Zuschuss Nr.422Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss bis zu 35 % der förderfähigen Kosten
  • für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freundlichen Heizung
  • für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Sie erhalten den Effizienz­bonus für effiziente, elektrisch an­getriebene Wärme­pumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärme­pumpen bei bivalenten Kombi- und Kompakt­geräten. Voraus­setzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erdreich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel ein­setzen.

Sie erhalten den Emissions­minderungs­zuschlag, wenn Sie Bio­masse­anlagen errichten, die nach­weislich den Emissions­grenz­wert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird un­abhängig von der Höchst­grenze der förder­fähigen Gesamt­kosten gewährt und beträgt pauschal 2.500 Euro.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie den Emissions­minderungs­zuschlag be­antragen, reduzieren sich die förder­fähigen Gesamt­kosten für die Grund- und Bonus­förderung um pauschal 2.500 Euro. Die förder­fähigen Gesamt­kosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäude­fläche, so wird als Höchst­grenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Netto­grundfläche an der gesamten Netto­grundfläche entspricht.

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäude­fläche, so wird als Höchst­grenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Netto­grundfläche an der gesamten Netto­grundfläche entspricht.

Kosten, die für die Förderung anrechen­bar sind, nennen wir „förderfähige Kosten“. Manche Kosten können wir nicht anrechnen, sie sind nicht förder­fähig. Details finden Sie im Merkblatt Heizungs­förderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).

Diese Bestätigung brauchen Sie, wenn Sie den Förderkredit beantragen.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Gemeinden und Gemeindeverbände, Städte, Landkreise und andere kommunale Gebiets­körperschaften – sowie deren rechtlich unselbst­ständige Eigenbetriebe.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Dabei handelt es sich um ein Formular, das Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz bzw. Ihre Fach­unter­nehmerin oder Ihr Fach­unter­nehmer für Sie ausfüllt, nachdem Sie Ihr Vorhaben umgesetzt haben.

Betrifft die geförderte Maßnahme nicht die gesamte Gebäude­fläche, so wird als Höchst­grenze der Anteil angesetzt, der dem Anteil der betroffenen Netto­grundfläche an der gesamten Netto­grundfläche entspricht.

Wohn­einheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammen­hang liegende und zu dauerhaften Wohn­zwecken bestimmte Räume in Wohn­gebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungs­anschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).