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Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen.

    Förderung EH 55 bzw. EG 55 endet spätestens zum 30.06.2026

    Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die befristeten Förderstufen Effizienzhaus 55 (EH 55) bzw. Effizienzgebäude 55 (EG 55) innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines EH 55 bzw. EG 55 spätestens mit Ablauf des 30.06.2026 endet (Antragseingang bei der KfW).

    Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

    Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein.

    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Modellbasierte BzA (z. B. für KNN – Wohngebäude (296))

    Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleich­zeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzu­rufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hoch­laden. Zwischen­gespeicherte Fälle können nicht mehr­fach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischen­gespeicherten BzA nach­träglich nicht mehr geändert werden.

    Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorüber­gehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.