Wir fördern den Neubau, den Ersterwerb und die Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude mit dem Ziel der Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes, im Einzelnen:
Energetische Sanierung gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, die einen der folgenden Effizienzgebäudestandards für Bestandsgebäude erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 70
- KfW-Effizienzgebäude 100
- KfW-Effizienzgebäude Denkmal
Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz
a) Wärmedämmung
b) Fenster, Vorhangfassaden, Außentüren und Tore
c) Sommerlicher Wärmeschutz
d) Lüftung und Klima inkl. Wärme- und Kälterückgewinnung, Abwärmenutzung
e) Wärme- und Kälteerzeugung, -verteilung und -speicherung, Kraft-Wärme- bzw. Kraft-Wärme-Kälte-Kopplungsanlagen
f) Beleuchtung
g) Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Gebäudeautomation
Neubau energieeffizienter, gewerblich genutzter Gebäude, die einen der folgenden Effizienzgebäudestandards für Neubauten erreichen:
- KfW-Effizienzgebäude 55
- KfW-Effizienzgebäude 70
Maßnahmen zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme
z. B. Nebenarbeiten, Planungskosten und Energiemanagementsysteme
Die Förderung kommt nicht in Frage für:
- Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
- Treuhandkonstruktionen
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb aus dem Eigentum des Ehegatten
Die KfW schließt zudem bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.