Sie wollen die Förderfähigkeit eines Bau- oder Sanierungsvorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die entsprechende Bestätigung zum Antrag. Mit der Bestätigung sowie einem Lieferungs- oder Leistungsvertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung beantragen.
Im Dezember 2025 hat die KfW im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) die befristeten Förderstufen Effizienzhaus 55 (EH 55) bzw. Effizienzgebäude 55 (EG 55) innerhalb der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) eingeführt. Wir weisen darauf hin, dass die befristete Förderung eines EH 55 bzw. EG 55 spätestens mit Ablauf des 30.06.2026 endet (Antragseingang bei der KfW).
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass energetische Kennwerte plausibel sind und die technischen Mindestanforderungen für die Förderung eingehalten werden. Für eine fehlerfreie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript ausgeführt und Cookies aktiviert werden können.
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Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung beantragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikationsnummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.
Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleichzeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzurufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hochladen. Zwischengespeicherte Fälle können nicht mehrfach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischengespeicherten BzA nachträglich nicht mehr geändert werden.
Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorübergehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.