Sie wollen die Förderfähigkeit eines Bau- oder Sanierungsvorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die entsprechende Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung sowie einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung beantragen.
Seit 21.07.2026 gelten für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neuen Förderbedingungen – mehr dazu erfahren Sie hier.
Mit Start der neuen Förderbedingungen sind Strahlungsheizungssysteme noch nicht förderfähig und dementsprechend nicht in den Merkblättern auffindbar. Der konkrete Zeitpunkt, ab dem Strahlungsheizungssysteme im Rahmen der Heizungsförderung für Nichtwohngebäude (Produkt 422 und 522) förderfähig sind, wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) auf den Produktseiten (www.kfw.de/422, www.kfw.de/522) sowie in einer der nachfolgenden Merkblattversionen bekannt gegeben.
Bitte beachten Sie, dass bei der BzA- und gBzA-Erstellung folgende Verwendungszwecke noch auswählbar, aber nicht mehr förderfähig sind (Heizungsförderung/BEG). Sie werden im Antrag nicht berücksichtigt.
Heizungsförderung (Zuschuss):
Systemische BEG-Förderung (WG/NWG):
Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass energetische Kennwerte plausibel sind und die technischen Mindestanforderungen für die Förderung eingehalten werden. Für eine fehlerfreie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript ausgeführt und Cookies aktiviert werden können.
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Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung beantragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.
Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleichzeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzurufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hochladen. Zwischengespeicherte Fälle können nicht mehrfach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischengespeicherten BzA nachträglich nicht mehr geändert werden.
Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorübergehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.