Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen.

    Das BMWSB strebt eine Verlänger­ung der befristeten‍ EH/EG-55 Förder­ung über den 30.06.2026 hinaus an und befindet sich hierzu in Prüfung und Abstimmung

    Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundes­­ministeriums für Wohnen, Stadt­­entwick­­lung und Bau­­wesen (BMWSB) die befristeten Förder­­stufen Effizienz­­haus 55 (EH55) beziehungs­­weise Effizienz­­gebäude 55 (EG55) innerhalb der Produkt­­familie „Klima­­freundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt.

    Für die Förder­­stufen EH/EG-55 stehen befristete Förder­­mittel zur Verfügung. Ihre Kundinnen und Kunden können die Förder­­stufe beantragen, solange diese Mittel zur Verfügung stehen.

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

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    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Modellbasierte BzA (z. B. für KNN – Wohngebäude (296))

    Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleich­zeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzu­rufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hoch­laden. Zwischen­gespeicherte Fälle können nicht mehr­fach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischen­gespeicherten BzA nach­träglich nicht mehr geändert werden.

    Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorüber­gehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.