus dem Vorstand ausge­schieden. Herr Dr. Günther Bräunig wurde zum 01.09.2017 zum Stellvertretenden Vorstands­vorsitzenden und zum 01.01.2018 zum Vorstands­vorsitzenden der KfW bestimmt. Der Verwaltungs­rat dankt Herrn Dr. Kloppen­burg für die 28-jährige engagierte Tätig­keit für die KfW. Am 25. März 2018 verstarb Herr Dr. Schröder nach schwerer Krank­heit im Alter von 66 Jahren. Herr Dr. Schröder hat sich stets mit großer Energie, Disziplin und Sorg­falt für das Wohl der KfW eingesetzt. Der Verwaltungs­rat ist ihm für die fast neun­jährige engagierte Tätig­keit als Vorstands­vorsitzender dankbar.

    Gemäß § 7 Absatz 1 Nummer 1 KfW-Gesetz hatte die damalige Bundes­ministerin für Wirt­schaft und Energie, Brigitte Zypries, für das Jahr 2018 den Vorsitz im Verwaltungs­rat von mir als damaligem Bundes­minister der Finanzen über­nommen.

    Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind im Jahr 2017 Dr. Holger Bingmann, Volker Bouffier, Dr. Louis Hagen, Andreas Ibel, Dr. Joachim Lang, Lutz Lienenkämper, Edith Sitzmann und Brigitte Zypries. Im Jahr 2017 schieden Kerstin Andreae, Anton F. Börner, Hans-Dieter Brenner, Alexander Dobrindt, Georg Fahrenschon, Dr. Markus Kerber, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Wolfgang Schäuble, Andreas Schmitz, Peter-Jürgen Schneider, Dr. Frank-Walter Steinmeier, Prof. Dr. Georg Unland und Dr. Norbert Walter-Borjans aus dem Verwaltungs­rat aus. Turnus­gemäß sind zum 31.12.2017 ausgeschieden und zum 01.01.2018 wieder­bestellt worden: Robert Feiger, Reiner Hoffmann, Stefan Körzell und Dr. Joachim Lang.

    Neu in den Verwaltungsrat eingetreten sind zum 01.01.2018 Dr. Hans-Walter Peters, Dr. Johannes-Jörg Riegler und Helmut Schleweis, zum 02.02.2018 Herr Reinhold Hilbers, zum 01.03.2018 Dr. Bruno Holl­nagel sowie Dr. Florian Toncar, zum 02.03.2018 Herr Dr. Matthias Haß und zum 14.03.2018 Julia Klöckner, Heiko Maas, Andreas Scheuer, Olaf Scholz und Svenja Schulze. Zum 14.03.2018 sind aus dem Verwaltungs­rat ausgeschieden Sigmar Gabriel, Hubertus Heil, Dr. Barbara Hendricks, Christian Schmidt und Brigitte Zypries. Der Verwaltungs­rat dankt den 2017 und 2018 ausge­schiedenen Mitgliedern für ihre Mitarbeit.

    Jahresabschluss

    Die für das Geschäftsjahr 2017 zum Abschluss­prüfer bestellte Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungs­gesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres­abschluss und Lagebericht der KfW sowie den Konzern­abschluss und den Konzern­lagebericht des KfW-Konzerns zum 31.12.2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk versehen. Jahresabschluss und Lagebericht der KfW wurden nach den Vorschriften des HGB, Konzern­abschluss und -lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

    Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres­abschluss in der Sitzung am 11.04.2018 gemäß § 9 Absatz 2 KfW-Gesetz nach Empfehlung durch den Prüfungs­ausschuss genehmigt sowie den Konzern­abschluss gebilligt.

    Frankfurt am Main, 11. April 2018

    DER VERWALTUNGSRAT

    Vorsitzender




    Rechtlicher Hinweis:
    Die Ausführungen dieses Online-Ge­schäfts­berichts 2017 basieren auf dem Finanz­bericht 2017 der KfW, den Sie hier downloaden können. Treten bei den mit größter Sorgfalt erstellten Inhalten dieses Online-Geschäftsberichts 2017 Wider­sprüche oder Fehler im Vergleich zum Finanz­bericht auf, hat der Finanzbericht 2017 der KfW Vorrang.

    Dachterrasse der KfW Frankfurt. Blick auf das KfW-Logo des angrenzenden Gebäudeteils.

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