Ein Energieeffizienz-Experte mit blauem Bauarbeiterhelm, gelber Weste und Tablet im Gespräch mit einer Frau und einem Mann in Business-Kleidung.

    Bestätigung zum Antrag

    Sie wollen die Förder­fähigkeit eines Bau- oder Sanierungs­vorhabens prüfen und bestätigen? Dann erstellen Sie hier die ent­sprechende Bestäti­gung zum Antrag. Mit der Bestäti­gung sowie einem Lieferungs- oder Leistungs­vertrag kann Ihre Kundin oder Ihr Kunde im nächsten Schritt die jeweilige KfW-Förderung be­antragen.

    Neue BEG Förderbedingungen ab 21.07.2026

    Hinweise zu Verwendungs­zwecke und Strahlungs­heizungs­systeme

    Nicht mehr gültige Verwendungs­zwecke

    Bitte beachten Sie, dass im Zuge der BzA- und gBzA-Erstellung ab dem 21.07.2026 folgende Verwendungs­zwecke noch auswähl­bar, aber nicht mehr förder­fähig (Heizungs­förderung/­BEG) sind. Sie werden im Antrag nicht berücksichtigt:

    Heizungsförderung (Zuschuss):

    • Effizienzbonus
    • Emissionsminderungs­zuschlag

    Systemische BEG-Förderung (WG/NWG):

    • Sanierung Effizienzhaus/ Effizienz­gebäude 40 Worst Performing Building,
    • Sanierung Effizienzhaus/ Effizienz­gebäude 40,
    • Sanierung Effizienzhaus/ Effizienz­gebäude 55 Worst Performing Building,
    • Sanierung Effizienzhaus/ Effizienz­gebäude 55,
    • Sanierung Effizienzhaus/ Effizienz­gebäude 70,
    • Sanierung Effizienzhaus 85,
    • Sanierung Effizienzhaus/ Effizienz­gebäude Denkmal.

    Strahlungsheizungssysteme

    Der konkrete Zeitpunkt, ab dem Strahlungs­heizungs­systeme im Rahmen der Heizungs­förderung für Nicht­wohn­gebäude (Produkt 422 und 522) förder­fähig sind, wird in Abstimmung mit dem Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) von der KfW auf den Produkt­detailseiten der KfW (www.kfw.de/422, www.kfw.de/522) sowie in einer der nach­folgenden Merk­blatt­versionen bekannt gegeben.

    Direkt zum Start der neuen Förder­bedingungen am 21.07.2026 werden Strahlungs­heizungs­systeme noch nicht förder­fähig sein und dementsprechend noch nicht in den Merk­blättern auffindbar sein.

    Mit der Bestätigung liefern Sie den Nachweis, dass ener­getische Kenn­werte plausibel sind und die technischen Mindest­anforderungen für die Förderung ein­gehalten werden. Für eine fehler­freie Anwendung müssen in Ihrem System JavaScript aus­geführt und Cookies aktiviert werden können.

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    Bestätigung zum Antrag (BzA)
    für Wohn­gebäude
    Gewerbliche Bestätigung zum Antrag (gBzA)
    für Nicht­wohn­gebäude






    Ihre Kundin oder Ihr Kunde kann mit der Online-Bestätigung die Förderung bean­tragen. Jede BzA / gBzA erhält eine eindeutige Identifikations­nummer (BzA-ID / gBzA-ID) und ist 6 Monate gültig.

    Modellbasierte BzA (z. B. für KNN – Wohngebäude (296))

    Beim Speichern wird eine BzA-ID angelegt und gleich­zeitig eine PDF-Datei erzeugt. Bitte speichern Sie beides. Um die BzA für eine weitere Bearbeitung wieder aufzu­rufen, benötigen Sie die BzA-ID und zusätzlich müssen Sie die PDF-Datei hoch­laden. Zwischen­gespeicherte Fälle können nicht mehr­fach als Vorlage verwendet werden. Ebenso kann die Adresse von zwischen­gespeicherten BzA nach­träglich nicht mehr geändert werden.

    Der Upload von Dateien zur Erstellung einer BzA steht noch nicht zur Verfügung. Bis dahin ist vorüber­gehend nur die manuelle Eingabe der Daten möglich. Sobald der Upload wieder möglich ist, erhalten Sie eine Information.