Zuschuss Nr.422Bundesförderung für effiziente GebäudeHeizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuschuss: in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten
  • Wir fördern: Kommunen beim Einbau von klimafreundlichen Heizungen sowie beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Ihr Vorteil: Investitionskosten sparen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Anpassungen in den KfW-Produkten der BEG

Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. In Folge hat die KfW in Abstimmung mit dem auftrag­gebenden Bundes­ministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) die Förder­bedingungen im Produkt „Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude“ (422) zum 21.07.2026 angepasst.

Sie haben Ihren Antrag bis zum 20.07.2026 zu den bis dahin aktuellen Förderbedingungen gestellt?

  • Bereits zugesagte Anträge sind von den Änderungen nicht betroffen.
  • Noch in Prüfung befindliche Anträge sagen wir zu, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung eine vollständige und korrekte „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) vorliegt und die geltenden Förderbedingungen eingehalten sind.

Den Antrag stellen Sie im Kunden­portal "Meine KfW"

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Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung, relevante Dokumente und häufige Fragen zum Kunden­portal finden Sie auf unserer Infoseite.

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Wir von der KfW helfen Ihnen gerne.