Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen.

    Hinweise zu den neuen BEG Förderbedingungen

    Seit 21.07.2026 gelten für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) neuen Förder­bedingungen – mehr dazu erfahren Sie hier.

    Strahlungs­heizungs­systeme

    Mit Start der neuen Förder­bedingungen sind Strahlungs­heizungs­systeme noch nicht förder­fähig und dementsprechend nicht in den Merk­blättern auffindbar. Der konkrete Zeitpunkt, ab dem Strahlungs­heizungs­systeme im Rahmen der Heizungs­förderung für Nicht­wohn­gebäude (Produkt 422 und 522) förder­fähig sind, wird in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf den Produkt­seiten (www.kfw.de/422, www.kfw.de/522) sowie in einer der nach­folgenden Merk­blatt­versionen bekannt gegeben.

    Nicht mehr gültige Verwendungs­zwecke

    Bitte beachten Sie, dass bei der BzA- und gBzA-Erstellung folgende Verwendungs­zwecke noch auswähl­bar, aber nicht mehr förder­fähig sind (Heizungs­förderung/­BEG). Sie werden im Antrag nicht berücksichtigt.

    Heizungs­förderung (Zuschuss):

    • Effizienz­bonus
    • Emissionsminderungs­zuschlag

    Systemische BEG-Förderung (WG/NWG):

    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 40 Worst Performing Building
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 40
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 55 Worst Performing Building
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 55
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude 70
    • Sanierung Effizienz­haus 85
    • Sanierung Effizienz­haus / Effizienz­gebäude Denkmal

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

    Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein.

    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Modellbasierte BzA (z. B. für KNN – Wohngebäude (296))

    Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleich­zeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzu­rufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hoch­laden. Zwischen­gespeicherte Fälle können nicht mehr­fach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischen­gespeicherten BzA nach­träglich nicht mehr geändert werden.

    Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorüber­gehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.