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Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen?

    KNN – Wohngebäude (296): Neue modellbasierte Bestätigung zum Antrag (BzA) ab 19.03.2026

    Ab dem 19.03.2026 kann nur noch in der neuen Anwendung eine BzA für das Produkt Klimafreundlicher Neubau im Niedrig­preissegment - Wohn­gebäude (296) erstellt werden. Die derzeitige Anwendung im aktuellen Prüf­tool bzw. BzA-Center wird zum 19.03.2026 still­gelegt. Gültige BzA, die bis einschließlich 18.03.2026 erstellt wurden, können von Ihren Kundinnen und Kunden weiterhin für die Antrag­stellung genutzt werden.

    Grundsätzlich ändert sich für Sie nichts. Bitte beachten Sie jedoch folgende Hinweise:

    Zwischenspeichern

    Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleich­zeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides, BzA-ID und PDF ab. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung später wieder aufzu­rufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hoch­laden.

    Zwischengespeicherte Fälle können nicht mehr­fach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischen­gespeicherten BzA nach­träglich nicht mehr geändert werden.

    Hochladen von Dateien

    Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorüber­gehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Die KfW ist bemüht, diese gewohnte Funktion wieder zeitnah anzubieten. Sie werden informiert, sobald der Upload möglich ist.

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

    Loggen Sie sich mit den Login-Daten Ihres dena-Accounts ein.

    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.